
Bielefeld (epd). Die Theologin Annette Kurschus bleibt für weitere acht Jahre Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen. Die Landessynode bestätigte die 56-Jährige am 20. November in Bielefeld mit über 93 Prozent der Stimmen als leitende Geistliche. Die Synode verabschiedete auch den Haushalt für 2020 und beschloss die völlige Gleichstellung von Trauungen homosexueller Paare mit der Ehe zwischen Mann und Frau. Ein Maßnahmenbündel soll bewirken, dass die viertgrößte deutsche Landeskirche in 20 Jahren klimaneutral ist.
Kurschus erhielt bei ihrer Wiederwahl 149 von 160 Stimmen, sie war die einzige Kandidatin. Als erste Frau war Kurschus 2011 zur Präses der viertgrößten deutschen Landeskirche mit knapp 2,2 Millionen Mitgliedern gewählt worden. Seit 2015 ist die 56-Jährige auch stellvertretende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
Der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm beglückwünschte Kurschus zu ihrer Wahl und erklärte, für die gewinnende und überzeugende Art und Weise, mit der sie ihre Landeskirche, aber auch die gesamte evangelische Kirche repräsentiere, bedeute das gute Wahlergebnis einen kräftigen Rückenwind. "Unsere evangelische Kirche braucht Frauen wie Annette Kurschus in ihrer Leitungsebene." Der rheinische Präses Manfred Rekowski würdigte ihre theologische Kompetenz, die christliche Botschaft in der säkularen Gesellschaft situationsgerecht und verständlich darzulegen.
Zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare wurde die Kirchenordnung geändert. Ab Januar wird die Trauung homosexueller Partner eine offizielle Amtshandlung, die auch in die Kirchenbücher eingetragen wird. Die Begriffe Ehemann und Ehefrau werden durch Ehepartner ersetzt. Pfarrer, die Bedenken gegen einen solchen Traugottesdienst haben, sollen nicht gegen ihren Willen dazu verpflichtet werden.
Nach dem Haushaltsbeschluss wird die viertgrößte EKD-Kirche im kommenden Jahr mit einem Gesamt-Etat von 340,3 Millionen Euro wirtschaften, das sind knapp sechs Millionen Euro weniger als in diesem Jahr. Aus Kirchensteuern erwartet die westfälische Kirche kommendes Jahr offiziell Einnahmen in Höhe von 520 Millionen Euro.
Um klimafreundlicher zu werden, sollen kirchliche Umwelt- und Energiemanagementsysteme weiterentwickelt und die Gewinnung erneuerbarer Energien etwa auf Kirchengebäuden und Kirchenland verstärkt werden. "Wir wollen als Kirche unseren konsequenten Beitrag dazu leisten, dass das 1,5 Grad-Ziel noch erreicht wird", erklärte die Landessynode.
Nach einem weiteren Beschluss des Kirchenparlaments sollen Migranten in der Kirche stärker beteiligt werden: Die Anstellung von Theologen aus anderen Ländern soll erleichtert werden, Christen aus anderen Ländern sollen zudem stärker an der Leitung von Gemeinden beteiligt werden. Auf politischer Ebene wandte sich das Kirchenparlament gegen eine Kriminalisierung der Seenotrettung.
Frankfurt a.M. (epd). Die westfälische Landeskirche will homosexuelle Paare künftig vor dem Traualtar genauso behandeln wie Beziehungen zwischen Frau und Mann. Beide Formen der Trauung wären dann in der Evangelischen Kirche von Westfalen damit völlig gleichgestellt. Jede der 20 evangelischen Landeskirchen, die sich in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zusammenschlossen haben, hat den Umgang mit homosexuellen Paaren für sich geregelt. So kommt es, dass je nach Region unterschiedliche Regeln gelten.
Die Segnung ist mittlerweile fast überall möglich. Lediglich bei der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe als eine der kleinsten Landeskirchen darf eine Segnung bislang nicht in einem Gottesdienst geschehen. Fast jede Landeskirche sieht aber auch vor, dass Gemeinden und Pfarrer nicht dazu gezwungen werden können, gleichgeschlechtlichen Paaren ihren Segen zu geben.
Bislang entspricht in 13 Landeskirchen die Segnung nun einer kirchlichen Trauung und ist damit auch eine Amtshandlung, die in einem Gottesdienst passiert. Dazu zählen: Die Evangelische Kirche im Rheinland, die Lippische Landeskirche, die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers, die Evangelische Kirche der Pfalz, die Evangelische Landeskirche Baden, die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, die Bremische Evangelische Kirche, die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg, die Evangelisch-reformierte Kirche und die Nordkirche. Hinzu kommt jetzt auch die westfälische Landeskirche.
In fünf Landeskirchen sind Segnungen in Gottesdiensten möglich. Sie sind keine Trauungen, werden teilweise aber in eigenen Verzeichnissen festgehalten. Segnungen sind in der Evangelischen Landeskirche Anhalts, in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, in der Evangelische Kirche in Mitteldeutschland und in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens möglich.
Einen Sonderfall stellt die Evangelische Landeskirche in Württemberg dar. Dort war die Diskussion über die Möglichkeit einer Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in einem Gottesdienst kompliziert, da es in der Landeskirche zwei komplett konträre Auffassungen gibt. Die Synode hat dort im März 2019 aber beschlossen, dass ab 2020 in bis zu einem Viertel der Gemeinden Segnungsgottesdienste nach einer zivilen Eheschließung angeboten werden können. Es gibt also keine gemeinsame Regel.
In der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe sind nur nichtöffentliche Segnungen möglich.

Rastede (epd). Der oldenburgische Bischof Thomas Adomeit hat der AfD vorgeworfen, die Spaltung der Gesellschaft voranzutreiben. "Es scheint, als sollte vorsätzlich ein Keil in unseren gesellschaftlichen Grundkonsens getrieben werden", sagte er am 21. November in seinem Bischofsbericht vor der Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg. "Es sind rechtsextremistische Kräfte, die an der Spitze dieser Bewegung stehen, es ist eine rechtsextreme Partei, die sich zum politischen Arm dieser Bewegung gemacht hat." Die im ammerländischen Rastede tagende Synode endet am Freitag.
Adomeit mahnte einen überlegten Umgang mit der Sprache in den sozialen Medien an: "Mit Worten lassen sich Liebeserklärungen machen - und auch Kriege beginnen." Niemand dürfe davor Angst haben, aus Furcht vor einem Shit-Storm in den sozialen Medien seine Meinung zu äußern, sagte er unter langanhaltendem Applaus.
Unterstützung erhielt Adomeit vom Oldenburger Polizeipräsidenten Johann Kühme. Kühme, der auch Mitglied der Synode ist, wird derzeit selbst in den sozialen Medien von Rechtsextremen scharf angegriffen. Die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und das Attentat von Halle zeigten, dass aus Worten Taten folgen könnten, mahnte er. Worte, wie die des AfD-Chefs Alexander Gauland, der die Nazi-Terrorherrschaft als "Vogelschiss der deutschen Geschichte" bezeichnete, förderten solches Verhalten.
Bischof Adomeit kündigte weiter an, dass sich die oldenburgische Kirche mit zunächst 20.000 Euro an der Finanzierung eines Rettungsschiffes der Evangelischen Kirche in Deutschland beteiligen werde. "Es kann nicht sein, dass Menschen im Mittelmeer ertrinken und wir zuschauen." Dass sich die Menschen für die gefährliche Flucht über das Meer entschieden, sei auch der europäischen Wirtschaftspolitik geschuldet, unterstrich der Bischof. "Wir haben unseren Wohlstand in Europa in Teilen auch auf Kosten der ärmeren Länder dieser Welt aufgebaut."
Für eine Kirche an der Küste sei klar: "Menschen in Seenot müssen gerettet werden. Basta." Der Bischof appellierte an die Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen sich dem Bündnis für ein Rettungsschiff anzuschließen.
Dresden (epd). Nach dem Rücktritt des sächsischen Landesbischofs Carsten Rentzing hat die Landessynode an die evangelisch-lutherischen Christen im Freistaat appelliert, die Einheit der Landeskirche zu wahren. In einer Erklärung betonten die Synodalen am 18. November in Dresden die "wichtige Aufgabe, weiter an einer von Respekt und Wertschätzung getragenen Debattenkultur zu arbeiten". Zur Klärung von Sachfragen seien öffentliche Petitionen gegen Personen und Amtsträger kein geeignetes Mittel.
Rentzing hatte am 11. Oktober sein Amt zur Verfügung gestellt. Wenig später wurde bekannt, dass er als Student antidemokratische Texte verfasst hatte. Das Landeskirchenamt stufte diese als "elitär, in Teilen nationalistisch und demokratiefeindlich" ein. Rentzing hat sich von den Texten distanziert. Zuvor war er als Bischof in einer Online-Petitionen aufgefordert worden, sich "von allen nationalen, antidemokratischen und menschenfeindlichen Ideologien" klar abzugrenzen.
Um den Wortlaut der Erklärung vom Montag hatte die Synode in stundenlanger Diskussion gerungen. Strittig war unter anderem, ob in dem Text auf Petitionen überhaupt eingegangen werden soll.
Ferner heißt es in der Erklärung, als ein Weg zum Neuanfang seien "Beichte, Gnade und Vergebung" zu sehen: "Wir haben gelernt, dass der Wille zur Gemeinschaft auch mit Schmerzen und Mühen verbunden ist. Wichtig ist, dass wir einander trotz unterschiedlicher Positionen nicht verurteilen."
Als eine Reaktion auf die Causa Rentzing wird die Kirchenleitung eine Arbeitsgruppe einrichten, die gesellschaftspolitische Begrifflichkeiten klären und einen Gesprächsprozess anstoßen soll. Im Kern soll sie sich mit der "Unterscheidung von wertkonservativem Christsein und Rechtsextremismus" beschäftigen. Ergebnisse sollen der 28. Landessynode, die sich im Sommer 2020 konstituiert, vorgelegt werden.
Die Synode tagt in der Regel zweimal im Jahr in Dresden. Sie ist das gesetzgebende Organ und vertritt in Sachsen 677.000 evangelisch-lutherische Christen. Am 29. Februar und 1. März wählen die 80 Synodalen einen neuen Bischöfin oder einen neuen Bischof.

Berlin (epd). Kurz vor dem Bischofswechsel in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) haben unbekannte Täter zwei wertvolle Bischofskreuze gestohlen. Am 15. November sei der Wagen des zu dieser Zeit noch amtierenden Bischofs Markus Dröge in Berlin-Kreuzberg aufgebrochen worden. Dabei seien zwei versilberte Kreuze und persönliche Gegenstände verschwunden, bestätigte die Sprecherin der Landeskirche, Heike Krohn-Bräuer, am 21. November dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Es habe sich um zwei Bischofskreuze aus der Kaiserzeit gehandelt, mit einer Größe von etwa sieben mal sieben Zentimetern. Dröge hatte beide Kreuze zu unterschiedlichen Anlässen genutzt.
