Ex-Redakteurin Birte Meier und ZDF schließen Vergleich

Berlin (epd). Die Journalistin Birte Meier hat den Rechtsstreit mit ihrem Ex-Arbeitgeber ZDF um Lohngleichheit nach eigenen Angaben mit einem Vergleich beendet. Meier sagte dem Internetportal „Zeit online“ am Dienstag, dass sie eine Nachzahlung vom Sender erhalten werde. Die Fernseh-Reporterin, die mittlerweile bei RTL beschäftigt ist, hatte seit 2015 für eine bessere Entlohnung gestritten und dem ZDF vorgeworfen, dass es Frauen schlechter bezahle als Männer. Der Sender wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Vergleich äußern.

Meier war feste freie Mitarbeiterin für das ZDF, unter anderem als Redakteurin bei „Frontal 21“ und für Dokumentationen. Ihren Vorwurf geschlechterdiskriminierender Bezahlung hatte der Sender in juristischen Auseinandersetzungen durch alle Instanzen stets bestritten. Es gebe Männer, die zwar mehr verdienten, diese verfügten aber über mehr Erfahrung, hieß es.

Unterstützt wurde die Journalistin von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Deren Verfahrenskoordinatorin, Rechtsanwältin Sarah Lincoln, erklärte: „Gut, dass Birte Meier dieses Kapitel endlich abschließen kann. Es bleibt jedoch ein Skandal, dass sie so viele Jahre kämpfen musste, um endlich Geld zu sehen.“ Mit ihrer Hartnäckigkeit habe Meier für Frauen in Deutschland viel erreichen können. Künftig hätten Frauen es wesentlich leichter, gleiche Bezahlung einzufordern.

Das Bundesarbeitsgericht hatte der Journalistin im Juni 2020 hinsichtlich ihrer Auskunftsklage recht gegeben. Auch arbeitnehmerähnliche Beschäftigte wie feste Freie hätten nach dem Entgelttransparenzgesetz einen Auskunftsanspruch über die Vergütung vergleichbarer männlicher Kollegen, urteilten die Bundesrichter. Das ZDF teilte anschließend mit, dass im Jahr 2017 das Vergleichsentgelt der männlichen Kollegen rund 800 Euro über dem Gehalt von Meier lag. Die Journalistin reichte Ende 2021 beim Arbeitsgericht Berlin Zahlungsklage wegen einer möglichen geschlechterdiskriminierenden Vergütung ein.

Vor dem Bundesverfassungsgericht war Meier im vergangenen Jahr mit einer Beschwerde wegen möglicher geschlechterdiskriminierender Bezahlung des ZDF aus formalen Gründen gescheitert.

rks

Personalvertreter fordern Aufarbeitung der Intendantenwahl beim RBB

Berlin (epd). Kurz vor dem Antritt der neuen RBB-Intendantin Ulrike Demmer haben Personalrat und Freienvertretung eine externe Aufarbeitung des Verfahrens zur Besetzung des Intendantenamts gefordert. „Wir halten eine Evaluierung des Verfahrens von unabhängiger Seite für dringend geboten“, sagte die RBB-Personalratsvorsitzende Sabine Jauer am Dienstag dem epd. Ähnlich äußerte sich Dagmar Bednarek, Sprecherin der RBB-Freienvertretung.

Eine solche Untersuchung in Form eines Gutachtens könne „die Schwachstellen des Verfahrens aufspüren und Verbesserungsvorschläge für die Zukunft machen“, sagte Bednarek.

Im Juni hatte der RBB-Rundfunkrat Demmer zur neuen Intendantin gewählt. Zwei der ursprünglich vier von der Findungskommission vorgeschlagenen Kandidaten hatten ihre Bewerbung kurz vor der Wahl zurückgezogen. Die übrig gebliebene Gegenkandidatin, Vodafone-Managerin Heide Baumann, zog ihre Kandidatur nach dem zweiten Wahlgang zurück.

Einer der vorgeschlagenen Kandidaten, Radio-Bremen-Programmdirektor Jan Weyrauch, begründete seinen Rückzug mit Vorstellungen zur Gehaltsspanne, bei denen er „bei allem Verständnis für den sorgsamen Umgang mit Gebührengeldern“ nicht habe mitgehen können.

