Düsseldorf (epd). Das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe (Diakonie RWL) warnt vor dem Hintergrund der geplanten Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor Eingriffen in die tarifliche Refinanzierung von kirchlichen Krankenhäusern. Einrichtungen der Diakonie zahlten tarifliche Vergütungen, die nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprächen, sondern Ausdruck eines christlich geprägten Verständnisses von Arbeit, Würde und Verantwortung seien, teilte die Diakonie RWL am 18. Juni in Düsseldorf mit. Dazu gehörten auch Leistungen wie Zusatzversorgung und Zuschläge für Beschäftigte.
Wenn steigende Löhne nicht mehr vollständig gegenfinanziert würden, werde Personal zwangsläufig zum Sparfaktor, mahnte die Diakonie. „Unsere Tarife stehen für Respekt, Verlässlichkeit und Qualität“, betonte Diakonie-Vorstand Christian Heine-Göttelmann. Wenn die tarifliche Bezahlung durch unzureichende Refinanzierung unter Druck gerate, sei das „das falsche Signal - für die Beschäftigten ebenso wie für die Patientinnen und Patienten“. Wer eine gute Krankenhausversorgung wolle, müsse „gute Arbeitsbedingungen sichern“.
Träger befürchten Personalabbau und schlechtere Versorgungsqualität
Sollten Tarifsteigerungen nicht mehr vollständig refinanziert werden, gerieten ausgerechnet diejenigen Träger unter Druck, die Verantwortung für gute Arbeitsbedingungen übernähmen. „Werden Tarif- und Kostensteigerungen weiterhin nicht vollständig refinanziert, führt es zwangsläufig zu Personalabbau, erschwert die Fachkräftesicherung und gefährdet die Versorgungsqualität nachhaltig“, betonte Nils B. Krog, Vorsitzender des Verbandes Evangelischer Krankenhäuser Rheinland-Westfalen-Lippe.
Statt Kürzungen bei der Refinanzierung brauche es strukturelle Antworten, hieß es weiter. Dazu zählten weniger Bürokratie, verlässliche Finanzierung und tragfähige Reformen. Wirksame Einsparpotenziale lägen in einer zielgerichteten Patientensteuerung, der Nutzung ambulanter Potenziale, dem konsequenten Ausbau der Telemedizin, einer Flexibilisierung von Personalvorgaben sowie dem Abbau überflüssiger Melde- und Nachweispflichten.