Der frühere Bischof und sein Chauffeur erstatteten unmittelbar nach dem Diebstahl Anzeige bei der Polizei.
Bei einem Festgottesdienst war Dröge am 16. November aus seinem Amt verabschiedet worden. Zugleich wurde Christian Stäblein als neuer Bischof der Landeskirche ins Amt eingeführt. Für den Bischofswechsel wurde den Angaben zufolge ein weiteres Kreuz aus der Kaiserzeit verwendet, das bislang im Tresor der Landeskirche gelagert war. Dies sei "kein Ersatzkreuz, sondern das Bischofskreuz von Bischof Christian Stäblein", betonte die Sprecherin.

Münster (epd). Der Münsteraner Religionssoziologe Detlef Pollack ist skeptisch in Bezug auf politisches Engagement der Kirche. "Kirche muss für alle da sein", sagte Pollack dem Evangelischen Pressedienst (epd). Im Unterschied zu den politischen Parteien habe sie nicht die Aufgabe, die Demokratie zu verteidigen, wenn sie angegriffen wird, sondern müsse den Menschen in allen ihren Lebenslagen beistehen. "Eine klare politische Positionierung der Kirche oder der Pfarrer kann sich, auch wenn man damit kurzfristig Menschen zu überzeugen vermag, langfristig nur negativ auf die Verkündigung der Botschaft auswirken", sagte Pollack.
In modernen Gesellschaften legten Menschen verstärkt Wert darauf, ihre Lebensentscheidungen autonom zu fällen, betonte Pollack. Das gelte auch für das Verhältnis vieler Menschen zur Religion: Sie wollten nicht, dass Kirchen über ihren Glauben Macht ausübten. "Der Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben gehört zum Selbstverständnis der Menschen in der Moderne, auch wenn sie sich in ihrer Praxis natürlich von vielen äußeren Umständen beeinflussen lassen, auch von der Kirche", sagte Pollack. Bei einer kürzlich veröffentlichten Umfrage der Evangelischen Kirche von Westfalen hatten zwar 70 Prozent der Befragten angegeben, dass ihnen der Glaube wichtig sei. Zugleich sagten aber 60 Prozent, sie könnten den Glauben ohne Kirche leben.
Pollack sieht fehlende Berührungspunkte im Alltag als wesentlichen Grund für Gleichgültigkeit gegenüber der Kirche. Glaubensbezüge würden nicht mehr das ganze Leben durchdringen und etwa die Kindererziehung, die politischen Einstellungen oder den eigenen Lebensstil prägen. Begegnungen gebe es nur noch gelegentlich in Krisensituationen, bei der Geburt eines Kindes oder zu Weihnachten.
Kirchen können nach Einschätzung Pollacks attraktiver werden, indem sie selbst Gelegenheiten zum Kontakt schafften. Als Beispiele nannte er soziales Engagement, Diakonie, Bildungsarbeit und Präsenz im öffentlichen Raum. "Insbesondere die Kinder- und Jugendarbeit ist zentral, denn von den religiösen Erfahrungen im Kindes- und Jugendalter hängt in starkem Maße ab, ob man später als Erwachsener eine Beziehung zum Glauben und zur Kirche aufbaut", erläuterte der Forscher der Universität Münster.
Münster, Frankfurt a.M. (epd). Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller hat den am 1. Advent beginnenden "synodalen Weg" in der katholischen Kirche als zu unverbindlich kritisiert. Vor allem gebe es zu wenig Mitspracherecht für die Laien, letztlich hätten wiederum die Bischöfe oder Rom das letzte Wort, sagte der Direktor des Instituts für Kanonisches Recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster dem Evangelischen Pressedienst (epd). Themen des "synodalen Wegs" sind Macht und Gewaltenteilung, Sexualmoral, Pflichtzölibat sowie die Rolle der Frauen in der Kirche.
"Zunächst ist das kirchenrechtlich keine Synode. Es ist kirchenrechtlich, um es ganz deutlich zu sagen, ein Nullum", fügte der Professor für Kirchenrecht hinzu: "Man spielt Synode, aber es ist keine Synode. Das, was als Beratungs- und Beschlussergebnis am Ende steht, bleibt unverbindlich." Der Vatikan habe zudem schon signalisiert, bei umstrittenen Themen keine Zustimmung zu erteilen, etwa wenn es um die Segnung homosexueller Paare geht. Auch der Diakonat der Frau oder die gegenseitige Einladung zu Eucharistie und Abendmahl kann aus Sicht Roms kein einzelnes Land entscheiden.
"Ich habe einigen Verantwortlichen geraten, sie sollten es bitte wenigstens wieder wie in der Würzburger Synode machen, dass wenigstens das, was an Beschlüssen gefasst wird, verbindlich ist. Denn die Beschlüsse der Würzburger Synode waren bindend für die Bischöfe", unterstrich Schüller. Die Synode der westdeutschen Bistümer in Würzburg von 1971 bis 1975 gilt als wichtiges Symbol für Mitbestimmung in der katholischen Kirche. Einzigartig sei damals gewesen, dass man Papst Paul VI. davon überzeugen konnte, abweichend vom geltenden Kirchenrecht für eine Bischofssynode auf nationaler Ebene auch Laien Stimmrecht zu geben, so Schüller.
Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat im Frühjahr im niedersächsischen Lingen beschlossen, sich gemeinsam mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) auf einen "synodalen Weg" zu begeben. Dieser Beratungsprozess ist eine Reaktion auf die vielen Fälle sexuellen Missbrauchs durch katholische Priester.
Für den "synodalen Weg" wird mit einer Laufzeit von zwei Jahren gerechnet. Die erste Plenarversammlung soll Ende Januar 2020 im Kaiserdom in Frankfurt am Main beginnen. "Die Verbindlichkeit in der Umsetzung kommt je nach Materie dem Apostolischen Stuhl und/oder dem Ortsbischof zu", heißt es in den Informationen zum "synodalen Weg" der Bischofskonferenz.

Rom (epd). Bei seinem Besuch in Japan hat Papst Franziskus der Toten des ersten Atombombenabwurfs im Zweiten Weltkrieg gedacht und die Abschaffung aller Nuklearwaffen gefordert. "Aus diesem Abgrund des Schweigens hört man noch heute den lauten Schrei derer, die nicht mehr sind", sagte er am 24. November bei einem Friedenstreffen in Hiroshima. Dort waren 1945 Zehntausende Menschen durch eine US-Atombombe gestorben. Unzählige weitere erlagen den Folgen der Verstrahlung.
Der Angriff habe für immer nicht nur die Geschichte Japans sondern auch das Antlitz der Menschheit geprägt, sagte Franziskus. Daran zu erinnern sei ein moralischer Imperativ. "Nie wieder so viel Leid!", mahnte das katholische Kirchenoberhaupt.
Der Einsatz von Atomwaffen sei ein "Verbrechen nicht nur gegen den Menschen und seine Würde, sondern auch gegen jede Zukunftsmöglichkeit", sagte der Papst. Er verurteilte auch den Besitz von Atomwaffen als unmoralisch. "Wie können wir Frieden anbieten, wenn wir beständig die Drohung eines Atomkrieges als legitimes Mittel zur Konfliktlösung einsetzen?" fragte er.
In Nagasaki hatte Franziskus zuvor an das "unsagbare Grauen" erinnert, "das die Opfer und ihre Familien am eigenen Leib erlitten haben". Die Stadt mache den Menschen noch heute bewusst, welchen Schmerz und Schrecken Menschen einander zufügen könnten, sagte er an dem Ort, auf den im August 1945 die zweite Atombombe fiel.
Der Besitz von Atomwaffen und anderer Massenvernichtungswaffen sei "unvereinbar" mit dem Wunsch nach Frieden und internationaler Stabilität, sagte Franziskus. Angst vor gegenseitiger Zerstörung, Drohungen mit gänzlicher Auslöschung sowie eine Logik der Angst und des Misstrauens vergifteten vielmehr die Beziehungen zwischen den Völkern und verhinderten jeden möglichen Dialog.
Das Wettrüsten vergeude wertvolle Ressourcen, die zugunsten von Entwicklung und Umweltschutz verwendet werden könnten, beklagte der Papst. "In der Welt von heute, wo Millionen von Kindern und Familien unter menschenunwürdigen Bedingungen leben, ist es ein himmelschreiender Anschlag, wenn für Herstellung, Modernisierung, Erhalt und Verkauf von Waffen mit immer stärkerer Zerstörungskraft Gelder ausgegeben und damit Vermögen erzielt werden."
Der Kampf für eine atomwaffenfreie Welt erfordere Zusammenarbeit auf allen Ebenen, betonte der Papst. Dabei müsse Vertrauen aufgebaut werden, um die "Dynamik des Misstrauens" zu überwinden. Angesichts der Entwicklung neuer Waffentechnologien wiege die "Erosion des Multilateralismus" besonders schwer. In diesem Zusammenhang zeigte Franziskus sich vor dem Hintergrund der Kündigung des Atomabkommens mit dem Iran durch die USA besorgt über das Risiko einer Demontage internationaler Kontrollsysteme von Waffenarsenalen.
Franziskus hatte am 20. November eine einwöchige Asienreise begonnen. Erste Station war Bangkok, wo er buddhistische Mönche und Vertreter anderer Kirchen und Religionen traf. Am 23. November war er nach Japan weitergeflogen.

Frankfurt a.M. (epd). Die Eröffnung von Weihnachtsmärkten vor Totensonntag tut der Gesellschaft nach Einschätzung des Bonner Pfarrers Oliver Ploch nicht gut. Der Vorwurf, die Kirche sei ein "Spielverderber", sei oberflächlich. Letztlich sei eine Ausdehnung der Adventszeit "zerstörerisch" für alle, sagte der Pfarrer der Thomas-Kirchengemeinde in Bonn-Bad Godesberg dem Evangelischen Pressedienst (epd). Wenige Tage vor Totensonntag hatten etwa in Bonn, Duisburg und Freiburg einige Weihnachtsmärkte bereits geöffnet.
Aus kaufmännischer Sicht mache die frühzeitige Eröffnung möglicherweise Sinn, sagte Ploch. Man dürfe sich daher nicht vom Handel leiten lassen. Eines Tages wirke sich eine verlängerte Vorweihnachtszeit auch schlecht auf die Wirtschaft auf, so der evangelische Theologe. Bei einigen Menschen herrsche schon jetzt ein "Aggro-Gefühl", wenn im September die Schokoladen-Nikoläuse in den Regalen stehen.
