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Kurzarbeitergeld lässt Fallzahlen beim Bundesarbeitsgericht sinken



Erfurt (epd). Wegen des Kurzarbeitergeldes und der guten Konjunktur vor der Corona-Pandemie gibt es immer weniger Arbeitsrechtsstreitigkeiten. „Das ist eine Entwicklung, die wir seit mehreren Jahren beobachten“, sagte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Inken Gallner, am 2. März in Erfurt. Mit Ausnahme von Luftfahrtunternehmen habe es in Deutschland im Jahr 2021 keine Insolvenzkündigungswellen oder Wellen von betriebsbedingten Kündigungen gegeben.

Gallner zufolge gingen beim BAG im Jahr 2021 insgesamt 1.521 Verfahren ein, 520 weniger als im Vorjahr. 35,6 Prozent der Revisionen und 4,1 Prozent der Nichtzulassungsbeschwerden seien erfolgreich gewesen. Im Durchschnitt habe es sieben Monate und sechs Tage gedauert, bis eine Revision erledigt wurde.

Verfahren wegen der Corona-Pandemie spielen bislang bei Arbeitsrechtsstreitigkeiten keine besonders große Rolle. „Wir haben mit mehr Verfahren gerechnet“, sagte Gallner. Dennoch stechen hier der Gerichtspräsidentin zufolge zwei Bereiche hervor: Streitigkeiten um Urlaubsansprüche während der Kurzarbeit und Verfahren um Urlaubsabgeltungsansprüche. „Da hängen einige Hundert Verfahren in der ersten und zweiten Instanz“, sagte Gallner.

Im Zusammenhang mit der Pandemie will das BAG am 1. Juni darüber urteilen, ob ein Arbeitgeber eine Flötistin zu einem Corona-Test verpflichten kann. Auch die Frage, ob Reinigungskräfte wegen der Maskenpflicht einen Erschwerniszuschlag beanspruchen können, ist laut Gallner anhängig. Anhängige kirchenrechtliche Fälle gebe es derzeit beim BAG nicht.