Eutelsat verbreitet RT DE nicht mehr über Satellit

Berlin (epd). Der Satellitenbetreiber Eutelsat hat nach Angaben der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) die Verbreitung des Senders RT DE über Satellit am Mittwoch eingestellt. Eine Sprecherin der MABB sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), der Europabeauftragte der Landesmedienanstalten, Tobias Schmid, habe zusammen mit weiteren europäischen Aufsichtsbehörden bei Eutelsat darauf hingewirkt, dass das Angebot nicht weiter verbreitet wird.

RT DE, das zum russischen Staatssender RT (früher: Russia Today) gehört, war am 16. Dezember mit einem deutschen Live-Sender in Deutschland über Satellit und im Internet auf Sendung gegangen. Da der Veranstalter keine Rundfunkzulassung beantragt hatte, hat die MABB am 17. Dezember ein Verfahren gegen RT eingeleitet. Der Sender hat nun bis zum Ende des Jahres Zeit, sich dazu zu äußern.

Die MABB geht davon aus, dass sie zuständig ist, weil die für das Programm medienrechtlich verantwortliche Produktionsfirma RT DE Productions in Berlin sitzt. Dass die russische Organisation TV Novosti, zu der RT gehört, in Serbien eine Lizenz für die Kabel- und Satellitenübertragung erhalten hat, stellt nach Einschätzung der Medienanstalt „keine ausreichende Grundlage für eine Verbreitung des Programms in Deutschland dar“.

Im Sommer hatte TV Novosti versucht, in Luxemburg eine Lizenz für die Verbreitung von RT DE zu erhalten. Dies hatte das luxemburgische Staatsministerium abgelehnt.

Die Videoplattform Youtube hatte bereits am Morgen des 16. Dezember den neuen Kanal von RT DE wegen der Verletzung der Nutzungsbedingungen gesperrt. Ein Sprecher von Youtube sagte dem epd, Youtube habe RT DE bereits im September gekündigt, weil das Angebot die Nutzungsbedingungen umgangen habe. „Wenn ein Kanal gekündigt wird, darf der Kanalinhaber keine anderen Youtube-Kanäle nutzen, besitzen oder erstellen.“ Daher sei der neue Kanal "RT auf Sendung” dauerhaft entfernt worden.

Der deutsche Verfassungsschutz zählt das Internetangebot RT Deutsch zu den „wichtigsten Akteuren“ der russischen Einflussnahme in Deutschland. Im Jahresbericht 2019 des Bundesamts für Verfassungsschutz hieß es dazu, dass staatliche Unternehmen „als unabhängige Medien getarnt“ würden, um die Zugehörigkeit zum russischen Staat zu verschleiern und „die Öffentlichkeit auf subtile Weise zu beeinflussen“.

Leistungsschutzrecht: Facebook lehnt Forderung von Corint Media ab

Berlin (epd). Das soziale Netzwerk Facebook hat die Forderung der Verwertungsgesellschaft Corint Media, für die Nutzung von deutschen Presseinhalten im Internet fast 200 Millionen Euro zu zahlen, abgelehnt. Wie Corint Media am Mittwoch mitteilte, ist Facebook nicht der Meinung, dass das Unternehmen für Nutzungen von Presseveröffentlichungen eine Lizenz erwerben muss. Corint Media hatte die Muttergesellschaft von Facebook, Meta, Anfang Dezember aufgefordert, für das kommende Jahr 190 Millionen Euro an Leistungsschutzrechten zu zahlen.

Eine Unternehmenssprecherin von Meta sagte dem epd, ihr Unternehmen sei mit Corint Media „in fortlaufenden Gesprächen“. Diese geschäftlichen Gespräche würden jedoch nicht öffentlich kommentiert. „Wir halten uns an die bestehenden Urheberrechtsgesetze in Deutschland und haben sofort nach Inkrafttreten des Urhebergesetzes im Juni Maßnahmen ergriffen, um Verlagen, die Facebook nutzen, zusätzliche Kontrolle über ihre Inhalte zu geben“, sagte die Sprecherin.

Corint Media teilte mit, der Director of News Partnerships bei Meta, Jasper Doub, habe an Corint geschrieben, es gebe ein „fundamentales Missverständnis“ darüber, wie Facebook arbeite. Presseveröffentlichungen würden in dem sozialen Netzwerk nur erscheinen, wenn sie dort von Verlagen selbst hochgeladen oder von Privatpersonen verlinkt würden, um sie „mit Freunden und deren Familie“ zu teilen. Meta wollte den Brief von Doub dem epd nicht zur Kenntnis geben.

Wenn ein Text aufgrund der Verlinkung von Privatpersonen verlinkt werde, sei das Presseleistungsschutzrecht nicht einschlägig, schrieb Doub nach Angaben von Corint Media. Weiter habe er geschrieben, Meta habe den im Verwertungsgesellschaftengesetz festgeschriebenen Grundsatz der Lizenzvertragsverhandlungen nach Treu und Glauben beachtet.