Laut einer Studie des Deutschen Schaustellerbunds von Ende Dezember 2018 steigt die Zahl der Weihnachtsmärkte in Deutschland. Etwa 3.000 private und öffentliche Weihnachtsmärkte gibt es demnach in Deutschland. 2012 waren es noch 2.500. Der Schaustellerbund zählte in seiner Studie 159,7 Millionen Weihnachtsmarktbesuche und nannte einen Umsatz von 2,88 Milliarden Euro auf Weihnachtsmärkten.
Die Vorweihnachtszeit zu verlängern, möge zwar auf den ersten Blick verlockend sein, lasse aber die gewohnten Rhythmen verschwimmen, sagte ein Sprecher der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) dem epd und ergänzte: "Es tut gut, mit abgegrenzten Zeiten, die unser Leben gliedern, zu leben." "Alles hat seine Zeit", betonte er und verwies auf eine entsprechende Bibelstelle (Prediger 3, 1-8).
Aus Sicht des Bonner Pfarrers Ploch hat der Schutz des Totensonntags auch etwas mit Rücksicht auf andere zu tun. Auch wenn einem selbst nach Feiern zumute sei, würden andere vielleicht lieber trauern wollen. Es sei schwer, eine individualisierte und säkularisierte Gesellschaft davon zu überzeugen, sagte Ploch. Viele wollten sich nichts vorschreiben lassen. Trauer habe heutzutage ohnehin kaum noch Platz, sagte der Pfarrer. Da sollten die wenigen Tage der Besinnung wenigstens eingehalten werden.
Der Totensonntag ist ein stiller Feiertag, das heißt, er ist durch die Feiertagsgesetzgebung der Bundesländer besonders geschützt. Öffentliche Weihnachtsmärkte müssen demnach an diesem Tag geschlossen bleiben. An dem Gedenktag sollen Menschen Trost finden, wenn im vergangenen Jahr der Verlust eines Angehörigen oder eine Trennung zu beklagen war.

Gründau (epd). Ein trüber Novembertag, kurz nach neun Uhr in Mittel-Gründau. Gut ein Dutzend Gemeindemitglieder haben sich zum Gottesdienst versammelt - an einem dafür ganz und gar ungewöhnlichen Ort. Ein Reisebus wartet mit geöffneten Türen auf die Gläubigen, davor lädt ein Banner zum "Einsteigen" ein. Friedel Hammer hat den Bus an diesem Sonntag hergefahren. Auf seinem Platz ganz vorn sitzt Leon Harms, der für die Musik zuständig ist. Denn natürlich passt in den Bus keine Orgel. Die Begleitung für die Lieder kommt von einer CD.
Eine technische Panne mitten im Gebet, als plötzlich eine ungeplante Nachricht über den Formel-1-Fahrer Lewis Hamilton erklingt, nimmt keiner krumm. Überhaupt ist die Stimmung locker und freundlich. Die Enge im Bus macht es "kuscheliger", findet Gottesdienst-Besucher Carsten Grau. Edmund Steinbring pflichtet ihm bei und lobt das Touristik-Unternehmen, das den Bus zur Verfügung stellt. Es sei zwar eine Notlösung, doch das Improvisierte gefällt den gut ein Dutzend Gläubigen, die sich aufgemacht haben zum gemeinsamen Beten und Singen und Predigt-Lauschen.
Sogar ein paar Konfirmanden haben sich nicht gescheut, in aller Herrgottsfrühe aufzustehen. Jan Laubach, einer von ihnen, war schon beim ersten Gottesdienst im Bus dabei. Ende September war das, und die Kirchgänger sind damals von der alten Kapelle in den warmen Bus mit den 50 gepolsterten Sitzen umgezogen. Er und die anderen Jugendlichen haben sich heute ganz hinten Plätze gesucht. Johanna Faß hat ihr eigenes Gesangbuch mitgebracht, obwohl auch welche ausliegen. Amelie Steinborn und Luca Schöbel schätzen die "andere Atmosphäre", es sei im Bus einfach "gemütlicher".
Pfarrerin Ligaya Jardas hält zum ersten Mal einen Gottesdienst im Bus, Pfarrerinnen und Pfarrer der Kirchengemeinde wechseln sich an den Sonntagen ab. Sie steht mit Mikrofon im schwarzen Talar mit weißem Beffchen vor einem hölzernen Klappaltar. Den hat ein Schreiner aus Rothenbergen eigens für die Bus-Gottesdienste angefertigt, er kann leicht ein- und ausgebaut werden. Ein Altarbehang, eine LED-Kerze und eine Bibel können den Bus nicht in eine Kirche verwandeln, doch sie reichen aus, um den sakralen Zweck der Zusammenkunft zu symbolisieren.
Die Gemeinde honoriert den kreativen Umgang mit der Situation, seit sie ohne Kapelle dasteht. Mittel-Gründau gehört zur evangelischen Kirchengemeinde Auf dem Berg. Der Ortsteil gehört zur 14.600-Einwohner-Gemeinde Gründau im Main-Kinzig-Kreis. Mit fast 8.000 Gemeindegliedern ist die Kirchengemeinde Auf dem Berg nach eigenen Angaben die größte der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Doch berühmt wird sie erst jetzt, seit die baufällige Kapelle am Friedhof geschlossen werden musste und die Gläubigen sich alle 14 Tage im Bus auf die Reise zu Gott machen. Zwei Fernsehsender wollen demnächst mit Kameras anrücken.
"Bei der Kapelle von 1976 gab es einen Sanierungsstau", erzählt Kerstin Berk, Pfarrerin von Mittel-Gründau. Die Kirche wollte die Kosten von 600.000 bis 700.000 Euro für eine Instandsetzung nicht zahlen. Sie versuchte, die Kapelle an die Kommune zu verkaufen. Denn die Gemeinde Gründau nutzte sie auch als Trauerhalle. Nach drei Jahren ergebnisloser Verhandlungen entschloss sich die Kirchengemeinde, die Kapelle endgültig zu schließen.
Danach war guter Rat teuer. Wo beten am Sonntag? Pfarrerin Berk hatte die Idee, die Sonntags-Gottesdienste in einen Bus zu verlegen. "Es gibt in Mittel-Gründau kaum geeignete Räume", begründet Berk die ungewöhnliche Ortswahl. Kirchenvorsteher Christopher Hustedt fragte den Busunternehmer Ilario Favaro aus Breitenborn, ob er einen seiner Reisebusse ausleihen könne. Der "tiefgläubige Katholik", sagt Berk, habe sofort zugesagt. Bis Ostern stellt er einen Bus samt Fahrer alle zwei Wochen für den Sonntags-Gottesdienst zur Verfügung. Die Kirchengemeinde muss lediglich fürs Benzin aufkommen.
Für die anstehenden großen Festtage hat die Kirchengemeinde schon Lösungen gefunden. Heiligabend wird in der Mehrzweckhalle in Mittel-Gründau gefeiert, an Silvester dürfen die Gläubigen ins Sportlerheim. Am 23. Februar ist ein Faschings-Gottesdienst geplant, mit Kräppeln und Umtrunk. Dann rollt der Bus tatsächlich während der Feier durch alle Ortsteile der kreativen Kirchengemeinde Auf dem Berg.
Limburg (epd). Im katholischen Bistum Limburg wurde sexueller Missbrauch vertuscht. Das geht aus einer Untersuchung des früheren Limburger Landgerichtspräsidenten Ralph Gatzka hervor, wie das Bistum am 20. November mitteilte. Im Auftrag von Bischof Georg Bätzing habe Gatzka den Vorwurf der Vertuschung eines Betroffenen geprüft, der sich im vergangenen Jahr an das Erzbistum Bamberg gewandt und den Missbrauch durch einen Priester des Bistums Limburg öffentlich gemacht hatte.
Nach den Erkenntnissen des Juristen offenbarte sich das Opfer 1997 erstmals einer Vertrauensperson, die den beschuldigten Priester aufforderte, seine Taten einzugestehen, sich aus der Pfarrseelsorge zurückzuziehen und sich seinen Vorgesetzten gegenüber zu erklären. Dies habe zu zwei Besuchen des damaligen Limburger Personaldezernenten im Haus der Vertrauensperson und zu Gesprächen mit dem Opfer geführt. Dabei sei es darum gegangen, dem Opfer einen Therapieplatz zu vermitteln und den Priester zu einer mehrmonatigen psychotherapeutischen Behandlung zu schicken.
Außerdem habe der Personalverantwortliche versucht, ein "Absehen des Opfers von einer Strafanzeige gegen den Priester zu erreichen". Dies sei gelungen, denn das Opfer habe keine Strafanzeige gestellt. Auch habe das Bistum die staatlichen Ermittlungsbehörden nicht eingeschaltet. Laut Gatzka enthält die Personalakte des Priesters keinen Hinweis auf den erhobenen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs und die vor diesem Hintergrund geführten Gespräche. "Dass die Bistumsspitze, also Bischof und Generalvikar, informiert worden wären, lässt sich der Personalakte nicht entnehmen."
Nach der Therapie sei der Priester wieder an alter Wirkungsstätte eingesetzt worden. Er habe keinerlei Auflagen erhalten, und es habe keine Hinweise über die Missbrauchsvorfälle an seine direkten Vorgesetzten gegeben. Die Vorwürfe seien auch beim Wohnortswechsel und bei der Versetzung in eine andere Diözese unerwähnt geblieben.
In einer persönlichen Erklärung bedauere der damals verantwortliche Personaldezernent Helmut Wanka seine "schwerwiegenden Fehler" und entschuldige sich beim Betroffenen, sagte Bistumssprecher Stephan Schnelle. Auch Altbischof Kamphaus (87) habe sich in einer persönlichen Erklärung zum Thema sexueller Missbrauch im Bistum geäußert. Ihn belaste seit langem der Fall des mittlerweile aus dem Klerikerstand entlassenen Wolfdieter W., der Mitte der 1980er Jahre aus dem Bistum Würzburg ins Bistum Limburg gekommen sei.
Obwohl es Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs aus der Vergangenheit gab, habe er W. eine Pfarrei im Westerwald übertragen, schreibt Kamphaus. "Der Einsatz dieses Priesters in der Seelsorge des Bistums Limburg und seine spätere Versetzung in ein anderes Bistum waren schwere Fehler. Opfern wäre Missbrauch erspart geblieben. Hier habe ich schwere Schuld auf mich geladen. Dafür bitte ich in aller Form um Verzeihung."
