sozial-Branche

Verbände

Einfachere Regelungen zur Grundsicherung vorgelegt



Berlin (epd). Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat Empfehlungen zur Weiterentwicklung und Rechtsvereinfachung im SGB II verabschiedet. Ziel ist es, die Regelungen der Grundsicherung weiter zu vereinfachen und die Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern, wie der Dachverband des Sozialsektors am 22. Juni in Berlin mitteilte.

„Für die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums brauchen wir transparente, möglichst unbürokratische Verwaltungsverfahren und bedarfsgerechte Leistungen. Das Ziel: Menschen zu befähigen, unabhängig von staatlichen Unterstützungsleistungen leben zu können“, erklärte Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins. Dafür liefert der Deutsche Verein in seinen kürzlich verabschiedeten Empfehlungen konkrete Vorschläge für Rechtsänderungen.

Eingliedern in Arbeit verbessern

Diese enthalten Anregungen, wie die Eingliederung in Arbeit besser gelingen kann. Die Kooperation auf Augenhöhe müsse ebenso wie das Fördern gestärkt werden. Zudem sollte das Instrument zur Teilhabe am Arbeitsmarkt fortentwickelt, ein neues Instrument zur Förderung von Grundkompetenz eingeführt und ein Weiterbildungsgeld geschaffen werden, heißt es in den Empfehlungen.

Der Deutsche Verein schlägt vor, den Vermittlungsvorrang neu zu fassen und die Teilnahme an einer Weiterbildung der Vermittlung in Arbeit gleichzustellen. Eine weitere Forderung ist die Einführung eines zentralen Reha-Budgets auf Bundesebene. „Nur so können wir Menschen mit Behinderungen angemessen fördern, ohne zugleich kleinere Jobcenter finanziell zu überfordern“, sagte Stetter-Karp.