Berlin (epd). Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, und das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) haben einen besseren Schutz von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen gefordert. Es gebe weiterhin große Lücken und Probleme beim Gewaltschutz, sagte Dusel in Berlin anlässlich der Veröffentlichung von Handlungsempfehlungen an Politik und Praxis am 16. Mai.
Immer wieder erfahre die Öffentlichkeit von erschreckenden Gewaltvorkommnissen in Einrichtungen der Behindertenhilfe, heißt es darin. Das Dunkelfeld sei allerdings sehr groß, weil nur Wenige Rechtsschutz suchten. Eine Studie über Gewalterfahrungen behinderter Menschen soll 2023 abgeschlossen werden. Dusel erinnerte dabei an die Morde an vier Schwerstbehinderten im Potsdamer Oberlinhaus vom April vergangenen Jahres.
Unter anderem forderte er eine Verschärfung der Gesetzeslage, um die erst seit Juni 2021 für Einrichtungsträger verpflichtenden Gewaltschutzkonzepte auch umzusetzen. Viele Konzepte existierten nur auf dem Papier. Bislang gebe es keine Sanktionsmöglichkeiten durch Behörden, die die Einrichtungen finanzieren, sagte Dusel.
In Deutschland leben den Angaben zufolge rund 200.000 erwachsene Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe. Rund 330.000 Menschen sind in Werkstätten beschäftigt.
Britta Schlegel vom Deutschen Institut für Menschenrechte verwies auf „gewaltfördernde Strukturen“ in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. So gebe es dort in der Regel nur wenig Selbstbestimmung, kaum Intimsphäre, große Abhängigkeitsverhältnisse und geringes Wissen über eigene Rechte. Zudem werde Gewalt eher hingenommen.
Unter Verweis auf eine Studie aus dem Jahr 2014 sagte sie, demnach hätten 51 Prozent der Frauen in Behinderteneinrichtungen Gewalterfahrungen gemacht, darunter Einschüchterungen, Beleidigungen und Demütigungen. 17 Prozent berichteten über körperliche Gewalt, 20 Prozent der Frauen über sexualisierte Gewalt von Nötigungen bis zu Vergewaltigungen, so Schlegel.
Schlegel, die am DIMR die Monitoring-Stelle zur Überwachung der UN-Behindertenrechtskonvention leitet, plädierte für eine weitgehende Auflösung von Sondereinrichtungen für Behinderte zu Gunsten „ambulanter Unterstützungsstrukturen“. Dusel betonte, viele Menschen mit Beeinträchtigungen lebten nur in Einrichtungen, weil es zu wenige bezahlbare barrierefreie Wohnungen gebe. In Deutschland gibt es seinen Angaben zufolge rund 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen. Davon seien 8,5 Millionen Menschen schwerbehindert.
Das von Dusel und dem DIMR veröffentlichte Papier mit Empfehlungen zum „Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen“ plädiert unter anderem für mehr Beteiligungsrechte der Bewohner und Bewohnerinnen von Einrichtungen. Zudem seien „externe Unterstützungssysteme“ wie etwa Beratungsstellen und Frauenhäuser bei den Betroffenen oft nicht bekannt oder barrierefrei. Bei Polizei und Justiz fehle es oft an Wissen und Sensibilität für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Weiter plädieren die Autoren für eine unabhängige Überwachung der Behinderteneinrichtungen.