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Corona

Gesundheitsminister: Einrichtungsbezogene Impfpflicht zügig umsetzen




Eine Mitarbeiterin in einem Pflegezentrum wird geimpft.
epd-bild/Klaus Honigschnabel
Die Gesundheitsminister halten an der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht fest. Angestrebt wird eine "zügige und rechtssichere Umsetzung". Die Einrichtungen betonen, dass weiterhin Versorgungssicherheit gewährleistet sein muss.

Magdeburg, Berlin (epd). Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) spricht sich für eine zügige Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus. „Nach intensiven Beratungen der Gesundheitsminister und -ministerinnen mit dem Bund haben wir jetzt gemeinsam die Voraussetzungen für die praktikable Umsetzung des Bundesgesetzes geschaffen“, sagte Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Grimm-Benne (SPD), die der Konferenz vorsitzt, am 16. Februar in Magdeburg. Die GMK sehe in den kontinuierlichen Bund-Länder-Abstimmungen auf der Arbeitsebene eine gute Basis für eine zügige und rechtssichere Umsetzung.

„Sachdienliche Grundlage für den Vollzug“

Eine vom Bundesgesundheitsministerium und der GMK erarbeitete Handreichung zur Umsetzung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht sei eine „sachdienliche Grundlage für den Vollzug“, hieß es weiter. Zudem begrüßten die Gesundheitsminister die Zusage des Bundesgesundheitsministeriums, die Beratung über die Umsetzung mit den Ländern kontinuierlich fortsetzen zu wollen. Demnach sollen auch Gesundheitsämter bei der Ausübung ihres Ermessensspielraums unterstützt werden, um einen einheitlichen Vollzug in allen Bundesländern zu erreichen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) appellierte, dass der Abstimmungsprozess zwischen den Ländern „schnell zu einem einheitlichen Vorgehen führt: Wir brauchen Klarheit und Verlässlichkeit“, erklärte DGK-Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß in Berlin nach den Beschlüssen. Dabei müssten die Gesundheitsämter die Möglichkeit haben, in Einzelfällen abzuwägen, ob sie bei einem fehlenden Immunitätsnachweis von Beschäftigten ein Betretungs- und Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn dadurch die pflegerische oder medizinische Versorgung nicht mehr gewährleistet wäre.

Niederlage vor Gericht

Alle Leistungserbringer müssen „ihrem Auftrag gemäß handlungsfähig bleiben“, sagte die Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Kathrin Sonnenholzner, dem Evangelischen Pressedienst (epd), „Das heißt, die Versorgungssicherheit der den Einrichtungen anvertrauten Menschen ist zu gewährleisten.“

Ab 15. März gilt für das Personal von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen eine Corona-Impfpflicht. Das bereits im Dezember auch mit den Stimmen der Union in Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz stößt seit Wochen auf Kritik. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte am 7. Februar angekündigt, es vorerst in seinem Bundesland nicht umzusetzen. Am 15. Februar bekannte sich jedoch die bayerische Staatsregierung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, forderte aber bundeseinheitliche Vollzugshinweise.

Ein Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde am 11. Februar vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.

Lisa Konstantinidis, Markus Jantzer


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