SWR verteidigt Verzicht auf Wetter-Sondersendung am Vorabend der Flut

Mainz (epd). Der Südwestrundfunk (SWR) hat seinen Verzicht auf eine Wetter-Sondersendung am Abend der beginnenden Flutkatastrophe im Ahrtal verteidigt. Nach Äußerungen des Meteorologen Karsten Schwanke im Landtags-Untersuchungsausschuss seien die internen Abläufe des Abends nochmals kritisch geprüft worden, teilte der SWR am Mittwoch mit. Als Schwanke am Nachmittag des 14. Juli ein kurzes Livegespräch angeboten habe, sei der Starkregen in der Eifel bereits als Schwerpunktthema der Abendnachrichten fest eingeplant gewesen. Das katastrophale Ausmaß der Flutkatastrophe sei nicht erkennbar gewesen.

„Aus der redaktionellen Einschätzung gab es mit dem damals vorhandenen gemeinsamen Wissensstand keine Notwendigkeit für ein zusätzliches Wetter-Livegespräch“, verteidigte der Sender sein Vorgehen in einer Stellungnahme. Eine längere Sondersendung sei auch von Schwanke nicht vorgeschlagen worden.

Der SWR räumte zugleich erneut ein, dass in der Anfangsphase der Berichterstattung über die Flutkatastrophe „nicht alles reibungslos und zufriedenstellend verlaufen ist“. Um besser auf Katastrophenfälle reagieren zu können, wolle der Sender seine internen Meldeketten verbessern und sich technisch auf Ereignisse vorbereiten, in denen die Infrastruktur nicht mehr funktioniere.

Der SWR-Wetterexperte Schwanke hatte Anfang des Monats bei einer Zeugenbefragung im Untersuchungsausschuss in Mainz angegeben, der SWR habe sein Angebot eines Sonderberichts zur Unwettergefahr unter Berufung auf das reguläre Programm abgelehnt. In Schwankes im Abendprogramm gesendeter Wetterprognose wurde allgemein eine „große Überschwemmungsgefahr“ für die Eifel angesprochen.

Allein im weitgehend zerstörten Ahrtal hatte die Flutwelle in der Nacht auf den 15. Juli 2021 insgesamt 134 Menschenleben gefordert. Ein Untersuchungsausschuss des Mainzer Landtags soll klären, ob es im Vorfeld und unmittelbar nach dem katastrophalen Hochwasser zu Fehlentscheidungen und Pflichtverletzungen kam. Im Fokus steht dabei insbesondere, warum der Landkreis Ahrweiler erst sehr spät am Abend Katastrophenalarm auslöste und eine Evakuierung der betroffenen Ortschaften anordnete.

lmw

Zeitungsverleger leiten erste Schlichtung zu Netzangeboten ein

Berlin (epd). Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) will erstmals die Schlichtungsstelle für Streitfälle zu den Internetangeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten anrufen. „Wir werden die ARD-Vorsitzende in den kommenden Tagen über die Einleitung eines ersten Schlichtungsverfahrens informieren. Weitere Verfahren werden folgen“, sagte eine BDZV-Sprecherin am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin.

Zuvor hatte der Verband einen erneut starken Ausbau von presseähnlichen Angeboten der Öffentlich-Rechtlichen beklagt. Der BDZV appelliere an die ARD, anlässlich einer Schlichtung nicht nur Einzelfälle zu klären, sondern eine Lösung zu finden, an die sich alle ARD-Sender gebunden fühlten, hatte der Verband am vergangenen Montag nach einer Online-Delegiertenversammlung erklärt.

Der 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der unter anderem das seit 2009 festgeschriebene Verbot presseähnlicher Internetangebote der Öffentlich-Rechtlichen konkretisiert und seit 1. Mai 2019 in Kraft ist, sieht vor, dass in Streitfällen die Schlichtungsstelle mit Vertretern der Sender und Verlage über eine Einigung beraten soll, um Rechtsstreitigkeiten wie jene über die „Tagesschau“-App zu vermeiden. Bislang hatte die Schlichtungsstelle noch keinen Fall zu bearbeiten.

ARD, ZDF und Deutschlandradio sollen nach den Vorschriften des Staatsvertrags den Schwerpunkt auf Videos und Tonaufnahmen legen, um sich von den Online-Angeboten der Zeitungsverleger zu unterscheiden. Zeitungsverleger gehen seit Jahren juristisch gegen öffentlich-rechtliche Internetangebote vor, die sie für zu presseähnlich halten.

