sozial-Politik

Bundestagswahl

Stimmabgabe unter erschwerten Bedingungen



Hannover/Celle (epd). Wen wählen bei der Bundestagswahl am 26. September? Die Frage ist schwer genug. Für manche ist aber auch das Wie eine große Herausforderung-- zum Beispiel für Wohnungslose, Gefängnis-Insassen oder Menschen mit Behinderungen.

WOHNUNGSLOSE: Wer keine feste Wohnung und somit keine Meldeadresse hat, ist nicht im Wählerverzeichnis eingetragen und erhält keine Wahlbenachrichtigung. Wer bis drei Wochen vor der Wahl einen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis gestellt hat, darf wählen. Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe können dafür Sammelanträge einreichen, um den bürokratischen Aufwand für den Einzelnen so niedrig wie möglich zu halten. Fehlt der Ausweis, kann auch ein Sozialarbeiter die Identität bestätigen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe schätzt die Zahl der wahlberechtigten Wohnungslosen in Deutschland auf rund 180.000. Wie viele davon tatsächlich wählen, werde aber nicht erfasst, sagt Geschäftsführerin Werena Rosenke.

HÄFTLINGE: Auch die bundesweit rund 30.000 Strafgefangenen dürfen in aller Regel wählen. Während in einigen Gefängnissen Sonderwahlbezirke eingerichtet werden, geschieht das andernorts vor allem per Briefwahl. „Das hat sich bei uns gut eingespielt“, sagt Darienne Pohl von der Stadt Celle. Vor der Wahl würden die Wählerverzeichnisse mit den Häftlingen abgeglichen, die zu der Zeit in der Justizvollzugsanstalt Celle einsitzen. Für Freigänger sei auch der Besuch ihres Wahllokals möglich.

MENSCHEN MIT BEHINDERUNG: Vor wieder anderen Herausforderungen stehen die bundesweit rund 7,9 Millionen Menschen mit schweren Behinderungen. Wer nicht lesen kann oder motorisch nicht in der Lage ist, selbst die Kreuze zu machen und den Stimmzettel einzuwerfen, kann die Unterstützung einer Hilfsperson seiner Wahl in Anspruch nehmen. Dies kann auch ein Wahlhelfer vor Ort sein. Wichtig ist, dass die Hilfsperson ausschließlich die Wünsche des Wahlberechtigten ausführt - sonst macht sie sich der Wahlfälschung strafbar. Für sehbehinderte Menschen gibt es spezielle Stimmzettel-Schablonen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019 dürfen erstmals bei einer Bundestagswahl auch jene 85.000 Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen wählen, die dauerhaft auf eine rechtliche Betreuung angewiesen sind.