Die Geschäftsführer von Corint Media, Markus Runde und Christoph Schwennicke, sagten, Corint Media habe Facebook als großem Nutzer des Presseleistungsschutzrechtes „ein Angebot auf Basis der uns bekannten Fakten vorgelegt“. Sie seien sehr verwundert, dass Meta nun in Teilen die Anwendbarkeit des Rechts auf seine Angebote bestreite: „Meta entzieht sich - nach bekanntem Muster - der geltenden Rechtsordnung und glaubt erneut, die Regeln selber setzen zu können.“ Corint Media verwies darauf, dass Meta sich in Frankreich mit der Verlegerorganisation Alliance de la Presse auf Zahlungen an Presseverleger für die Nutzung von Inhalten geeinigt habe.

Corint Media hatte nach eigenen Angaben die Leistungsschutzrechte für die Inhalte von rund 260 deutschen Presse-Domains bei Meta geltend gemacht. Die Verwertungsgesellschaft gab die von Facebook und den vergütungsrelevanten Tochterunternehmen wie Instagram erwirtschafteten Umsätze für das vergangene Jahr mit geschätzt fünf Milliarden Euro an. Die finanzielle Forderung entsprach nach Angaben von Corint etwa vier Prozent dieses Betrags.

Im Oktober hatte das Technologieunternehmen Google die Forderungen von Corint Media als unbegründet zurückgewiesen. Von Google hatte die Verwertungsgesellschaft 420 Millionen Euro für das Jahr 2022 gefordert.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist Bestandteil der im Mai verabschiedeten Urheberrechtsreform. Danach müssen Verlage finanziell angemessen beteiligt werden, wenn Ausschnitte aus Artikeln auf kommerziellen Digitalplattformen wie Google News angezeigt werden. Frei bleibt aber die Nutzung „einzelner Wörter oder sehr kurzer Auszüge“ aus einer Presseveröffentlichung, das ist die sogenannte Snippet-Ausnahme.

Zu den von Corint Media vertretenen Medienunternehmen zählen Fernsehender wie Sat.1, ProSieben, RTL, Welt und Eurosport, Private Radiosender wie Antenne Bayern, Klassik Radio und RTL Radio sowie Presseverleger wie Axel Springer, die Verlagsgesellschaft Madsack und die DuMont Mediengruppe.

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Xavier Naidoo darf als "Antisemit" kritisiert werden

Karlsruhe (epd). Der Musiker und Mitbegründer der Band „Söhne Mannheims“, Xavier Naidoo, darf als „Antisemit“ bezeichnet werden. Wer sich selbst „mit seinen streitbaren politischen Ansichten freiwillig in den öffentlichen Raum“ begebe, müsse „eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie das persönliche Ansehen mindert“, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. (AZ: 1 BvR 11/20)

Hintergrund des Rechtsstreits war ein Vortrag einer Referentin der Amadeu Antonio Stiftung am 5. Juli 2017, den sie bei der Stadt Straubing zum Thema „Reichsbürger - Verschwörungsideologie mit deutscher Spezifik“ gehalten hatte. Dabei sagte die Referentin über Naidoo: „Ich würde ihn zu den Souveränisten zählen, mit einem Bein bei den Reichsbürgern. Er ist Antisemit, das darf ich, glaub ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar.“ Sie verwies dabei unter anderem auf Naidoos Liedtexte. Darin heißt es etwa, dass „Baron Totschild“ den Ton angibt und auf euch „Gockel scheißt“.

Naidoo fühlte sich wegen der Bezeichnung als „Antisemit“ in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt und klagte. Er sei nicht judenfeindlich. Seine Liedtexte seien falsch gedeutet worden. Er habe 2005 sogar ein Konzert in Tel Aviv anlässlich des 40. Jubiläums der deutsch-israelischen Beziehungen gegeben. Das Landgericht Regensburg und das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) sahen in der Äußerung eine erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung, die gegenüber der Meinungsfreiheit höher zu gewichten sei. Die Referentin habe keine objektiven Beweise vorgelegt, dass Naidoo ein Antisemit sei, befand das OLG.

Mit den Urteilen sei die Referentin der Stiftung in ihrer Meinungsfreiheit verletzt worden, entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Die Gerichte hätten „die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit“ verkannt, so die Karlsruher Richter. Das Landgericht Regensburg müsse daher neu über den Fall entscheiden.

Die Beschwerdeführerin habe mit ihrem Beitrag nicht lediglich eine private Auseinandersetzung zur Verfolgung von Eigeninteressen geführt, sondern „im Zusammenhang mit einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage“ erörtert, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Naidoo den vom OLG Nürnberg gewährten besonderen Schutz zukommen zu lassen, „hieße Kritik an den durch ihn verbreiteten politischen Ansichten unmöglich zu machen“.

