

Berlin (epd). Die Bezeichnung einer asiatisch aussehenden Vorgesetzten als „Ming-Vase“ kann die Kündigung begründen. Dies gilt umso mehr, wenn die Verkäuferin dabei mit ihren Fingern die asiatische Augenform imitiert und für Kunden mit schwarzer Hautfarbe den Begriff „Herr Boateng“ verwendet, entschied das Arbeitsgericht Berlin in einem am 18. Mai bekanntgegebenen Beschluss.
Geklagt hatte eine Verkäuferin, die in Berlin in einem Kaufhaus arbeitete. Sie ist Betriebsratsmitglied.
Als sie gegenüber einer Kollegin sagte: „Heute muss ich darauf achten, dass ich die ausgesuchten Artikel richtig abhake, sonst gibt es wieder Ärger mit der Ming-Vase“, fragte ein anwesender Vorgesetzter nach, was damit gemeint sei.
Daraufhin erklärte sie: „Na, Sie wissen schon, die Ming-Vase“ und zog mit ihren Fingern ihre Augen nach hinten, um eine asiatische Augenform zu imitieren. Gemeint war eine Vorgesetzte der Verkäuferin mit asiatischem Aussehen.
Als der Arbeitgeber sie in einem Personalgespräch zu den herabwürdigenden Aussagen anhörte, machte sie es dort mit ihren Äußerungen nicht besser. Eine Ming-Vase stelle für sie einen schönen und wertvollen Gegenstand dar, sagte sie. Das Imitieren der Augenform sei erfolgt, um nicht „Schlitzauge“ sagen zu müssen. Bei „schwarzen Menschen/Kunden“ verwende sie den Begriff „Boateng“, weil sie den Fußballer Jérôme Boateng toll finde. Herabwürdigend sei dies nicht.
Die vom Arbeitgeber erteilte fristlose Kündigung lehnte der Betriebsrat ab. Die Äußerungen wiesen auf kein rassistisches Gedankengut hin. Der Arbeitgeber wollte die Zustimmung zur Kündigung daraufhin vom Arbeitsgericht einholen.
Die Berliner Richter hielten die Kündigung für gerechtfertigt. In der Gesamtbetrachtung liege eine rassistische Äußerung vor, „die die Pflicht zur Rücksichtnahme auf berechtigte Interessen des Kaufhauses als Arbeitgeber“ verletze. Die Verkäuferin habe mit dem Begriff „Ming-Vase“ und der imitierten asiatischen Augenform ihre Vorgesetzte erheblich herabgewürdigt. Es sei für ein Kaufhaus von internationalem Ruf nicht hinnehmbar, wenn eine Verkäuferin als Aushängeschild im täglichen Kontakt mit internationalem Publikum dieses wahlweise als „Ming Vase“ oder „Herr Boateng“ bezeichnen könnte.
Az.: 55 BV 2053/21