Die Kritik der beiden RBB-Personalvertretungen richtet sich vor allem gegen den Verwaltungsratsvorsitzenden Benjamin Ehlers, der auch Mitglied der Findungskommission war. Ehlers habe mit Weyrauch Gehaltsverhandlungen geführt, während das Auswahlverfahren noch gelaufen sei, erklärte Jauer. Das seien vertrauliche Gespräche gewesen, über die die Findungskommission keine Details erfuhr. Damit habe Ehlers massiv in die Kandidatenauswahl eingriffen und letzten Endes für den Rückzug von Herrn Weyrauch gesorgt.

Jauer und Bednarek hoffen darauf, dass der RBB-Rundfunkrat in seiner nächsten Sitzung am 28. September eine Aufarbeitung des Intendantenwahlverfahrens beschließt.

vnn

Sechs Beschwerden über Aiwanger-Berichterstattung beim Presserat

Berlin (epd). Die Berichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“ im Fall Aiwanger hat zu mehreren Beschwerden beim Deutschen Presserat geführt. Bis Dienstagmittag seien sechs Beschwerden eingegangen, teilte der Presserat in Berlin mit. Dabei sei es unter anderem um die Seite-3-Geschichte „Das Auschwitz-Pamphlet“ wie auch um nachrichtliche Beiträge auf sueddeutsche.de gegangen.

Die Beschwerdeführenden kritisieren den Angaben zufolge sehr allgemein ihr Missfallen an der Form der Verdachtsberichtserstattung. Einige bezweifeln demnach auch, dass es überhaupt ein öffentliches Interesse an den Vorwürfen gegen den bayerischen Wirtschaftsminister und stellvertretenden bayerischen Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger (Freie Wähler) gibt.

Der Presserat werde die Beschwerdeführer daher bitten, ihre Kritik an der Berichterstattung zu konkretisieren und mitzuteilen, welche Darstellungen ihrer Ansicht nach gegen den Pressekodex verstoßen, sagte Presseratssprecherin Sonja Volkmann-Schluck dem Evangelischen Pressedienst (epd): „Erst dann können wir prüfen, ob wir ein Verfahren gegen die 'Süddeutsche Zeitung' einleiten.“

Die „Süddeutsche Zeitung“ (Samstag) hatte berichtet, Hubert Aiwanger stehe im Verdacht, als Schüler 1987/88 ein antisemitisches Flugblatt verfasst zu haben. Aiwanger hatte bestritten, Autor des Textes zu sein. Stattdessen hatte sein Bruder erklärt, er sei der Verfasser.

Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Print- und Onlinemedien in Deutschland. Er tritt für die Einhaltung ethischer Standards und Verantwortung im Journalismus ein sowie für die Wahrung des Ansehens der Presse.

rks

"Spiegel"-Gruppe erwirbt Mehrheitsanteil an "11 Freunde"

Hamburg (epd). Die „Spiegel“-Gruppe übernimmt vom Verlag Gruner + Jahr (RTL Deutschland) den Mehrheitsanteil am Fußballmagazin „11 Freunde“. Der Erwerb von 51 Prozent der Anteile werde nach Freigabe durch die Kartellbehörden vollzogen, über den Kaufpreis sei Stillschweigen vereinbart worden, teilte die „Spiegel“-Gruppe am Dienstag in Hamburg mit.

„11 Freunde“-Chefredakteur und -Geschäftsführer Philipp Köster hält den Angaben zufolge weiterhin 15,7 Prozent an dem Fußballmagazin, „11Freunde“-Verleger Matthias Hörstmann als Herausgeber 33,3 Prozent. Weiterer Geschäftsführer von „11 Freunde“ wird demnach „Spiegel“-Geschäftsführer Stefan Ottlitz. Sitz bleibt Berlin.

Die „Spiegel“-Redaktion in Hamburg und die „11 Freunde“-Redaktion in Berlin würden weiter unabhängig voneinander Sportjournalismus machen, sagte Ottlitz. Ihre Sichten auf Fußball ergänzten sich ideal. Köster kündigte an: „Wir können anders digital wachsen als bisher.“ Durch eine verzahnte Pay-Strategie soll laut „Spiegel“ insbesondere das Wachstum der beiden Digitalangebote „Spiegel+“ und „11 Freunde Club“ vorangetrieben werden. Ein Bezahlangebot rund um die beiden digitalen Angebote werde zur Fußball-Europameisterschaft im kommenden Jahr entwickelt.

