Kerpen (epd). Umweltschützer wollen trotz Verbots einer Mahnwache ihre Proteste gegen eine geplante Rodung des Sündenwäldchens am Tagebau Hambach fortsetzen. Gegen die nicht erteilte polizeiliche Genehmigung einer ursprünglich bis Ende Februar angemeldeten Mahnwache vor Ort wollten die beteiligten Umweltschutzinitiativen nun rechtlich vorgehen, teilte der Waldpädagoge Michael Zobel am 8. Januar mit. Die Mahnwache sei weiterhin angemeldet und finde statt. Am 12. Januar startete um 12 Uhr von der Kirche Manheim aus ein Spaziergang „zum Schutz des Sündenwäldchens und weiterer wichtiger Grünstrukturen“.
Online-Petition für die Rettung des Ortes Manheim
Die behördliche Begründung für das am 7. Januar erteilte Versammlungsverbot der Mahnwache - blockierte Betriebszufahrten und Rettungswege - seien haltlos, sagte Zobel. Laut Medienberichten hingegen waren vereinzelt Barrikaden aus Sperrmüll errichtet worden, und der Energiekonzern RWE beklagte einen zerstochenen Reifen eines Dienstfahrzeugs. Seit September halten sich Aktivisten in dem Waldstück auf.
Umwelt- und Bürgerinitiativen, zu denen auch HambiSupportAachen, Buirer für Buir und Mawalü gehören, rufen zur Teilnahme an friedlichen Protestspaziergängen und Mahnwachen auf. Sie verweisen zudem auf eine Online-Petition für die Rettung des Ortes Manheim und des Waldstücks.
RWE Power AG: Vorerst keine Rodungsarbeiten
Wie der Energiekonzern RWE Power AG zu Wochenbeginn dem Evangelischen Pressedienst (epd) bestätigt hatte, finden derzeit keine Rodungsarbeiten statt. Ein konkreter Zeitplan könne noch nicht benannt werden. Die Inanspruchnahme der Fläche auf dem RWE-Betriebsgelände sei im Zuge von planmäßigen und von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigten Arbeiten zur Gestaltung des künftigen Hambacher Sees erforderlich. Das gewonnene Material werde „für den Aufbau von sicheren und stabilen Böschungen“ benötigt. Dies sei gemäß der Leitentscheidung vorgesehen und vom Braunkohlenausschuss beschlossen worden. Kohle solle dort nicht gefördert werden.
Gegen die Zulassung eines neuen Hauptbetriebsplans für die RWE Power AG, der die Fortführung des Braunkohle-Tagebaus ab dem 1. Januar 2025 regelt, hatte der NRW-Landesverband des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) am 3. Januar beim Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage eingereicht. Der Hauptbetriebsplan umfasst die weitere Abbaggerung der sogenannten Manheimer Bucht in den kommenden drei Jahren. In dem Geltungsbereich lägen wichtige Grünzüge und das etwa sechs Hektar große Sündenwäldchen.
Zudem hat der BUND NRW den Erlass einer Zwischenverfügung beantragt, mit der Rodungsmaßnahmen im Umfeld des Hambacher Waldes unterbunden werden sollen. Ziel sei es, Biotopverbundstrukturen zu retten. Der Landesgeschäftsführer der Umweltschutzorganisation, Dirk Jansen, erläuterte, es drohe eine ökologische Verinselung des Hambacher Waldes. Der Hambacher Wald oder Hambacher Forst besteht heute aus Teilflächen. 2018 wurde ein Rodungsstopp für den Hambacher Wald verhängt.