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Quarantäne und Lohnersatz - so sind die Regeln



Berlin (epd). Die Bundesländer wollen die Zahlung von Verdienst-Ausgleich für ungeimpfte Beschäftigte in Corona-Quarantäne bis spätestens zum 1. November beenden. Darauf haben sich die Gesundheitsminister der Länder am 22. September in einer Videokonferenz verständigt. Ausnahmen gibt es für Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder für die es keine Impfempfehlung gibt.

Bisher erhalten alle Beschäftigten ihren Lohn weiter, wenn sie in Quarantäne müssen und währenddessen nicht im Homeoffice arbeiten können. Das kann passieren, wenn sie in Kontakt waren mit einem Covid-19-Infizierten oder aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückkehren. Die Quarantäne für Kontaktpersonen wird von den Gesundheitsämtern angeordnet.

Geregelt im Infektionsschutzgesetz

Geimpfte müssen nach den aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts in der Regel nicht mehr in Quarantäne, wenn sie Kontakt zu einem Infizierten hatten, Ungeimpfte dagegen schon. Wer sich mit dem Virus angesteckt hat - egal ob geimpft oder nicht - erhält die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wie bei anderen Erkrankungen auch.

Die Arbeitgeber bekommen die Lohnfortzahlung für die Quarantänezeiten vom jeweiligen Bundesland erstattet. Weil sich inzwischen jede und jeder impfen lassen kann, wollen die Länder den Lohnausfall für Ungeimpfte aber nicht länger zahlen. Das Gesetz sieht das auch so vor.

Wer Entschädigung bekommt, wenn er oder sie in Quarantäne muss, steht im Infektionsschutzgesetz. In Paragraf 56, Absatz 1 ist auch geregelt, wer keinen Verdienstausfall erhält: wer die Quarantäne durch eine Impfung hätte vermeiden können und wer eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet gemacht hat und deshalb in Quarantäne muss. Diese Regelung wurde bisher aber nicht angewendet.

Eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den Bundesländern Anfang September hatte ergeben, dass seit Beginn der Corona-Pandemie deutlich mehr als eine halbe Milliarde Euro an Entschädigungen für Verdienstausfälle durch eine Quarantäne gezahlt wurden. Mehre Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, hatten bereits vor der angestrebten Einigung auf eine gemeinsame Linie angekündigt, den Entschädigungsanspruch für Ungeimpfte zu streichen.