sozial-Politik

Niedersachsen

Angebote der häuslichen Pflege werden ausgeweitet



Hannover (epd). Das Land Niedersachsen will die Möglichkeiten unterstützender Leistungen in der häuslichen Pflege sowohl für Angehörige als auch für Pflegebedürftige selbst ausweiten und verbessern. Die Landesregierung gab am 5. Oktober den Entwurf einer neuen Verordnung für die Verbandsbeteiligung frei.

Danach könnten ab 2022 in Niedersachsen neben juristischen Personen und Personengesellschaften auch gewerblich tätige Einzelpersonen sowie ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer als sogenannte „unterstützende Personen“ anerkannt und gegen Entgelt im hauswirtschaftlichen Umfeld tätig werden. „Im Alltag der häuslichen Pflege gibt es viel mehr zu tun als die reine Pflegeleistung selbst“, sagte Niedersachsens Sozialministerin Daniela Behrens (SPD). Pflegebedürftige müssten betreut und beaufsichtigt, ihre Tage gestaltet werden.

2.000 bis 5.000 neue Anbieter erwartet

Pflegende Angehörige benötigten oft eine helfende Hand im Haushalt, sei es beim Einkaufen oder Wäsche waschen, sagte Behrens weiter. Hierfür brauche es vor allem Menschen mit Zeit und Empathie. Das könnten neben Anbietern in der ambulanten Pflege auch Nachbarn oder Personen sein, die als Einzelunternehmer selbstständig sind. Zu rechnen sei mit einer Zahl von 2.000 bis 5.000 zusätzlichen Anbietern, hieß es.

Die Pflegekassen sollen für haushaltsnahe Dienstleistungen den sogenannten Entlastungbetrag von bis zu 125 Euro monatlich erstatten. Voraussetzung ist, dass die Leistungen von nach Landesrecht anerkannten Angeboten erbracht wurden.

Derzeit gibt es in Niedersachsen dem Kabinett zufolge rund 740 anerkannte Angebotsträger mit hochgerechnet 20.000 eingesetzten Kräften. Dennoch stünden aktuell nicht an jedem Ort und nicht für alle Pflegebedürftigen Anbieterinnen oder Anbieter in ausreichender Zahl zur Verfügung. Im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen wurde deshalb vereinbart, die Anerkennungskriterien zu aktualisieren.