

Berlin (epd). Die Stiftung Anerkennung und Hilfe zahlt Leistungen an Menschen, die in der Psychiatrie oder in Behinderteneinrichtungen der frühen Bundesrepublik (1949-1975) und der DDR (1949-1990) als Kinder und Jugendliche Leid und Unrecht erfahren haben. Sie wurde 2017 vom Bund und den Ländern, den Kirchen und deren Wohlfahrtsverbänden als Träger der Einrichtungen errichtet. Von insgesamt 305 Millionen wurden bisher 204 Millionen Euro an 19.698 Menschen gezahlt. Anträge konnten bis Ende Juni 2021 gestellt werden. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums, bei dem die Stiftung angesiedelt ist, müssen noch 5.858 Verfahren abgeschlossen werden.
Im Durchschnitt erhalten die Betroffenen eine Einmalzahlung von rund 9.000 Euro. Neben dieser Zahlung für die Folgewirkungen des Unrechts gibt es eine Rentenersatzleistung von bis zu 5.000 Euro für Menschen, die als Jugendliche in den Einrichtungen arbeiten mussten, ohne dass Rentenbeiträge für sie entrichtet wurden. Im Durchschnitt werden 4.500 Euro gezahlt. Die finanziellen Hilfen werden nicht auf die Sozialleistungen angerechnet, auf die viele Betroffene angewiesen sind.
Die Zahlungen sind Teil der Anerkennung des Unrechts und Leids in den Behindertenheimen und Psychiatrien der Bundesrepublik und der DDR. Die Aufarbeitung hatte analog zur Auseinandersetzung mit dem Schicksal früherer Heimkinder begonnen.