Münster/Köln (epd). Nach dem Bekanntwerden weiterer Fälle von sexuellem Missbrauch im katholischen Bistum Münster hat sich Bischof Felix Genn für entstandenes Unrecht entschuldigt. "In meiner Verantwortung als Bischof von Münster muss ich in diesem Fall deutlich sagen: Ich habe Fehler gemacht!", schreibt Genn in einem am 22. November verbreiteten Offenen Brief an die Gemeindemitglieder. So habe ihm die Einsicht gefehlt, dass ein wegen sexuellen Missbrauchs verurteilter Priester grundsätzlich nicht mehr seelsorgerlich eingesetzt werden dürfe.
Genn versicherte in dem Brief, dass verurteilten Missbrauchstätern künftig alle priesterlichen Dienste im Bistum untersagt werden. Auch werde er prüfen lassen, in welchem Umfang weitergehende Strafen wie Gehaltskürzungen oder andere Auflagen möglich seien: "Das ist die Leitschnur, für die ich stehe und die ich umsetzen werde."
Genn bezieht sich in dem Brief konkret auf zwei Fälle: So war ein Priester des Erzbistums Köln trotz zweimaliger Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs jahrzehntelang weiter seelsorgerisch tätig gewesen, darunter auch in Münster. Nach einer Bewährungsstrafe arbeitete der heute 85-Jährige den Angaben nach von 1989 bis 2002 als Altenheimseelsorger in Köln und in seinem Ruhestand bis 2015 als Ruhestandsgeistlicher.
Anfang November war zudem ein Missbrauchsfall in einer katholischen Gemeinde in Kevelaer öffentlich gemacht worden. Einem heutigen Pfarrer im Ruhestand wird vorgeworfen, in seiner Zeit als Kaplan Mitte der 80er Jahr ein Mädchen über längere Zeit sexuell missbraucht zu haben. Seit 2010 ist das Bistum über den Fall informiert, auf Wunsch der Betroffenen war aber die Staatsanwaltschaft nicht informiert worden. Der Priester verstieß danach mehrfach gegen die Auflage des Bistums, keine großen öffentlichen Gottesdienste mehr zu halten. Inzwischen hat sich laut Bischof Genn eine weitere betroffene Frau gemeldet.
Das Bistum lässt derzeit den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen durch katholische Priester im Zeitraum von 1945 bis 2018 von Historikern der Universität Münster wissenschaftlich aufarbeiten.
Bonn (epd). Die Religionswissenschaftlerin Regina Laudage-Kleeberg aus Münster hat den diesjährigen ökumenische Predigtpreis erhalten. Die Referentin für Kinder, Jugend und junge Erwachsene beim Generalvikariat des Bistums Essen wurde am 20. November in der Bonner Schlosskirche für die beste aktuelle Predigt ausgezeichnet. Den Predigtpreis für sein Lebenswerk erhielt der Würzburger Homiletiker Erich Garhammer. Unter Homiletik versteht die Wissenschaft die Theologie der Predigtlehre. In der neuen Kategorie "Junge Predigt" wurden Magdalena Prinzler (Karlsruhe) und Daniel Steigerwald (Heidelberg) geehrt.
Der undotierte ökumenische Predigtpreis würdigt seit 20 Jahren traditionell am Buß- und Bettag die Redekunst in den Kirchen. Zu den bisherigen Trägern in der Kategorie Lebenswerk zählen unter anderen Margot Käßmann, Hanns Dieter Hüsch und Walter Jens.
Berlin (epd). In Berlin sollen brachliegende Friedhofsflächen verstärkt für Erholungs- und Bauprojekte genutzt werden. Grund sei die sich verändernde Bestattungskultur, sagte der Geschäftsführer des Evangelischen Friedhofsverbandes Berlin Stadtmitte (EVFBS), Pfarrer Klaus-Ekkehard Gahlbeck, dem Evangelischen Pressedienst (epd) anlässlich des Ewigkeits- oder Totensonntag (24. November). An diesem Tag wird in der Kirche besonders an die Toten erinnert.
Die Zahl der Urnenbeisetzungen steige kontinuierlich, sagte Gahlbeck: "Früher war das Verhältnis zwischen Erdbeisetzungen und Urnenbeisetzungen etwa bei 80 zu 20. Heute ist es genau umgekehrt."
Der Friedhofsverband verwaltet in der Berliner Innenstadt 46 Friedhöfe und entwickelt Nachnutzungsmöglichkeiten für brachliegende Flächen. Das Spektrum reicht von Urban Gardening Projekten - also dem gemeinschaftlichen Gärtnern in der Großstadt - über eine Gedenkstätte für das bundesweit einzige kirchliche Zwangsarbeiterlager im Zweiten Weltkrieg bis hin zum Bau von Flüchtlingsheimen sowie sozialen Wohnungsbau. Die Projektfülle innerhalb eines Friedhofsverbandes ist Gahlbeck zufolge bundesweit einzigartig.
In Berlin müsse für Nachnutzungen von ehemaligen Grabfeldern eine Ruhefrist von mindestens 20 Jahren als Pietätsfrist eingehalten werden, erklärte der Pfarrer. Danach gebe es eine weitere zehnjährige Pietätsfrist, die nur vom Berliner Senat aufgehoben werden könne.
Der Friedhofsverband will im Zentrum Berlins brachliegende Friedhofsflächen zu zwei Dritteln für "grüne Projekte" nutzen. So gibt es ein Urban Gardening Projekt im Stadtbezirk Neukölln. In Berlin-Kreuzberg ist ein Friedhofspark geplant, zu dem zahlreiche denkmalgeschützte Wandgräber von historischen Persönlichkeiten zählen. Ziel sei es, hochwertige Grünflächen zu schaffen und die Biodiversität zu erhöhen.
Ein Drittel der Friedhofsbrachen in der Berliner Innenstadt soll als Bauland oder für Infrastrukturprojekte zur Verfügung gestellt werden, sagte Gahlbeck. Dazu zähle der Bau von öffentlichen Schulen, Kitas und Spielplätzen. In Kreuzberg und Neukölln sollen im kommenden Jahr zwei Flüchtlingswohnheime für insgesamt rund 350 Bewohner entstehen.
Im Stadtteil Weißensee und Neukölln sind zwei soziale Bauprojekte geplant. Diese seien genossenschaftlich organisiert. "Wir wollen der Spekulation Einhalt gebieten", betonte der EVFBS-Geschäftsführer: "Gerade für die Menschen wollen wir etwas entwickeln, die in dieser Stadt so extrem schlechte Chancen haben."

Berlin, Osnabrück (epd). Die Ausbildung von Imamen in Deutschland ist ein Ziel der Politik. Mit einer Vereinsgründung in Osnabrück könnte man dem nun einen Schritt näherkommen. Wie das Bundesinnenministerium und die Universität Osnabrück bestätigten, sollte dort am 21. November ein Trägerverein an den Start gebracht werden, in dem Wissenschaftler, Vertreter von Islam-Verbänden und Einzelpersonen ein Kolleg für die Ausbildung der Geistlichen organisieren. Von der Politik wird das Vorhaben gelobt. Die Vereinsgründer halten sich zum Start allerdings bedeckt und lassen viele Fragen offen.
Den Auftrag der Politik hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im März 2018 selbst vorgegeben: "Dass wir uns Jahrzehnte darauf verlassen haben, dass für die Gastarbeiter Imame aus der Türkei kamen, reicht für das 21. Jahrhundert nicht mehr aus", sagte sie damals im Bundestag. Insbesondere der Einfluss aus der Türkei wurde zunehmend kritisch gesehen. Die Islamkonferenz unter der Führung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) stellte vor einem Jahr das Thema Imam-Ausbildung in Deutschland in den Mittelpunkt.
Islamische Theologen werden an Universitäten in Deutschland zwar bereits ausgebildet. Was bislang aber fehlt, ist die praktische Ausbildung in Gemeinden ähnlich der Pfarrer-, Priester- oder Rabbinerausbildung. Wegen der Pluralität der muslimischen Verbände und Richtungen galt dies als besonders kompliziert. In der vergangenen Woche meldete der zuständige Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Markus Kerber, einen Fortschritt. Er kündigte die Gründung des Trägervereins in Osnabrück an, der nach seinen Worten unter anderem ein Curriculum für die Ausbildung definieren soll.
"Wir können zuversichtlich sagen, dass wir beim Thema Imam-Ausbildung einen großen Schritt vorangekommen sind", sagte Kerber. Eine Ministeriumssprecherin bezeichnete das Projekt in Osnabrück als "Modellvorhaben" für die Aus- und Fortbildung religiösen Personals islamischer Gemeinden in Deutschland. Unterstützt wird das Vorhaben auch vom niedersächsischen Wissenschaftsministerium. "Der Verein plant, dort anzuschließen, wo das Studium aufhört", sagte eine Sprecherin dem epd. Er wolle Theologen auf die seelsorgerische Seite ihrer Arbeit in den Moscheen vorbereiten. Man erwarte von dem Projekt einen Impuls für die Ausbildung, die es bisher nicht gibt.
Die Grünen-Politikerin Filiz Polat begrüßte die Pläne: "Das ist ein wichtiger Schritt für Muslime in Deutschland hin zu einer eigenständigen, vom Herkunftsland unabhängigen Imam-Ausbildung." Gleichzeitig sei es ein wichtiges Signal von der Bundesregierung, Muslime dabei zu unterstützen, sagte sie dem epd. Im Raum steht eine finanzielle Förderung vonseiten des Bundes. Die konkrete Höhe steht nach Angaben des Bundesinnenministeriums aber noch nicht fest. Im niedersächsischen Ministerium liegt nach Angaben der Sprecherin noch kein Antrag auf Förderung vor.
Die Verantwortlichen selbst wollten sich zu den Plänen vor Vereinsgründung allerdings nicht äußern. Man sei noch in der Gründungsphase und wolle erst zu einem späteren Zeitpunkt informieren, hieß es vom Lehrstuhl von Bülent Ucar. Offen blieb damit zunächst, wie der Verein konkret arbeiten wird und welche Organisationen und Personen sich ihm anschließen. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, bestätigte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ), dass sein Verband beteiligt ist. Die Universität teilte mit, dass der Verein unabhängig von der Hochschule gegründet wird.
Nicht beteiligt ist nach epd-Informationen der eng mit der türkischen Religionsbehörde verbundene Verband Ditib, der die meisten Moscheen in Deutschland unterhält. Nach Angaben von Innen-Staatssekretär Kerber plant Ditib, im Dezember eine eigene Ausbildungsakademie zu eröffnen. Eine Anfrage zu Details der geplanten Einrichtung ließ Ditib zunächst unbeantwortet.

