Berlin (epd). Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) will die Mitbestimmungsrechte der rund 1,2 Millionen Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen stärken. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann sagte am 6. April in Berlin, auch in den Kirchen und ihren Sozialbetrieben sollten ähnliche Arbeitnehmerrechte gelten wie für Betriebe der freien Wirtschaft. Das sehe ein vom DBG erarbeiteter Gesetzentwurf des Betriebsverfassungsgesetzes vor.
Derzeit seien Religionsgemeinschaften weitgehend vom Betriebsverfassungsgesetz ausgenommen. Das betreffe auch Bereiche, in denen sie als „normale“ Arbeitgeber wirken, etwa bei den konfessionellen Betrieben von Caritas und Diakonie, erklärte Hoffmann. Die Einschränkungen bei der Mitbestimmung in sogenannten Tendenzbetrieben dürfe es in der bisherigen Form nicht mehr geben. Für verkündigungsnahe Tätigkeiten sollten allerdings weiterhin Ausnahmen gelten.
Der DGB sieht hier die Bundesregierung in der Pflicht. Diese kündigt im Koalitionsvertrag an, dass sie prüfen werde, „inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann“.