Brüssel, Luxemburg (epd). Beschäftigungslose haben im EU-Ausland das Recht, in das System der öffentlichen Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 15. Juli zum Fall eines Italieners in Lettland, dem die dortigen Behörden die Aufnahme versagten, weil er weder Selbstständiger noch Beschäftigter in dem Land sei. Allerdings sehe das Unionsrecht keine Verpflichtung zur unentgeltlichen Aufnahme vor, machte der EuGH klar. (AZ: C-535/19)