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Behinderung

Oberlinhaus-Prozess: Täterin will nicht in Revision gehen



Potsdam (epd). Die wegen Mordes an vier schwerstbehinderten Menschen im evangelischen Oberlinhaus verurteilte ehemalige Pflegekraft des Sozialunternehmens will das Urteil offenbar akzeptieren. „Wir gehen nicht in Revision“, sagte Rechtsanwalt Henry Timm dem Evangelischen Pressedienst (epd) am 28. Dezember in Potsdam. Seine Mandantin wolle den Angehörigen eine Wiederholung der Gerichtsverhandlung nicht zumuten. Das Landgericht Potsdam hatte die 52-Jährige am 22. Dezember zu 15 Jahren Haft verurteilt und ihre Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. Das Gericht sah wegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit aufgrund einer schweren Persönlichkeitsstörung von lebenslanger Haft ab und verhängte die in diesem Fall mögliche Höchststrafe.

Die Gewalttaten in einer Potsdamer Wohneinrichtung für behinderte Menschen am 28. April hatten bundesweit Entsetzen ausgelöst. Eine Frau überlebte den Amoklauf schwer verletzt. Die zwei Frauen und zwei Männer, die den Angriff nicht überlebten, waren zwischen 31 und 56 Jahren alt. Das Landgericht verurteilte die Täterin wegen Mordes, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Mit ihrer Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typus gehe eine erhebliche Beeinträchtigung der Impulskontrolle und der Fähigkeit zur Steuerung vor allem von negativen Affekten einher, hieß es in der Urteilsbegründung. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Auch der Verteidiger hatte eine Unterbringung seiner Mandantin in der Psychiatrie beantragt.

Az.: 21 Ks 6/21