Hamburg, Berlin (epd). Einer der Mitbegründer der internationalen Klimaschutzbewegung Extinction Rebellion, Roger Hallam, hat den Holocaust relativiert. Genozide habe es in den vergangenen 500 Jahren immer wieder gegeben, sagte der Brite der Wochenzeitung "Die Zeit" laut Vorabmeldung. "Um ehrlich zu sein, könnte man sagen: Das ist fast ein normales Ereignis." Auch der Holocaust sei für ihn "just another fuckery in human history", erklärte Hallam - "nur ein weiterer Scheiß in der Menschheitsgeschichte". Die Aussagen stießen auf scharfe Kritik. Hallams deutscher Verlag zog das neue Buch des Briten zurück.
Die "Zeit" hatte den 53-Jährigen in dessen Heimat Wales für einen Beitrag besucht. Hallam hatte bereits in der Vergangenheit Parallelen zwischen dem Umgang mit dem Holocaust und dem Klimawandel gezogen. Er sagte der "Zeit", er halte die deutsche Haltung zum Holocaust für schädlich. "Das Ausmaß dieses Traumas kann lähmen", sagte er. "Das verhindert, dass man daraus lernt."
Die deutsche Sektion von Extinction Rebellion distanzierte sich von Hallam und dessen Äußerungen zum Holocaust. "Seine Aussage ist in Diktion wie Inhalt für XR Deutschland nicht tragbar", erklärte Extinction Rebellion Deutschland am Mittwoch in Berlin. Hallams "verharmlosende und relativierende Äußerungen zum Holocaust" seien in keiner Weise mit den deutschen Aktivisten der Klimabewegung abgesprochen: "Er ist kein Sprecher für XR Deutschland."
Als öffentliches Gesicht von XR in England habe sich Hallam "dort als polemischer und provokativer Sprecher der Bewegung einen Namen gemacht", hieß es in der Erklärung weiter. Seit einigen Monaten polarisiere er mit seinen Aussagen auch intern die Bewegung. Extinction Rebellion bezeichnet sich selbst als eine dezentrale und autonom agierende Bewegung, die mit zivilem Ungehorsam gegen die ökologische Krise vorgeht.
Außenminister Heiko Maas (SPD) reagierte auf Twitter auf die Aussage Hallams. "Der Holocaust ist mehr als Millionen Tote und grausame Foltermethoden. Jüdinnen und Juden industriell zu ermorden und ausrotten zu wollen, ist einzigartig unmenschlich. Das muss uns immer bewusst sein, damit wir sicherstellen: nie wieder!", erklärte er über den Kurznachrichtendienst.
Grünen-Chef Robert Habeck sagte der "Bild"-Zeitung, für Antisemitismus oder Relativierung des Holocaust dürfe es in keiner Bewegung einen Platz geben. Auch der ehemalige SPD-Vorsitzende Martin Schulz verurteilte Hallams Aussage. "Der industrielle Mord an Jüdinnen und Juden war das unmenschlichste Verbrechen aller Zeiten! Die Erinnerung daran lähmt uns nicht. Sie hilft uns, Faschismus zu verhindern", schrieb er auf Twitter.
Der Ullstein Verlag kündigte an, von der geplanten Veröffentlichung von Hallams Buch "Common Sense. Die gewaltfreie Rebellion gegen die Klimakatastrophe und für das Überleben der Menschheit" abzusehen. "Der Ullstein Verlag distanziert sich in aller Form von aktuellen Äußerungen Roger Hallams. Aus diesem Grund wird sein Buch 'Common Sense', ursprünglich angekündigt für den 26.11.2019, nicht erscheinen", teilte der Verlag auf Twitter mit. "Die Auslieferung des Buches wurde mit sofortiger Wirkung gestoppt."
Berlin (epd). Deutschland will sich weiter am Resettlement-Programm zur Umsiedlung von Flüchtlingen aus perspektivlosen Umständen beteiligen. Nach Informationen des Evangelischen Pressedienstes (epd) hat die Bundesregierung der EU-Kommission mitgeteilt, im nächsten Jahr bis zu 5.500 Menschen über das Resettlement aufnehmen zu wollen. Das ist eine ähnliche Zahl wie bisher: Für 2018 und 2019 hatte die Bundesregierung insgesamt 10.200 Plätze zugesagt.
Das Resettlement-Programm läuft in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR). Besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen und Menschen, die aufgrund von Konflikten und Krisen in Flüchtlingslagern kaum eine Perspektive haben, werden darüber in andere Staaten umgesiedelt.
Unter den Zusagen für 2020 sind nach epd-Informationen 3.000 für humanitäre Aufnahmen von Syrern im Rahmen der EU-Türkei-Erklärung reserviert. Das Abkommen sieht vor, dass die Türkei in Griechenland ankommende Bootsflüchtlinge zurücknimmt, im Gegenzug aber die EU in der gleichen Zahl syrische Bürgerkriegsflüchtlinge aufnimmt. Sie werden ebenso wie Umsiedlungen aus Flüchtlingslagern in Niger, Libanon oder Jordanien als humanitäre Aufnahmen gewertet.
1.900 Plätze sollen für Resettlement-Verfahren des Bundes zur Verfügung stehen, weitere 200 für ein Landesaufnahmeprogramm Schleswig-Holsteins. Für das Programm "Neustart im Team", soll es 2020 400 Plätze geben. Bei dem in diesem Jahr gestarteten Pilotprogramm tragen freiwillige Mentoren einen Teil der Lebenshaltungskosten und begleiten die Umgesiedelten.
Der UNHCR-Repräsentant in Deutschland, Dominik Bartsch, begrüßte, dass sich Deutschland weiter am Resettlement-Programm beteiligen will. "Das ist ein wichtiges internationales Signal und ein Rettungsanker für Flüchtlinge, die in ihren Aufnahmeländern nicht geschützt sind", sagte er dem epd und ergänzte: "Wir hoffen, dass dieses Engagement in den kommenden Jahren noch ausgebaut wird."
Das EU-Resettlement-Programm umfasste für dieses und das vergangene Jahr insgesamt 50.000 Plätze. Bis Anfang September 2019 wurden laut EU-Kommission in diesem Rahmen 37.520 Personen neu in Europa angesiedelt. Nach Deutschland sind nach Angaben des Bundesinnenministeriums bis 21. November gut 7.200 Personen eingereist. Knapp 3.000 Plätze sind damit noch offen. Bis Mitte Dezember sind weitere Einreisen geplant.
Nach Angaben der Caritas-Stelle im Grenzdurchgangslager Friedland, über das die meisten dieser Einreisen erfolgen, kamen zuletzt am vergangenen Donnerstag 234 Flüchtlinge aus Eritrea, Somalia, dem Sudan, Südsudan und aus Syrien dort an, die aus Ägypten nach Deutschland gebracht wurden. Durch das Resettlement soll verhindert werden, dass sich Schutzbedürftige auf den lebensgefährlichen Weg über das Mittelmeer nach Europa machen, um hier Asyl zu beantragen.
Die EU-Kommission hatte auf einen Aufruf der Vereinten Nationen hin 2017 ein Programm für 50.000 Flüchtlinge aufgelegt. Dazu stellte sie eine halbe Milliarde Euro zur Verfügung, 10.000 Euro für jeden teilnehmenden Staat pro Neuansiedlung eines Flüchtlings. Die Hauptaufnahmeländer waren Deutschland, Schweden, Großbritannien, Frankreich, Norwegen und die Niederlande
Berlin (epd). Der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Hans-Eckhard Sommer, hat mehr Sammelabschiebungen von ausreisepflichtigen Ausländern gefordert. Es sei immer problematisch, Personen auf regulären Linienflügen abzuschieben, sagte Sommer den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Häufig weigerten sich die Piloten, der Verwaltungsaufwand sei hoch, Polizisten müssten diese Flüge begleiten. "Die Sammelabschiebungen sind hier die Lösung", sagte der Bamf-Chef.
"Es ist nicht hinnehmbar, dass im vergangenen Jahr rund 30.000 Abschiebungen gescheitert sind", sagte Sommer weiter. Vor jeder Abschiebung entstehe den deutschen Behörden ein erheblicher Aufwand. Es müssten Passersatzpapiere beschafft werden, der Flug gebucht werden. Dann müsse die Person, die abgeschoben werden solle, auch tatsächlich "den Beamten zur Verfügung stehen". Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft seien eine wichtige Unterstützung für die Polizei.
Berlin (epd). Die Entscheidung von Flüchtlingen, Deutschland wieder zu verlassen, hängt nicht davon ab, ob sie dafür mit Geld oder Sachleistungen unterstützt werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie aus dem Forschungszentrum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), die am 20. November in Berlin vorgestellt wurde. Die Förderung könne aber dazu beitragen, eine Entscheidung zur Rückkehr auch umzusetzen, stellten die Forscher fest. Außerdem zeigten sich die Rückkehrer mit der Unterstützung zufrieden, auch wenn ihre Lebenssituation nicht einfach war.
Hauptgründe für eine Ausreise sind der Studie zufolge der unsichere Aufenthalt in Deutschland (46 Prozent) und das Gefühl, hier nicht zu Hause zu sein (28 Prozent). Rund 70 Prozent waren als Asylbewerber abgelehnt worden, 30 Prozent noch im Verfahren. Nur vier Prozent erklärten, das Geld für die Rückkehr habe den Ausschlag für ihre Entscheidung gegeben. Gleichzeitig sagte mehr als die Hälfte der Befragten (53 Prozent), die Förderung habe seine oder ihre Entscheidung dennoch beeinflusst. Den Angaben zufolge äußerten sich 84 Prozent der Befragten zufrieden mit dem Programm, aus dem sie unterstützt wurden.
Es gibt etliche Programme zur Förderung der freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen. Sie werden vom Bundesinnenministerium finanziert mit dem Ziel, mehr freiwillige Ausreisen als Abschiebungen zu haben und die Weiterwanderung und Wiedereinwanderung zu verhindern, wie die Leiterin des Grundsatzreferats Rückkehr im Innenministerium, Ann-Marie Burbaum, erklärte.
Untersucht wurde das Förderprogramm "StarthilfePlus", das die Bundesregierung 2017 zusätzlich aufgelegt hatte, um die freiwillige Ausreise von Flüchtlingen zu fördern, die in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen waren und keine Bleibeperspektive haben. Es wird in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) umgesetzt und soll die Reintegration im Herkunftsland erleichtern. Voraussetzung ist, dass die Geflüchteten mittellos und außerdem im Rahmen des größten Rückkehr-Förderprogramms REAG/GARP registriert sind.