Eine Beschwerde des NDR zu einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln in Sachen „Tagesschau“-App ist indes weiterhin beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Die Verfassungsbeschwerde des NDR betrifft einen seit zehn Jahren schwelenden Rechtsstreit mit den Verlegern. Der NDR hatte gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln Ende Januar 2018 Verfassungsbeschwerde eingereicht, um das Verbot einer gesamten Ausgabe der „Tagesschau“-App vom 15. Juni 2011 überprüfen zu lassen. Die „Tagesschau“-App wird von ARD-aktuell mit Sitz beim NDR in Hamburg produziert.

nbl

Autorin von "Keinohrhasen" kann Auskunft zu Einnahmen verlangen

Berlin (epd). Das Gerichtsurteil, das der Drehbuchautorin der beiden Til-Schweiger-Kinohits „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ das Recht auf Auskunft über die Filmeinnahmen zugesteht, ist rechtskräftig. Wie das Kammergericht Berlin am Mittwoch nach einer mündlichen Verhandlung mitteilte, sind die Berufungen gegen das Teilurteil des Landgerichts Berlin vom 27. Oktober 2020, das der Klage auf Auskunft stattgab, zurückgezogen worden. (AZ: 24 U 1104/20)

Drehbuchautorin Anita Decker hatte gegen die Produktionsfirma Barefoot Films von Produzent und Schauspieler Til Schweiger sowie gegen den Verleiher Warner Bros. geklagt. Sie fühlt sich ungerecht bezahlt und forderte eine Offenlegung der Einnahmen aus den Kinohits, zu denen auch Einkünfte aus DVD-Verkäufen, Streamingdiensten und Pay-TV gehören.

Die Berufung gegen das Landgerichtsurteil nahmen Barefoot Films und Warner Bros. laut Mitteilung nun zurück, nachdem das Kammergericht die „Sach- und Rechtslage“ ausführlich erörtert hatte. Ob für die Drehbuchautorin tatsächlich weitere Zahlungsansprüche bestehen, ist damit noch nicht entschieden, wie das Kammergericht hinzufügte. Dies müsse im weiteren Verfahren vor dem Landgericht Berlin geklärt werden.

Hintergrund der sogenannten Stufenklage Deckers ist der „Fairnessparagraf“ im Urheberrecht. Er sieht eine Nachvergütung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen. Die Filme von 2007 und 2009 zogen zusammen mehr als zehn Millionen Zuschauer an.

pav

"Schabowski-Zettel": Haus der Geschichte Bonn muss Auskunft geben

Köln, Bonn (epd). Das Haus der Geschichte in Bonn muss der Presse Auskunft über die Namen des Erst- und Zweitverkäufers des „Schabowski-Zettels“ erteilen. Mit seiner Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag der Klage eines Journalisten der „Bild“-Zeitung teilweise stattgegeben (AZ: 6 K 3228/19). Der mit Kugelschreiber beschriebene Zettel war 2015 in die Sammlung des Bonner Museums zur deutschen Nachkriegsgeschichte gelangt. Die Bundesstiftung hatte den Zettel zuvor nach Gerichtsangaben zu einem Kaufpreis von 25.000 Euro erworben. Der Zweitverkäufer hatte den „Schabowski-Zettel“ zuvor von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Bei dem im Bonner Museum befindlichen Exponat handelt es sich um den Sprechzettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz am 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Damals sagte Schabowski vor laufenden Kameras: „Das tritt meiner Kenntnis... ist das sofort, unverzüglich.“ Diese Aussage zum unmittelbaren Inkrafttreten der Reiseregelung führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte zur Aufklärung der weiteren Erwerbshintergründe Auskunft über die Namen des Erst- und Zweitverkäufers sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies ab und verwies auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers und dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Zudem stehe die Stiftung bei Ankäufen von Ausstellungsstücken in Konkurrenz zu privaten Sammlungen und Museen und müsse wettbewerbsfähig bleiben.

Das Gericht ist der Argumentation des Hauses der Geschichte nicht gefolgt. Das Informationsinteresse der Presse überwiege und stehe über den Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Das Haus der Geschichte werde aus staatlichen Mitteln finanziert, und Ausstellungsstücke wie der „Schabowski-Zettel“ würden mit staatlichen Geldern erworben, erklärte das Gericht. Es bestehe somit ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Zudem habe das Museum nicht dargelegt, aus welchem Grund es dem Verkäufer Anonymität zugesagt habe, hieß es. Somit komme dieser Zusage kein erhebliches Gewicht zu. Die Stiftung sei zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch nicht zwingend darauf angewiesen, ihren Geschäftspartnern auf deren Verlangen hin Anonymität zuzusagen.

Abgewiesen wurde die Klage des Journalisten jedoch hinsichtlich des Wortlauts der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer des Zettels und des Hauses der Geschichte. Dieses Begehren sei letztlich ein Begehren auf Akteneinsicht in den entsprechenden Kaufvertrag, erklärte das Gericht. Dies sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt.

Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

lwd

Zwei Frauen erweitern Bertelsmann-Führungsgremium

Gütersloh (epd). Im zwanzigköpfigen Führungsgremium von Bertelsmann sind künftig sieben Frauen vertreten. Wie das Gütersloher Medienunternehmen am Mittwoch mitteilte, erweitern die Managerinnen Nuria Cabuti und Jennifer Mullin ab 1. März dieses Jahres das Group Management Committee, das den Konzernvorstand in Fragen zur Konzernstrategie und Entwicklung berät. Cabuti und Mullin sollen die globalen Inhalte-Geschäfte des Medienunternehmens repräsentieren.