„11 Freunde“ werde künftig die digitalen Produkt-, Vertriebs- und Werbesystematiken der „Spiegel“-Gruppe nutzen, hieß es weiter. Darüber hinaus sollen die Vermarktungspartner der „Spiegel“-Gruppe iq media und iq digital ab 2024 die Print- und Digitalvermarktung übernehmen.

lnh

Gericht: Hausdurchsuchungen bei Radio Dreyeckland waren rechtswidrig

Karlsruhe/Freiburg (epd). Die polizeilichen Durchsuchungen beim Freiburger Radio Dreyeckland waren rechtswidrig. Das entschied das Landgericht Karlsruhe in einem am Montag gefassten letztinstanzlichen Beschluss, wie das Gericht dem epd bestätigte. Die Richter verwiesen darin auf das Bundesverfassungsgericht: „Die Freiheit der Medien ist - ebenso wie die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit - schlechthin konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung.“ Ein Gerichtssprecher erklärte dazu, Medienhäuser seien zwar nicht grundsätzlich vor Durchsuchungen geschützt, doch gelte es, die Verhältnismäßigkeit angesichts des Guts der Pressefreifreiheit abzuwägen.

Ein Dreyeckland-Redakteur hatte in einem Artikel auf der Sender-Homepage eine Archivseite der 2017 verbotenen Vereinigung „linksunten.indymedia“ verlinkt. Darin sah die Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung. Am 17. Januar durchsuchten Ermittler Privatwohnungen von Mitarbeitern des Senders. Die Durchsuchung der Betriebsräume von Radio Dreyeckland, für die ebenfalls ein Beschluss vorlag, unterblieb, nachdem Ermittlungsbeamte dort Zugang zu einem Computer bekommen hatten.

Das Landgericht Karlsruhe sieht nun durch die Durchsuchungen und die Beschlagnahme von Laptops mehrere Grundrechte wie die Rundfunkfreiheit verletzt. Es warnt in seiner Begründung, dass die unverhältnismäßigen Durchsuchungen unter Verletzung des Redaktionsgeheimnisses eine erhebliche einschüchternde Wirkung haben können. Redaktionsmitglieder überlegten sich in Zukunft womöglich zweimal, ob sie über staatliche Angelegenheiten kritisch berichten. Die Durchsuchungen in den Privatwohnungen der Redakteure hätten außerdem gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung verstoßen.

Das Strafverfahren gegen den Redakteur des Senders geht indes weiter. Eine Anklage gegen den Journalisten wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Karlsruhe ließ das Oberlandesgericht Stuttgart im Juni zu. Damit wurde ein anderslautender Beschluss des Landgerichts aufgehoben.

Sowohl der Deutsche Journalisten-Verband als auch die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union Baden-Württemberg hatten die Durchsuchungen kritisiert. Das 1988 gegründete Radio Dreyeckland gilt als das älteste Freie Radio in Deutschland.

lbw/rid

Journalist und Forscher in Algerien zu Haftstrafen verurteilt

Tunis (epd). Der algerische Journalist Mustapha Bendjama und der kanadisch-algerische Forscher Raouf Farrah sind am Dienstag zu zwei Jahren Haft und Geldstrafen verurteilt worden. Ein Gericht in der ostalgerischen Stadt Constantine warf ihnen vor, Gelder aus dem Ausland angenommen zu haben mit dem Ziel, die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen, wie lokale Medien und „Reporter ohne Grenzen“ berichteten. Die Geldstrafe beläuft sich auf 200.000 Dinar (rund 1.300 Euro). Ihre Anwälte kündigten an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Die Angeklagten haben bereits mehr als ein halbes Jahr in Untersuchungshaft verbracht.

Das Gericht sah es außerdem als erwiesen, dass die beiden als geheim eingestufte Dokumente im Internet veröffentlicht haben. Nach Aussage der Verteidigung bei der Verhandlung vergangene Woche stützen sich die Behörden bei ihren Ermittlungen auf fehlerhafte Übersetzungen, in denen wirtschaftliche „Indikatoren“ als „Informanten“ wiedergegeben wurde.

Mustapha Bendjama war bereits im Juli zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Diffamierung und Schädigung nationaler Interessen vorgeworfen, da er die Nicht-Einhaltung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-Pandemie kritisiert hatte, erklärte „Reporter ohne Grenzen“ (RoG). Die Organisation kritisierte eine „fortlaufende Reihe gerichtlicher Schikanen“ gegen den Journalisten. Algerien belegt auf der Rangliste der Pressefreiheit von RoG Platz 136 von weltweit 180.

sam