Den Angaben zufolge sind in den Jahren 2017 und 2018 rund 15.000 Menschen mit einer Zusatzförderung über "StarthilfePlus" ausgereist. Sie bekommen in der Regel 1.000 bis 2.000 Euro in zwei Raten vor und etwa sechs Monate nach der Rückkehr. Befragt wurden für die nicht repräsentative Studie 1.339 Personen, die zwischen Februar 2017 und April 2018 ausgereist waren. Die meisten, etwa ein Viertel, kehrten in den Irak zurück, an zweiter und dritter Stelle standen Russland und Afghanistan.
Der Fall Afghanistan zeigt, wie schwierig die Befragungen waren. Erreicht wurden nach der Rückkehr nur die Menschen, die die zweite Rate in einem IOM-Büro auch wirklich abholten. In Afghanistan war das nur jeder Zweite. Befragt nach der eigenen Lebenssituation erklärte von diesen Personen wiederum jeder Zweite, er oder sie sei zufrieden. Studienautorin Tatjana Baraulina sagte dazu, man könne nur diejenigen befragen, an die man herankomme. "Die interessanteste Gruppe wären aber die gewesen, die die zweite Rate nicht abgeholt haben."
Dennoch liefert die Studie zum ersten Mal Daten über ein Rückkehr-Förderprogramm aus der Sicht der betroffenen Menschen. Gut ein halbes Jahr nach der Rückkehr waren rund 40 Prozent zufrieden mit ihrer Lebenssituation, ein gutes Drittel hatte nach acht Monaten eine Arbeit gefunden. Aber nur 15 Prozent konnten den eigenen Angaben zufolge von ihren Einnahmen leben.
Monica Goracci, die Leiterin von IOM-Deutschland, sagte, die Überbrückungshilfen am Anfang seien wichtig. Aber entscheidend sei, ob die Menschen eine langfristige Perspektive in ihrem Herkunftsland hätten: "Wir wollen nicht, dass Menschen nach der Rückkehr in derselben Situation sind wie vorher."
Das Bundesamt für Migration ist zuständig für die Konzeption und Umsetzung von Rückkehrprogrammen. Zu den Leistungen zählen die Erstattung von Reisekosten und eine finanzielle Starthilfe. 2018 gingen nach Angaben der Behörde rund 16.000 Menschen im Rahmen von Rückkehrförderprogrammen zurück in ihre Herkunftsländer. 2017 waren es fast doppelt so viele. Auf dem Höhepunkt der jüngsten Zuwanderung hatten im Jahr 2016 rund 55.000 Menschen Deutschland freiwillig wieder verlassen.
In der Bundesrepublik leben nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 247.000 Geduldete, die eigentlich das Land verlassen müssten. Nicht jeder abgelehnte Asylbewerber kann auch abgeschoben werden, etwa weil gesundheitliche Gründe dagegen sprechen.
Dresden/Berlin (epd). Nach dem Rückzug der sächsischen SPD-Politikerin und Bürgermeisterin Martina Angermann warnt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) davor, Hasskriminalität nicht ernst genug zu nehmen. "Wenn sich Menschen aufgrund von Drohungen und Hetze aus ihrem gesellschaftlichen Engagement zurückziehen, gerät unsere Demokratie in Gefahr", erklärte Lambrecht am 22. November in Berlin: "Das dürfen wir nicht hinnehmen." Sachsens SPD-Chef Martin Dulig forderte einen besseren Schutz für Kommunalpolitiker.
Wie am Freitag bekannt wurde, hatte Angermann nach mutmaßlich massiver rechtsradikaler Hetze ihr Amt als Bürgermeisterin im sächsischen Arnsdorf bei Dresden aufgegeben. Einem Antrag der 61-Jährigen auf Versetzung in den Ruhestand kam das zuständige Landratsamtes Bautzen nach eigenen Angaben nach.
"Unsere Bürgermeister brauchen die Wertschätzung und grundsätzliche Unterstützung der Menschen in ihren Gemeinden genauso wie den Schutz des Rechtsstaates", sagte der SPD-Landesvorsitzende und stellvertretende sächsische Ministerpräsident Dulig dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland". Zugleich stärkte Dulig der ehemaligen Bürgermeisterin den Rücken: "Martina Angermann ist eine starke Frau. Sie hat Haltung gezeigt und wurde in einer Weise angegriffen, die mit menschlichen Formen der politischen Auseinandersetzung längst nicht mehr zu tun hat. Diese Frau soll von ihren politischen Gegnern vernichtet werden."
Arnsdorf geriet 2016 in die Schlagzeilen, weil eine selbst ernannte Bürgerwehr einen psychisch kranken Iraker an einen Baum gefesselt hatte. Angermann hatte dies öffentlich verurteilt. Im Februar war sie zusammengebrochen und ist seither krankgeschrieben.
Dulig beklagte eine zunehmende Verrohung in der Gesellschaft. Politische Auseinandersetzungen hätten inzwischen eine "unakzeptable radikale Form angenommen", durch die "Menschen krank werden und krank gemacht werden".
"Meine ganze Solidarität gilt der Arnsdorfer Bürgermeisterin und allen, die sich jeden Tag für unsere Gesellschaft einsetzen", betonte Bundesjustizministerin Lambrecht. Um die Spirale von Hass und Gewalt zu stoppen, würden Hetzer künftig härter verfolgt und bestraft. Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität werde "unter Hochdruck" umgesetzt. Es diene auch dem besonderen Schutz von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern.
Bürgermeisterin Angermann wird nach Angaben der Gemeindeverwaltung Arnsdorf vorerst von ihren Stellvertretern Antje Vorwerk vom Verein Bürgerforum und Volker Winter (CDU) vertreten. Ob über eine Neuwahl noch im Dezember entschieden wird, ist derzeit offen.
Der Twitterkanal "Straßengezwitscher" hatte berichtet, dass Angermann einem AfD-Antrag zu ihrer Abwahl zuvorkommen wollte. Dazu gab es beim Landratsamt und beim Gemeindeamt keine Aussagen. Angermann war seit 2001 Bürgermeisterin von Arnsdorf.

Karlsruhe (epd). Im Namen von Schweinen hat die Tierrechtsorganisation Peta beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde eingereicht. "Wir fordern für alle männlichen Ferkel, die ohne Betäubung kastriert werden, das Recht auf Schmerzfreiheit", sagte Peta-Rechtsanwalt Christian Arleth nach dem Einwurf der Beschwerde am 19. November in Karlsruhe. Erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte würden Ferkel vor dem höchsten deutschen Gericht als Beschwerdeführer erscheinen. Ziel sei es, einen Präzedenzfall zu schaffen, der Tieren zu Grundrechten verhelfe. Der Staatsrechtler Ralf Müller-Terpitz hält die Aktion für einen PR-Gag, Grünen-Politikern Renate Künast hingegen für die einzige Chance, den Tierschutz zu verbessern.
Die Beschwerde der Tierschützer richtet sich gegen die Fristverlängerung bei der betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel. "Es widerspricht dem Tierschutzgesetz, dem Staatsziel Tierschutz und es gibt wirtschaftlichere Alternativen", sagte Arleth. "Tiere müssen ihre Rechte einfordern können, auf dem Papier sind sie nichts wert", betonte er.
Der Jurist sieht gute Erfolgschancen. "Das Grundgesetz selbst sagt nicht direkt, wer Beschwerdeführer sein darf", erklärte er. Immerhin könnten auch juristische Personen, etwa Aktiengesellschaften, vor Gericht auftreten. Begleitet wurde die Aktion von zehn Aktivisten, die sich als Schwein, Hahn oder Wal verkleidet hatten. Einer der Beschwerdeführer, ein Ferkel, war nicht dabei - "Sie mitzunehmen, wäre eine weitere Form von Missbrauch gewesen", erklärte eine Aktivistin.
Der Staatsrechtler Ralf Müller-Terpitz hält das Thema nicht für rügefähig vor dem Bundesverfassungsgericht. Dies rüge die Verletzung von Grundrechten, die aber "unstreitig" nur Menschen zustünden. "Es dürfte sich hierbei um eine Marketing-Aktion von Peta handeln", sagte der Mannheimer Jura-Professor auf epd-Anfrage.
Er könne sich auch nicht vorstellen, dass das höchste deutsche Gericht die Grundrechte auf Tiere ausweiten wird, erklärte Müller-Terpitz. Aber für Peta sei es aus Gründen der Öffentlichkeitswirksamkeit interessant, es auf eine Entscheidung ankommen zu lassen, um den politischen Diskussionsprozess über "Tierrechte" in Gang zu halten.
Die Grünen-Politikerin Künast wertet die Verfassungsbeschwerde als positiv. "Tierschutz ist Staatsziel, jedoch lässt die Bundesregierung den Tierschutz vollständig hinter wirtschaftlichen Interessen zurücktreten und blockiert jeden Fortschritt", erklärte die Grünen-Sprecherin für Tierschutzpolitik. Die einzige Möglichkeit etwas zu bewegen, sei die Beschreitung neuer juristischer Pfade.
Männliche Ferkel werden kastriert, um den für manche Menschen unangenehmen "Ebergeruch" zu vermeiden, der bei der Zubereitung auftreten kann. Das deutsche Tierschutzgesetz schreibt vor, dass ein schmerzhafter Eingriff bei einem Wirbeltier nicht ohne Betäubung vorgenommen werden darf. Es lässt allerdings auch die Ausnahme zu, dass Ferkel bis zu ihrem siebten Lebenstag ohne Betäubung kastriert werden dürfen.
Der Bundestag hatte das Ende dieser Praxis 2013 mit einer Übergangsfrist bis Ende 2018 beschlossen. Kurz vor Ablauf der Frist verlängerte der Bundestag die Übergangsfrist um zwei weitere Jahre bis Ende 2020.

Bremen (epd). Schlicht muss es sein. Ein Butterkuchen zum Beispiel, der gerne zu allen freudigen und traurigen Anlässen des Lebens serviert wird. Oder eine warme Suppe mit Kartoffeln, Kürbis oder Gemüse, je nach Jahreszeit. "Aus dem großen Topf für alle, wie man das von Oma kennt", beschreibt Eva Radieschen die Wünsche, die Trauernde vorbringen. In ihrem "Café Radieschen" direkt neben dem Buntentor-Friedhof in der Bremer Neustadt organisiert sie nach Beerdigungen oft einen Leichenschmaus. "Da fallen Trauer und Humor zusammen", hat die 41-jährige Gastronomin und Kulturmanagerin erfahren.
Im Odenwald heißt der Leichenschmaus "Flannerts", was sich vom "flennen" oder "weinen" ableitet. Andernorts sagt man Trauercafé, Leidessen, Tränenbrot oder Tröster, im Rheinischen auch Reueessen. Manche sprechen lockerer vom "Fell versaufen". Auch wenn sich die Bezeichnungen je nach Region unterscheiden mögen - gemeint ist nach einem uralten Brauch immer das Gleiche: "Nach der Beerdigung steht das gemeinsame Trauermahl für eine Zuwendung zum Leben", sagt der Bremer Theologe und Trauerexperte Klaus Dirschauer.
