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Corona

VdK: Weiter kostenlose Corona-Tests anbieten



Berlin (epd). Der Sozialverband VdK spricht sich dagegen aus, Geimpfte und Genesene bei Kino- oder Restaurantbesuchen pauschal zu bevorzugen. In der Debatte über mögliche Nachteile für Impfverweigerer betonte der Verband am 5. August in Berlin, die Teilnahme am öffentlichen Leben dürfe nicht nur Geimpften und Genesenen vorbehalten sein.

Hintergrund der Debatte sind Pläne von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), im Oktober die kostenlosen Corona-Schnelltests zu beenden. Das sorgt für Streit innerhalb der Koalition. Im Gesundheitsausschuss des Bundestages sagte Spahn am 4. August, die Testkonzepte hätten weiter ihre Berechtigung, insbesondere für die Jüngsten und Ältesten. Tests in Pflegeheimen, Schulen und Kitas machten weiterhin Sinn.

Aber, so der Minister, es mache im Alltag einen Unterschied, ob jemand gegen das Coronavirus geimpft sei oder nicht. Laut Spahn zeichnet sich ab, dass Tests für Menschen, die sich hätten impfen lassen können, ab Mitte Oktober nicht mehr kostenlos sein werden. Dem widersprachen unterdessen mehrere Ministerpräsidenten aus den Reihen der SPD.

Thema beim Treffen mit der Kanzlerin

Ob es tatsächlich dazu kommt, ist derweil unklar. Das Thema soll am 10. August in der Runde von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten besprochen werden, wie die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer in Berlin sagte. Ganz sicher würden die Tests aber nicht plötzlich über Nacht kostenpflichtig. Der Bund übernimmt seit März die Kosten für mindestens einen Schnelltest pro Woche für alle Bürger.

Der VdK wies darauf hin, dass es nach wie vor keinen zugelassenen Impfstoff für Kinder unter 12 Jahren gebe. Und für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren gibt es nur eine eingeschränkte Empfehlung der Ständigen Impfkommission. „Würden die kostenlosen Corona-Tests abgeschafft, könnten Familien viele Freizeitangebote nicht wahrnehmen“, machte der VdK deutlich.

Dass Minister Spahn auch Ausnahmen bei der Finanzierung der Tests plane, begrüßte der VdK ausdrücklich: „Es gibt Menschen mit schweren Vorerkrankungen, bei denen eine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung spricht. All diese Menschen müssen wie Kinder, Jugendliche oder Schwangerer die gleichen Möglichkeiten zum Besuch eines Konzerts oder eines Restaurants haben wie Geimpfte oder Genesene.“