Cabuti ist den Angaben zufolge CEO der spanischsprachigen Buchverlagsgruppe Penguin Random House Grupo Editorial in Barcelona, das zum Bertelsmann-Konzernverbund gehört. Seit vergangenem Mai ist sie Vorsitzende der internationalen Führungskräftevertretung Bertelsmann Management Representative Committee und als solche Mitglied des Bertelsmann-Aufsichtsrates.

Mullin führt als CEO das weltweite TV- und Video-Produktionsunternehmen Fremantle und trägt damit die Verantwortung für das TV- und Video-Produktionsunternehmen RTL Group, das zu Bertelsmann gehört.

pav

Antonia Yamin wird Chefreporterin bei Bild TV

Berlin (epd). Die Journalistin Antonia Yamin wird Chefreporterin bei dem Fernsehsender Bild TV. Wie der Axel Springer Verlag am Mittwoch in Berlin mitteilte, wird die 33-Jährige ab dem 1. Mai dieses Jahres für das Nachrichtenprogramm von „Bild Live“ zuständig sein. Yamin ist seit 2017 Chefkorrespondentin für die Nachrichten aus Europa beim israelischen Fernsehsender Kan TV.

Yamin arbeitete den Angaben zufolge bereits für Channel 10 News Israel und das ZDF-Büro Tel-Aviv. 2019 gewann sie den B’nai B’rith World Center Journalism Award für eine Diaspora-Reportage. Seit 2020 sitzt sie in der Jury des Shimon-Peres-Preises in Deutschland, mit dem Personen oder Projekte ausgezeichnet werden, die für die deutsch-israelische Zusammenarbeit werben.

Yamin wurde in Deutschland als Tochter einer deutschen Mutter und eines israelischen Vaters geboren und spricht fließend Deutsch, Englisch und Hebräisch. 2012 schloss sie ihr Studium an der Universität Tel-Aviv in Kommunikations- und Politikwissenschaften ab und studierte Journalismus an der Journalistenschule „Koteret“ in Tel-Aviv.

pav

Andrea Petkovic wird "Zeit"-Kolumnistin

Hamburg (epd). Die Tennisspielerin Andrea Petkovic wird Kolumnistin im Feuilleton der Wochenzeitung „Die Zeit“. Wie die Verlagsgruppe am Mittwoch in Hamburg mitteilte, startet Petkovics Kolumne „Grand Slam“ mit einer Kurzreportage aus St. Petersburg. Erstmals erscheinen wird „Grand Slam“ demnach in der kommenden „Zeit“-Ausgabe, die ab dem 17. Februar erhältlich ist. Von da an schreibt Petkovic einmal monatlich für die „Zeit“.

Christine Lemke-Matwey und Volker Weidermann, die das Feuilleton der „Zeit“ leiten, lobten Petkovic als herausragende Sportlerin und großartige Erzählerin. „So eine Doppelbegabung gibt es wirklich nicht oft“, sagten sie.

Petkovic ist den Angaben zufolge aktuell auf Platz 103 der Tennis-Weltrangliste der Damen. 2020 erschien ihr Buch „Zwischen Ruhm und Ehre liegt die Nacht“ im Verlag Kiepenheuer & Witsch.

pav

Ehemalige Vize-Regierungssprecherin Martina Fietz verstorben

Berlin (epd). Die frühere Vize-Regierungssprecherin Martina Fietz ist tot. Wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Mittwoch in Berlin sagte, starb die 62-Jährige am Dienstag nach „kurzer, schwerer Krankheit“. Er betonte: „Ihr plötzlicher Tod hat uns sehr erschüttert und wir trauern um sie.“ Er wünschte ihrer Familie viel Kraft für diese Zeit. Die Journalistinnen und Journalisten bat er - auch im Namen der Familie - von weiteren Anfragen zunächst Abstand zu nehmen.

Vor ihrer Tätigkeit als stellvertretende Regierungssprecherin war Fietz als Journalistin tätig und zuletzt Chefkorrespondentin von „Focus Online“. Für das Nachrichtenportal berichtete sie mehr als sieben Jahre lang aus der Hauptstadt. Ferner arbeitete sie unter anderem für die Tageszeitung „Die Welt“ und die Zeitschrift „Cicero“.

Als Vize-Regierungssprecherin war Fietz zuletzt am 29. Oktober in der Bundespressekonferenz (BPK) zu Gast, wo dreimal wöchentlich die Regierungspressekonferenz vom Verein der Hauptstadtjournalistinnen und Hauptstadtjournalisten ausgerichtet wird. BPK-Vorstandsmitglied Stephan Detjen sagte, viele im Verein hätten Fietz nicht erst seit der vergangenen Legislaturperiode gekannt, sondern schon über 30 Jahre lang als Mitglied der Bundespressekonferenz. „Auch unsere Gedanken sind bei ihrem Mann, bei ihrer Familie und bei allen, die ihr nahe sind“, fügte er hinzu.

mey