Nach dem Abschied und der Bestattung sei die Stimmung oft emotional aufgeladen, sagt Eva Radieschen. "Der Leichenschmaus hilft, bringt Erleichterung." Sie beobachtet: "Wichtig ist die Gemeinschaft, sind die Anekdoten über den Verstorbenen, die dann erzählt werden können. Das befreit." Dann wärmen Geschichten, Kaffee und Suppen auch seelisch. Die Einrichtung ihres Cafés, eine ehemalige Friedhofsgärtnerei, trägt dazu bei: Eva Radieschen hat es liebevoll mit Sammeltassen und alten Kaffeekannen geschmückt, die Erinnerungen anregen.
Essen und Trinken hält Leib und Seele zusammen - das gilt wohl ganz besonders für den Leichenschmaus, der zu den alten Traditionen rund um Trauerfeier und Bestattung zählt. Ein Gemeinschaftsritual, das immer noch gepflegt wird, bestätigt Christian Stubbe, Vorsitzender des Bestatterverbandes in Bremen. "Mit dem Unterschied, dass im ländlichen Raum häufig noch die ganze Trauergemeinde zusammenkommt, in der Stadt gibt es das nicht mehr so regelmäßig und konzentriert sich meist auf den erweiterten Familienkreis."
Ob es bundesweit einen rückläufigen Trend gibt, was diesen Brauch angeht, ist schwer zu sagen. "Eine Statistik wird da nicht geführt", sagt Alexander Helbach, Sprecher der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas in Königswinter bei Bonn. Er könne nur abgeleitet von der wachsenden Zahl an Discount-Beerdigungen schließen, dass die Bedeutung des Totenmahls abnehme. Denn klar ist: Auch der Leichenschmaus kostet Geld.
Geld, das aber gut angelegt ist, sagen die Experten. Denn Familien sehen sich seltener als früher in großer Runde - oft ist es dann bei einer Beerdigung. Eva Radieschen ermutigt ihre Gäste bei diesen Gelegenheiten, den Leichenschmaus mitzugestalten. Vielleicht Musik beizusteuern, die der Verstorbene geliebt hat, und alte Fotos, die dann rumgereicht werden können. "Die Trauer selbst gestalten, das hilft", betont Radieschen. Sie backe auch Waffeln nach Familienrezept und besorge Schnaps, wenn auf den Toten angestoßen werden solle: "Normalerweise gibt es bei mir keinen Alkohol."
Nach dem Tod älterer Menschen sei es schon hoch hergegangen, erzählt sie. "Nach dem Tod eines Kindes habe ich das ganz anders erlebt." Doch insgesamt sei sie gerne Gastgeberin beim Leichenschmaus, sagt Eva Radieschen: "Ich freue mich über Anfragen und koche gerne Kaffee für Trauergesellschaften. Das ist mir eine Ehre."

Braubach (epd). Roswitha Schupp und ihr Mann Manfred haben vorgesorgt. "Wir haben ein Freundschaftsgrab für zwei Menschen und vier Tiere reserviert", sagt Roswitha Schupp. Zwei Briard-Hündinnen gehören zurzeit zur Familie, die 14-jährige Anka und die zweijährige Luna. Das Ehepaar Schupp und seine beiden Hündinnen werden eines Tages auf dem Friedhof "Unser Hafen" in Brauchbach bestattet werden.
Auf diesem Friedhof liegen die Urnen von Mensch und Tier im gleichen Grab. Er liegt etwa 20 Kilometer südlich von Koblenz auf dem Gelände eines ehemaligen Bundeswehrdepots: Bewaldete Hügel, Wiesen und Felder und ein großes Gelände, auf dem das Familienunternehmen "Deutsche Friedhofsgesellschaft" neben dem Friedhof "Unser Hafen" bereits seit 2001 ein Krematorium betreibt.
Auf dem Friedhof seien bislang nur Hunde und Katzen gemeinsam mit Menschen bestattet. Prinzipiell könnten aber auch die Urnen von Hamstern oder Schildkröten beigesetzt werden, "eben alles, was eingeäschert werden kann", sagt Wilhelm Brandt, Sprecher der "Deutschen Friedhofsgesellschaft".
Hier stehen auch die Namen von Dieter, Angelika und Nero auf einer Grabplatte. Seit dem Tod seiner Frau komme er jeden Samstag mit Nero auf den Friedhof, erzählt Dieter Wiese. Das Grab haben er und seine Frau sich gemeinsam ausgesucht.
Roswitha Schupp erzählt, sie habe ihr ganzes Leben lang Hunde besessen und immer eine enge Bindung zu den Tieren gehabt. Auch ein Urlaub ohne die Tiere sei für sie nicht vorstellbar. "Dann würde ich immer weinen, wenn ich einen Hund sehe." Roswitha und Manfred Schupp sind 71 und 80 Jahre alt. Späteren Eigentümern ihres Hauses wollen sie keine aktuellen Hundegräber im Garten hinterlassen. "Das wäre makaber", sagt Roswitha Schupp.
Die Möglichkeit, die Urnen der Hunde im eigenen Grab zu haben, sei für sie deshalb perfekt. Sterbe etwa Anka zuerst, "bewahren wir die Urne so lange auf, bis der erste Mensch stirbt", schildert sie. Auch der Fall, dass etwa Luna erst stirbt, wenn Frauchen und Herrchen bereits tot sind, ist geregelt. Sie komme dann später in das Freundschaftsgrab.
Den "Hafen" gibt es seit 2015. Die Einrichtung war der Auftakt für eine ganze Reihe weiterer Friedhofsbetreiber, die die gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier anbieten, etwa in Görlitz und Aschersleben, in Jena und Magdeburg, Grefrath und Bergisch Gladbach. Auch Hamburg sei als Standort im Gespräch, sagt Torsten Schmitt, Rechtsreferent der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas.
Er nennt zwei Trends in der Bestattungskultur: den zur günstigen Bestattung und den zur Individualisierung, der gemeinsame Gräber für Mensch und Tier einschließe. Früher, sagt Schmitt, habe man das geliebte Haustier unter der Hand in das Grab eines Menschen gelegt, heute werde die Beziehung zum Tier öffentlich gewürdigt.
Aeternitas hatte 2016 das Institut Emnid mit einer repräsentativen Umfrage zu Bestattungsformen beauftragt. Demnach befürwortet mit 49 Prozent knapp die Hälfte der Befragten gemeinsame Gräber für Menschen und Tiere. Der große Andrang auf die gemeinsamen Gräber sei bislang allerdings ausgeblieben, sagt Schmitt.
Für Jutta von Zitzewitz, Kulturreferentin der "Stiftung Deutsche Bestattungskultur", sind die Mensch-Tier-Bestattungen auch Ausdruck eines "tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandels". Bei zunehmender Vereinsamung im Alter werde das Haustier immer häufiger zum Sozialpartner. Gemeinsam mit dem Tier bestattet zu werden, sei dann "ein Herzenswunsch, vor dem man Respekt haben muss".
Die gemeinsamen Gräber stehen nach Meinung einiger Menschen allerdings für eine zu große Nähe zwischen Mensch und Tier. Auch Theologen sind in dieser Frage gespalten. Für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) etwa sagt deren Sprecher Volker Rahn, dass die Trauer beim Tod eines Haustieres in erster Linie eine Frage an die Seelsorge sei, die es ernst zu nehmen gelte. Dennoch seien die gemeinsamen Beisetzungen "immer Grenzüberschreitungen". Die Bibel rücke im ersten Schöpfungsbericht Mensch und Tier sehr nahe aneinander - aber unterscheide sie auch deutlich voneinander.
Die evangelische Theologin Natalie Ende vom Zentrum Verkündigung der EKHN hat mit der Beisetzung von Mensch und Tier in einem Grab kein Problem. "Eine solche Beisetzung nimmt die Beziehung, die zu dem Tier besteht, wertschätzend auf", sagt sie und ergänzt aus theologischer Sicht: "Im Geschöpfsein und in der Vergänglichkeit des Leibes sowie in der Hoffnung auf die Erlösung der ganzen Schöpfung und aller leidenden Kreatur sind Mensch und Tier verbunden."
Im Verborgenen, sagt sie, habe es die gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier schon immer gegeben: "So wurde und wird nicht selten das Grab einer Försterin oder eines Jägers zufällig dann frisch bepflanzt, nachdem der Hund gestorben ist."
Auf Friedhöfe als Spiegelbild der Gesellschaft verweist der katholische Theologe Michael Rosenberger: "Friedhöfe sind Abbild sozialer Beziehungen, und wenn diese Tiere einschließen, ist es an sich naheliegend, die Tiere im Menschengrab mit zu beerdigen", sagt der Moraltheologe von der Katholischen Privatuniversität Linz dem epd. Theologisch spreche ebenfalls nichts dagegen, aber viel dafür, sagt Rosenberger.
Für Roswitha Schupp zumindest war es "wie eine Erlösung", als sie die Möglichkeit der Mensch-Tier-Bestattung entdeckt hat: "Eine große Last war weg."

Frankfurt a.M. (epd). Der Franzose Vincent Lambert lag nach einem Motorradunfall rund zehn Jahre lang im Wachkoma. Ob er sich gewünscht hätte, so lange künstlich am Leben erhalten zu werden, ist unklar. Seine Familie ist wegen dieser Ungewissheit heute zerstritten: Während seine Frau ihn "in Würde gehen lassen" wollte, beharrten die Eltern des inzwischen verstorbenen Patienten darauf, die lebenserhaltenden Maßnahmen zu erhalten - es folgte ein jahrelanger Streit vor Gericht.
Das Familienzerwürfnis hätte Lambert verhindern können - wenn er seinen Willen in einer Patientenverfügung festgehalten hätte. Seit zehn Jahren können Bürger in Deutschland darin vorsorglich festlegen, ob und wie sie in bestimmten Situationen medizinisch behandelt werden möchten. Gut ein Drittel der Bevölkerung (35 Prozent) besitzt laut einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach eine Patientenverfügung. Weitere 43 Prozent der rund 1.300 befragten Personen gaben in der Allensbach-Umfrage an, noch eine Patientenverfügung verfassen zu wollen.
