Berlin (epd). Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben sich am 10. August auf einen weiteren Fahrplan zur Bewältigung der Corona-Pandemie verständigt. Die wichtigsten Beschlüsse:
3G-REGEL: Zutritt zu öffentlichen Innenräumen nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen heißt es spätestens vom 23. August an. Das gilt für Besuche in Krankenhäusern und Heimen, für Feste und für Sportwettbewerbe in Innenräumen, für die Innengastronomie sowie für Friseur- und Kosmetiktermine, für Fitness-Studios, Schwimmbäder und Sporthallen sowie für Übernachtungen in Hotels.
Personen ab sechs Jahre, die nicht geimpft oder von einer Covid-Erkrankung genesen sind, müssen einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen, der nicht älter sein darf als 24 Stunden, oder einen PCR-Test, der nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf. Ausnahmen gibt es für Schülerinnen und Schüler, sofern sie regelmäßig getestet werden. Die Länder können Regionen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 (Ansteckungen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen) von der 3G-Regel ausnehmen.
CORONA-TESTS: Vom 11. Oktober an soll es keine kostenlosen Bürgertests mehr geben. Nur Menschen, die nicht geimpft werden können oder für die keine Impfempfehlung vorliegt (vor allem Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), können sich weiter kostenlos testen lassen.
INZIDENZEN UND INDIKATOREN: Neben den Inzidenzen (Infektionen bezogen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen) wollen Bund und Länder künftig Indikatoren wie die Impfquote und die Zahl schwerer Krankheitsverläufe sowie die Auslastung der Kliniken einbeziehen, wenn sie über weitere Corona-Schutzmaßnahmen entscheiden.
EPIDEMISCHE LAGE: Das Parlament wird gebeten, die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 11. September hinaus zu verlängern. Der Grund: Die meisten Anti-Corona-Maßnahmen beruhen auf Rechtsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz, die wiederum eine epidemische Lage voraussetzen. Der Bundestag müsste dafür vor der Bundestagswahl am 26. September zu einer Sondersitzung zusammenkommen.