Düsseldorf, Berlin (epd). Die Landeswahlleiterin für Nordrhein-Westfalen verweist zur Bundestagswahl auf die Fristen für eine Briefwahl aus dem Ausland. Spätestens bis zum 2. Februar müssen Wahlberechtigte, die im Ausland wohnen und keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik haben, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, wie Monika Wißmann am 8. Januar in Düsseldorf erklärte. Die Formulare sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin zu finden oder können bei der zuständigen Auslandsvertretung angefordert werden.

Die Bundestagswahl ist für den 23. Februar angesetzt. Der Termin war ursprünglich im September geplant. Nachdem die Ampel-Koalition zerbrochen war und das Parlament Bundeskanzler Kanzler Olaf Scholz (SPD) das Vertrauen entzogen hatte, wurde der Termin vorgezogen.