Berlin (epd). Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe fordert eine Angleichung der Gehälter für das Personal in der Kranken- und für das in der Altenpflege. „Die Unterschiede müssen dringend behoben werden. Sowohl die Qualifikation als auch die Verantwortung und Belastung in den unterschiedlichen Bereichen sind gleichermaßen hoch“, sagte Verbandspräsidentin Christel Bienstein dem Evangelischen Pressedienst (epd) am 21. September in Berlin. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, die dem epd vorliegen, lagen die Bruttogehälter von Fachkräften der Altenpflege im Jahr 2020 im Bundesdurchschnitt um 462 Euro unter denen ihrer Kolleginnen und Kollegen der Krankenpflege. Bei Pflegehelferinnen und Pflegehelfern ist der Gehaltsunterschied von 511 Euro noch größer.
Den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zufolge verdienten Altenpflegerinnen und Altenpfleger Ende 2020 im Bundesdurchschnitt monatlich 3.176 Euro brutto. Ihre Kolleginnen und Kollegen in der Krankenpflege verdienten Ende 2020 pro Monat 3.638 Euro brutto. Bei Pflegehelferinnen und -helfern in der Altenpflege lag das Gehalt 2020 bei 2.241 Euro brutto, während in der Krankenpflege 2.752 Euro gezahlt wurden.
Die Gehälter sollten nicht nur angeglichen werden, sondern außerdem nach Flächentarif gezahlt werden, fordert der Berufsverband. „Pflegefachpersonen müssen faire und konkurrenzfähige Gehälter bekommen, wenn wir dem Pflegepersonalmangel etwas entgegensetzen wollen“, erklärte Bienstein. Nach Meinung des Verbandes ist ein Einstiegsgrundgehalt von 4.000 Euro brutto im Monat für beide Berufsgruppen angemessen.
Im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen aus der Krankenpflege verdienen Altenpflegerinnen und Altenpfleger in Sachsen-Anhalt am wenigsten. Hier liegt die Differenz zwischen den Gehältern bei 679 Euro. Am geringsten ist der Unterschied der Fachkräfte-Gehälter mit einem Unterschied von 252 Euro deutschlandweit in Hamburg. Für Helferinnen und Helfern differieren die Gehälter in Rheinland-Pfalz besonders stark: Hier liegt der Gehaltsunterschied bei 759 Euro. In Mecklenburg-Vorpommern hingegen verdienen sie hingegen nur 136 Euro weniger als ihre Kollegen und Kolleginnen.
Nach einer Gesetzesreform sollen ab September 2022 nur noch jene Pflegeeinrichtungen Leistungen mit den gesetzlichen Pflegekassen abrechnen können, die ihre Pflegekräfte nach Tarif, nach dem kirchlichen Arbeitsrecht oder mindestens in gleicher Höhe bezahlen. Von den rund 1,2 Millionen Pflegekräften wird derzeit nur etwa die Hälfte tariflich entlohnt.