

Erfurt (epd). Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt, ist am 30. September in den Ruhestand getreten. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach ihr im Rahmen einer Feierstunde im Namen des Bundespräsidenten für die dem deutschen Volk geleisteten treuen Dienste Dank und Anerkennung aus.
Schmidt wurde zum 1. August 1994 zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt. Im März 2005 wurde Schmidt zur Präsidentin des BAG berufen und übernahm den Vorsitz des Ersten Senats. Mit diesem entwickelte sie die Rechtsprechung zur Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit von Arbeitnehmervereinigungen und deren Spitzenorganisationen, zum Arbeitskampfrecht, Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmungsrecht weiter und trug in einer Vielzahl von rechtsfortbildenden Entscheidungen wesentlich zur Sicherung der kollektiven Ordnung bei.
So hob Schmidt im Urteil vom 20. November 2011 das absolute Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen auf, gab aber zugleich den Kirchen und ihren Einrichtungen im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts Instrumente an die Hand, um Streiks in kirchlichen Einrichtungen auszuschließen.
Als Herausgeberin und Autorin bedeutsamer arbeitsrechtlicher Publikationen, vornehmlich zum Betriebsverfassungs- und Befristungsrecht, hat Schmidt den wissenschaftlichen Diskurs bereichert. Sie ist Mitherausgeberin der „Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht“ und von „Recht der Arbeit“.