Die Amadeu Antonio Stiftung wertete die Karlsruher Entscheidung als Erfolg für die politische Bildung und für den Kampf gegen Antisemitismus. „Dieses Urteil schafft endlich Tatsachen und stärkt das Recht auf Meinungsfreiheit“, erklärte die Vorsitzende Anetta Kahane. „Wer sich antisemitisch äußert, muss sich auch öffentlich als Antisemit bezeichnen lassen.“ Die Stiftung hatte die Referentin juristisch unterstützt. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, sprach von einer Ermutigung für alle Bürgerinnen und Bürger, gegen Antisemitismus einzutreten.

Naidoo wird bereits seit Jahren vorgeworfen, seine Musik enthalte rechtspopulistisches Gedankengut. Im Frühjahr 2020 musste er wegen eines Videos mit fremdenfeindlichen Aussagen die Jury der RTL-Show „Deutschland sucht den Superstar“ verlassen. Der NDR wollte Naidoo 2016 für Deutschland zum Eurovision Song Contest schicken, nach einer Protestwelle nahm der Sender die Entscheidung jedoch zurück.

fle/jup/rid/lwd

Reitschuster nicht mehr Mitglied der Bundespressekonferenz

Berlin (epd). Der Journalist Boris Reitschuster ist nicht mehr Mitglied der Bundespressekonferenz (BPK). Wie die BPK am Dienstagabend mitteilte, ist ihr Mitgliedausschuss zu dem Schluss gekommen, dass der Journalist die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft nicht mehr erfüllt, weil sein Medium nicht mehr in Deutschland ansässig sei.

Der Firmensitz der von dem Journalisten betriebenen Website „reitschuster.de“ habe sich bereits im Sommer von Berlin nach Montenegro verlagert, erklärte die BPK. Die Satzung der Bundespressekonferenz lege fest, dass ihre Mitglieder für ein in Deutschland ansässiges Medium arbeiten müssten und dass sie ihre Tätigkeit überwiegend in Bonn oder Berlin ausüben müssen.

Reitschuster habe in seinen Erklärungen „nicht glaubhaft aufklären können, wie es sich mit der Impressumsangabe verhält“, teilte die BPK weiter mit. Damit habe der Mitgliedsausschuss keine andere Möglichkeit gehabt, „als festzustellen, dass die Mitgliedschaftsvoraussetzungen nicht mehr zutreffen“, sagte der Vorsitzende des Ausschusses, Jörg Blank. Der Ausschuss nehme solche Überprüfungen in regelmäßigen Abständen bei seinen Mitgliedern vor.

Reitschuster hatte am Dienstag im sozialen Netzwerk Twitter mitgeteilt, er sei aus der Bundespressekonferenz ausgeschlossen worden und geschrieben: „Beginnt jetzt die 'Säuberung'?“

Der Vorstand der BPK hatte im Mai Strafanzeige gegen „reitschuster.de“ gestellt, weil auf der Website Kommentare von Nutzern erschienen waren, die nach Ansicht der Bundespressekonferenz strafrechtlich relevante Beleidigungen, Hassäußerungen und Aufrufe zu Gewalt gegen Mitglieder der Vereinigung enthielten. Reitschuster hatte sich bei der BPK entschuldigt und die Löschung der Kommentare veranlasst.

60 Mitglieder der BPK hatten Anfang Mai eine Instrumentalisierung der Vereinigung beklagt. In einem offenen Brief schrieben sie von einer angespannten Atmosphäre bei Veranstaltungen. Sie nannten dabei weder Namen noch konkrete Vorfälle. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte im Februar berichtet, dass einige Journalisten die Bundespressekonferenz für Propaganda und Verschwörungsmythen missbrauchen würden, unter anderem nannte sie Boris Reitschuster.

Reitschuster leitete von 1999 bis 2015 das Moskauer Büro des Magazins „Focus“. Seit einigen Jahren betreibt er das Blog „reitschuster.de“, in dem er sich laut einer Beschreibung der „Süddeutschen Zeitung“ seit Beginn der Corona-Pandemie „kritisch und oftmals polemisch mit den Maßnahmen der Bundesregierung auseinandersetzt“.

Alexander Thies bleibt Vorsitzender der Produzentenallianz

Berlin (epd). Der Vorstand der Produzentenallianz hat Alexander Thies als Vorsitzenden der Allianz Deutscher Produzenten bestätigt. Wie der Verband am Mittwoch mitteilte, wurden der Vorsitzende und seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter am Dienstag einstimmig gewählt. Thies von der Neue Film Produktion (NFP) steht seit der Gründung der Produzentenallianz im Jahr 2008 an der Spitze des Verbands.

Stellvertretende Vorsitzende sind Ulli Aselmann (Die Film), der zugleich der Sektion Kino vorsitzt, Dagmar Biller von Tangram International, die der Sektion Dokumentation vorsteht, Jan Bonath (White Spot Films), der der Sektion Animation vorsitzt, Markus Schäfer (All3media Deutschland), der der Sektion Entertainment vorsteht, sowie Martin Wolff (Wolff Brothers), der die Sektion Werbung leitet.

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