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Experte: Rechte von unverheirateten Eltern nach Trennung stärken



Köln (epd). Heiraten hat häufig weitreichendere rechtliche Konsequenzen als viele Brautpaare wissen: Daher sollten Standesämter nach Meinung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) potenzielle Ehepartner vor der Eheschließung genauer beraten. „Die Ehe ist ein Vertrag, und die Vertragspartner sollten wissen, was drin steht“, sagte der IW-Experte für Familienpolitik, Wido Geis-Thöne, dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Es sei gut, sich etwa Regelungen über einen eventuellen Unterhaltsanspruch im Falle eine Trennung Gedenken zu machen, bevor Ehepartner möglicherweise zerstritten seien, sagte Geis-Thöne.

Das arbeitgebernahe IW hat jüngst einen Report veröffentlicht. Demnach setzt sich der Bedeutungsverlust der Ehe weiter fort, wenngleich jüngere Erwachsene wieder häufiger der Meinung sind, dass dauerhaft zusammenlebende Paare heiraten sollten. Geis-Thöne, Autor der Untersuchung, kommt zu dem Schluss, dass die Ehe vor allem für Paare mit Kindern attraktiver ist. Sie gelte nach wie vor als Versorgungsgemeinschaft, die Vorteile würden deutlich wahrgenommen - etwa bei möglichen Steuervorteilen durch das Ehegattensplitting.

Änderungen bei der Besteuerung gefordert

Das Institut der deutschen Wirtschaft fordert jedoch, über Änderungen bei der Besteuerung von Ehepartnern nachzudenken. Oft würden damit negative Anreize für eine Erwerbstätigkeit des Ehepartners gesetzt. Dies betreffe häufig Frauen, da sie oft immer noch weniger verdienen als der Ehepartner und häufiger aus Gründen der Kinderbetreuung zu Hause blieben. Ein weiterer negativer Anreiz sei die beitragslose Mitversicherung des Ehepartners in der Sozialversicherung.

Geis-Thöne sagte, in der Fachwelt gebe es seit längerem die Auffassung, bei der Steuergesetzgebung stärker auf eine Familienförderung zu setzen. Das IW regt zudem an, die Rechte von Eltern, die nicht verheiratet sind, weiterzuentwickeln. Das Elternteil, das in einer ehelosen Partnerschaft weniger oder gar nicht arbeite, um die Kinder zu betreuen, habe bei einer Trennung nicht dieselben Ansprüche auf Versorgungs- und Vermögensausgleich wie verheiratete Elternteile. Diese Ansprüche müssten rechtlich festgelegt werden.

Franziska Hein