Brüssel (epd). Die EU-Kommission will die legale Migration nach Europa erleichtern. Sie diene Wirtschaft und Gesellschaft, erklärte die Behörde am 27. April in Brüssel und legte ein Bündel von Maßnahmen vor. Darunter sind Änderungen an den Gesetzen zur kombinierten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis und zum Status als langfristig Aufenthaltsberechtigter.
Die Richtlinie zur kombinierten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis soll dem Vorschlag nach die EU-Staaten verpflichten, Anträge von Kandidaten sowohl bei sich als auch aus dem Drittland heraus entgegenzunehmen. Eine weitere Neuerung würde den Migranten das Recht geben, während des Aufenthalts den Arbeitgeber zu wechseln. Die Erlaubnis dürfte zudem bei Arbeitslosigkeit mindestens drei Monate lang nicht zurückgenommen werden.
Die zweite Reform betrifft die Richtlinie zum Daueraufenthalt, die Migranten nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts besondere Rechte gewährt. Nach den aktuellen Vorschlägen könnten diese fünf Jahre auch in mehreren Mitgliedstaaten statt wie bisher in ein- und demselben zugebracht werden. Zudem solle künftig unter anderem die Zeit als Student anrechenbar sein. Das Recht auf Familienzusammenführung würde laut Kommission gestärkt.
Die Vorschläge gehen nun an das Europaparlament und die Mitgliedstaaten, die sie ändern und verabschieden können. Neben den Gesetzentwürfen stellte die Kommission ein auf Flüchtlinge aus der Ukraine zugeschnittenes Pilotprojekt vor. Eine Online-Plattform soll ab dem Sommer arbeitssuchende Flüchtlinge und Arbeitgeber in der EU zusammenbringen.
Jährlich kommen laut Kommission etwa zwei bis bis drei Millionen Drittstaatenangehörige legal in die EU. Das gleiche Knappheit an Arbeitskräften aus und unterstütze die wirtschaftliche Erholung nach der Corona-Krise. Zudem stärke legale Migration die Kooperation mit den Herkunftsstaaten und reduziere illegale Migration, die auf 125.000 bis 200.000 Ankünfte pro Jahr beziffert wird.