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Familie

Diakonie: Mehrbedarf für Trennungsfamilien einführen



Berlin (epd). Der Neunte Familienbericht der Bundesregierung hat aus Sicht der Diakonie Deutschland noch Lücken. Es fehlten praktikable finanzielle Lösungen für getrennt erziehende Eltern und ihre Kinder in der Grundsicherung, teilte die Diakonie am 24. März in Berlin mit. Sie hätten einen höheren Bedarf als Familien, in denen die Kinder mit beiden Eltern in einem Haushalt leben.

SPD und Union hatten im Koalitionsvertrag die Einführung eines Umgangsmehrbedarfes vorgesehen - bis heute wurde die entsprechende Vereinbarung nicht umgesetzt. Vor diesem Hintergrund legte die Diakonie ein Konzept für einen Umgangsmehrbedarf in der Grundsicherung vor. In einem Schreiben an die Fraktionen, Familienministerin Franziska Giffey und Sozialminister Hubertus Heil (beide SPD) fordert sie die Regierungskoalition auf, die anstehende parlamentarische Diskussion des Berichtes mit einem Beschluss zum Umgangsmehrbedarf zu verbinden.

Kritik an kompliziertem Verfahren

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, sagte: „Getrennt lebende Eltern und ihre Kinder haben in der Grundsicherung mit besonderen Problemen zu kämpfen. Der Kinderregelsatz wird einfach zwischen beiden Haushalten nach Tagen aufgeteilt. Das ist kompliziert und macht ständige Neuberechnungen nötig.“ Das Ergebnis sei: In beiden Haushalten stehe dem Kind weniger zur Verfügung, als es zum Leben braucht. Dabei sei klar: Bett, Schrank und Tisch seien unteilbar. Kleidung und Spielzeug müssten in beiden Haushalten einfach da sein. „Es ist eine Zumutung, von Kindern zu verlangen, mit großen Koffern zwischen den Elternhaushalten hin- und herzufahren. Die Grundsicherung muss Trennungsfamilien endlich angemessen ausstatten“, so Loheide.

Sie erläuterte den Diakonie-Vorschlag, nach dem mindestens ein Drittel des Regelsatzes immer in beiden Haushalten zur Verfügung stehen müsste. Ergänzend sollten weitere Pauschalen je nach regelmäßiger Aufenthaltsdauer vereinbart werden. „Im Ergebnis muss klar sein: Der Bedarf für Kinder, die in zwei Haushalten leben, ist immer höher als bei Kindern, die mit beiden Eltern in einem Haushalt leben“, so die Vorständin.

Die Diakonie schlägt vor, für typische Konstellationen der Erziehungsverantwortung unterschiedliche Pauschalen vorzusehen. Diese setzen sich aus einem Viertel des Regelsatzes (unabweisbarer Bedarf) und einer Pauschale für einen weiteren flexiblen Bedarf zusammen, bei der nicht mehr als drei Viertel des Regelsatzes nach einem Schlüssel verteilt werden. Nach einer entsprechenden Vereinbarung der Eltern sollen diese einfach festgestellt und so lange gewährt werden, wie die Eltern an dieser Verteilung festhalten.