sozial-Recht

Verwaltungsgerichtshof

Hausordnung in Freiburger Flüchtlingsheim teilweise rechtswidrig



Mannheim (epd). Die frühere Hausordnung in der Landeserstaufnahme-Einrichtung (LEA) in Freiburg entsprach teilweise nicht geltendem Recht. Einer Klausel, die Zimmerkontrollen erlaubte, fehlte die gesetzliche Grundlage, heißt es in einem am 24. Februar in Mannheim veröffentlichten Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH). Geklagt hatten zwei Menschen aus Ghana, die bereits im vergangenen Herbst aus der LEA ausgezogen sind.

Die Hausordnung sah vor, dass Mitarbeiter des Regierungspräsidiums und Beauftragte privater Dienstleister Zutritts- und Zimmerkontrollen vornehmen durften. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs handelt es sich allerdings auch bei Schlafstätten für Flüchtlinge um Wohnungen, die vom Grundgesetz geschützt sind. Deshalb hätte es für Kontrollen eine besondere gesetzliche Vorschrift gebraucht.

Kontrollen beim Zutritt sind in Ordnung

Die von den Antragstellern ebenfalls beklagte Kontrolle beim Zutritt zur LEA wurde von den Richtern dagegen nicht beanstandet. Hier habe es keinen tiefgreifenden Grundrechtseingriff gegeben, argumentierten sie. Die beklagte Hausordnung ist bereits am 15. Dezember 2021 aufgehoben worden, die Leitung hat eine neue Hausordnung erlassen.

Die Verwaltungsrichter haben wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Deshalb ist ihr Urteil noch nicht rechtskräftig.

Az.: 12 S 4089/20