Springer verklagt Ex-"Bild"-Chef Reichelt
Berlin/Frankfurt a.M. (epd). Der Axel-Springer-Konzern zieht gegen den früheren „Bild“-Chef Julian Reichelt vor Gericht. Das Berliner Landesarbeitsgericht bestätigte am Montag einen Bericht des „Spiegels“ über das Vorliegen einer Klage. Laut dem Bericht fordert Springer eine siebenstellige Summe von Reichelt sowie eine Vertragsstrafe. Eine unabhängige Bestätigung dafür gab es zunächst nicht.
Dem „Spiegel“ zufolge reichte Springer am vergangenen Donnerstag eine umfangreiche Zivilklage beim Arbeitsgericht ein. Darin fordere der Konzern die siebenstellige Abfindung, die man Reichelt gezahlt habe, zurück und mache darüber hinaus eine hohe Vertragsstrafe geltend. Der Konzern sei offenbar der Auffassung, Reichelt habe gegen mehrere Auflagen des im Herbst 2021 geschlossenen Auflösungsvertrags verstoßen, hieß es.
Reichelts Anwalt Ben Irle teilte dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage mit, eine Klage der Axel Springer SE liege weder seinem Mandanten noch ihm vor. „Die offenbar gegenüber Medien erfolgte gezielte Verlautbarung einer solchen Klageeinreichung noch bevor eine Zustellung dieser Klage an meinen Mandanten erfolgt ist, betrachten wir als entlarvenden und zugleich untauglichen Einschüchterungs- und Ablenkungsversuch“, sagte er. Das werde jedoch die Wahrheitsfindung und die Aufarbeitung der Compliance-Untersuchung sowie verfolgter Interessen im Zusammenhang der gegen seinen Mandanten erhobenen Vorwürfe nicht aufhalten. Eine Springer-Sprecherin sagte dem epd, man werde laufende Verfahren nicht kommentieren.
Reichelt war nach Vorwürfen des Machtmissbrauchs im Oktober 2021 als „Bild“-Chefredakteur entlassen worden. Wie der „Spiegel“ damals berichtete, soll Reichelt Affären mit jungen Kolleginnen gehabt haben, die ihm anschließend Mobbing und das Ausnutzen von Abhängigkeitsverhältnissen vorwarfen. Reichelt hat die Vorwürfe stets dementiert. Der Springer-Konzern begründete die Entlassung Reichelts damit, dass dieser auch nach Abschluss eines Compliance-Verfahrens im Frühjahr 2021 Privates und Berufliches nicht klar getrennt und dem Vorstand darüber die Unwahrheit gesagt habe.
koe