sozial-Recht

Bundesverwaltungsgericht

Erfolg für Klage gegen Bafög-Berechnung



Leipzig (epd). Das Bundesverwaltungsgericht hält die Berechnung der Bafög-Sätze zwischen Oktober 2014 und Februar 2015 für verfassungswidrig. Nach Überzeugung des Gerichts war die Festlegung der Bedarfssätze in dem Zeitraum „mit dem verfassungsrechtlichen Teilhaberecht auf gleichberechtigen Zugang zu staatlichen Ausbildungsangeboten nicht vereinbar“, wie die Leipziger Richter am 20. Mai erklärten. Das entsprechende Revisionsverfahren sei daher ausgesetzt und die Frage zur Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt worden.

Geklagt hatte eine Studentin, die in dem fraglichen Zeitraum an einer staatlichen Hochschule eingeschrieben war und unter Anrechnung des elterlichen Einkommens monatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) bezog. Gegen die Höhe der Sätze klagte sie mit der Begründung, die für den Zeitraum geltenden Bedarfe für Studenten seien in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. Das Verwaltungsgericht Osnabrück und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatten die Klage abgewiesen.

Die Leipziger Richter erklärten nun, der Gesetzgeber sei mit der Festlegung des Bedarfssatzes hinter der Anforderung zurückgeblieben, ein ausbildungsbezogenes Existenzminimum zu gewährleisten. Auch monierten die Richter, dass der Ermittlung des Bedarfs eine Erhebung von 2006 zugrunde gelegen habe.

Az.: BVerwG 5 C 11.18