Mit der Patientenverfügung hat jeder die Möglichkeit, sich für den Fall zu wappnen, dass er sich einmal selbst nicht mehr äußern kann - etwa nach einem Unfall oder wegen einer schweren Erkrankung. "Das Dokument gibt dem Patienten ein hohes Maß an Sicherheit, dass sein Wille auch dann umgesetzt wird, wenn er ihn selbst nicht mehr artikulieren kann", sagte Benno Bolze, Geschäftsführer des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Doch bevor man eine Patientenverfügung erstellen kann, muss man wissen, welche Behandlung man wünscht und welche nicht. Möchte ich als bewegungsunfähiger Demenzkranker künstlich über eine Magensonde ernährt werden oder soll diese Maßnahme eingestellt werden? Möchte ich als Wachkoma-Patient bei einer Lungenentzündung noch ein Antibiotikum erhalten? Nicht jeder kenne eine Antwort auf solche Fragen, sagt Verena Querling von der nordrhein-westfälischen Verbraucherzentrale. "Viele Menschen haben keine Patientenverfügung, weil sie nicht entscheiden können, was sie wollen - und das ist so auch in Ordnung", findet die Referentin für Pflegerecht.
Sie rät, in diesem Fall zumindest eine Vorsorgevollmacht auszufüllen. Darin könne eine Person festlegen, wer für sie im Notfall gesundheitliche Entscheidungen übernehmen soll. Zusätzlich sollte man in regelmäßigen Abständen mit dem Menschen, der als Bevollmächtigter angegeben ist, über das Thema Tod sprechen, fügt Querling hinzu. "Es ist schwierig für jemanden, quasi über Leben und Tod zu entscheiden, wenn er nicht weiß, was der Betroffene gewollt hätte."
Die Patientenverfügung dient den Ärzten zwar als Handlungsgrundlage, sagt Bolze vom Deutschen Hospiz- und Palliativverband. Trotzdem bleibe auch mit dem Dokument eine gewisse Unsicherheit. Es könne auch der Fall eintreten, dass die Situation im Krankenhaus nicht den Situationen entspreche, die die Person in der Patientenverfügung geschildert habe. "Es lässt sich nicht jedes Szenario vorhersehen", erklärt Bolze.
Zudem wies der Experte darauf hin, dass sich die Behandlungswünsche eines Menschen je nach Stadium der Krankheit verändern könnten. "Der Überlebenswille kann wachsen - auch dann, wenn sich der Mensch nicht mehr dazu äußern kann." Das müsse jeder wissen, der eine Patientenverfügung erstellt, fügt Bolze hinzu.
Der Franzose Vincent Lambert besaß keine Patientenverfügung. In seinem Fall hatte zuletzt das oberste Gericht in Frankreich entschieden: Die Richter stimmten der Entscheidung des Ärzteteams der Uniklinik in Reims zu, das die Behandlung Lamberts einstellen wollte. Der 42-Jährige starb schließlich im Juli dieses Jahres, nachdem er kein Wasser und keine Nahrung mehr über Magensonden erhielt. Lamberts Vater bezeichnete den Behandlungsstopp Medienberichten zufolge als "eine getarnte Ermordung, eine Sterbehilfe".
Berlin (epd). In Deutschland zeigt jedes vierte Schulkind (24 Prozent) einer Studie zufolge psychische Auffälligkeiten. Dazu zählen etwa Sprach- oder motorische Störungen sowie andere weitere Entwicklungsstörungen, wie aus dem am 21. November in Berlin veröffentlichen "Kinder- und Jugendreport 2019" der DAK Gesundheit hervorgeht.
Beispielsweise leiden zwei Prozent der Kinder zwischen zehn und 17 Jahren an einer diagnostizierten Depression und ebenso viele unter Angststörungen. Laut der repräsentativen Studie der Krankenkasse sind davon bundesweit rund 238.000 Kinder und Jugendliche betroffen, wobei Mädchen doppelt so häufig wie Jungen daran erkranken.
Chronische körperliche Krankheiten erhöhen demnach das Risiko für eine Depression im Kinder- und Jugendalter deutlich. Auch das familiäre Umfeld sei ein Faktor: "Kinder seelisch kranker oder suchtkranker Eltern sind besonders gefährdet", sagte DAK-Vorstandschef Andreas Storm.
Der Krankenkassen-Chef verwies darauf, dass eine Depressionen bei vielen Mädchen und Jungen der Grund für eine Klinikeinweisung sei. Fast acht Prozent aller depressiven Schulkinder würden innerhalb eines Jahres stationär behandelt, durchschnittlich für 39 Tage.
Die Quote der Rehospitalisierung - also einer erneuten Krankenhaus-Einweisung - liege bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen bei 24 Prozent. Dieser Anteil sei "zu hoch und nicht akzeptabel", kritisierte Storm. Im Anschluss an den Klinikaufenhalt gehe die Behandlung der Betroffenen oft nicht nahtlos weiter, "obwohl das für den langfristigen Behandlungserfolg von großer Bedeutung ist". Der DAK-Chef forderte, bestehenden Versorgungslücken zu schließen.
Betroffene Kinder und Jugendliche "leiden oft leise bevor sie eine passende Diagnose bekommen", sagte Storm weiter. Er rief zu mehr Aufmerksamkeit "in der Familie, in der Schule, in der Freizeit zum Beispiel im Sportverein" auf. "Depression bei Kindern und Jugendlichen darf kein Tabu-Thema bleiben", betonte Storm.
Antriebslosigkeit, Stimmungsschwankungen und Schlafstörungen könnten mögliche Symptome für eine psychische Erkrankung sein, erklärte Silke Wiegand-Grefe, Professorin für klinische Psychologie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Bei kleineren Kindern seien es oft auch Bauchschmerzen oder ständiges Unwohlsein. Das engere soziale Umfeld sollte in solchen Fällen immer versuchen, in Kontakt und im Gespräch mit dem betroffenen Kind zu bleiben.
Dass Mädchen doppelt so häufig wie Jungen von Depressionen und Angststörungen betroffen seien, begründete Wiegand-Grefe mit den unterschiedlichen Konfliktstrategien: "Mädchen internalisieren Probleme eher. Sie ziehen sich eher in sich zurück. Jungen externalisieren eher Probleme, was sich auch in Gewalt ausdrücken kann."
Der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach, bezeichnete die Studienergebnisse als "Spitze des Eisbergs". Es sei von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.
Für den "Kinder- und Jugendreport 2019" wurden Abrechnungsdaten von knapp 800.000 minderjährigen DAK-Versicherten der Jahre 2016 und 2017 herangezogen. Geleitet hat die Studie der Gesundheitsökonom Wolfgang Greiner von der Universität Bielefeld.
Berlin (epd). Das Berliner Landgericht hat zwei Frauenärzte wegen gemeinschaftlichen Totschlags an einem Zwilling zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Strafen werden zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt, wie Richter Matthias Schertz am 19. November bei der Urteilsverkündung sagte. Die Gynäkologen wurden für schuldig befunden, im Juli 2010 einen lebensfähigen Zwilling mit schwerer Hirnschädigung bei der Geburt getötet zu haben.
Die Gynäkologin Babett R. wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Ihr früherer Vorgesetzter Klaus V. zu einem Jahr und neun Monaten. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden. (AZ: 532 KS 7/16)
Die Mutter hatte einer Spätabtreibung des kranken Fötus zugestimmt. Ein sogenannter selektiver Fetozid wäre in diesem Fall rechtlich zulässig gewesen. Als bei der Frau jedoch schon in der 32. Schwangerschaftswoche die Wehen einsetzen, hätten die Frauenärzte entschieden, das gesunde Kind per Kaiserschnitt auf die Welt zu holen.
Unmittelbar danach sei von den Medizinern die Nabelschnur des noch im Mutterleib befindlichen kranken Zwillings abgeklemmt worden, bis der Herzschlag zum Stillstand kam. Danach sei eine tödliche Kaliumchloridinjektion in die Nabelschnur gespritzt worden.
Es handele sich um einen juristisch eindeutigen Fall, sagte der Richter. Weil die Geburt bereits begonnen hatte, sei das Vorgehen der Ärzte zu diesem Zeitpunkt Totschlag gewesen und keine Spätabtreibung mehr.
Beobachter gehen davon aus, dass der Fall künftig weitere Instanzen beschäftigt und möglicherweise vor dem Bundesgerichtshof landet. Weil es sich um eine eineiige Zwillingsschwangerschaft mit einer Plazenta gehandelt hatte, wäre ein selektiver Fetozid - also die Spätabtreibung des kranken Fötus vor der Geburt - auch mit gesundheitlichen Risiken für den gesunden Zwilling verbunden gewesen.
Dieses Restrisiko räumte der Richter ein. Dennoch sei der vorliegende Fall keine Grauzone: "Das Abtöten nach Beginn der Geburt ist nicht zulässig." Die Angeklagten hätten sich bewusst über geltendes Recht hinweggesetzt.
Für die Tötung des Zwillings sei allein der Wunsch der Mutter ausschlaggebend gewesen, begründete Schertz das Urteil weiter. Zum Zeitpunkt der Tötung sei von dem kranken Kind "keinerlei Gefahr für das gesunde Kind ausgegangen". Das kranke Kind wäre lebensfähig gewesen.
Das Berliner Landgericht bewertete den Totschlag dennoch als minderschweren Fall, weshalb die Strafen vergleichsweise niedrig ausfielen. Totschlag wird normalerweise mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren geahndet.
Der Richter begründete die niedrigere Strafe damit, dass die Tat schon lange zurückliege und beide Ärzte geständig seien. Der Gynäkologin Babett R. drohe zudem in Folge des Prozesses der Verlust der Approbation. Ihr früherer Chef Klaus V. ist bereits pensioniert. Zudem habe sich die Frauenärztin einsichtig gezeigt, ihr früherer Chef indes nicht.
Im Sommer 2013 waren den Angaben zufolge mehrere anonyme Anzeigen gegen die Frauenärzte eingegangen. Der Anzeigende habe sich selbst "Mitarbeiter" der Klinik genannt, der Spätabtreibungen nicht mehr hinnehmen wolle. Die Staatsanwaltschaft hatte danach Ermittlungen aufgenommen und 2016 Anklage erhoben.
Frankfurt a.M. (epd). Der Service der Kassenärztlichen Vereinigungen für Haus- und Kinderarzttermine wird nur sehr verhalten in Anspruch genommen. Seit dem Start des gesetzlich vorgeschriebenen Angebotes im Mai kamen mithilfe der kassenärztlichen Servicestellen lediglich rund 3.000 Termine zustande, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes ergab. Im gleichen Zeitraum wurden mehr als 100.000 Termine bei Fachärzten und Psychotherapeuten vermittelt. Insgesamt gibt es laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung rund 553 Millionen Behandlungsfälle in deutschen Praxen pro Jahr.
In Bremen vermittelte die Kassenärztliche Vereinigung von Mai bis Oktober nur einen einzigen Termin bei einem Kinderarzt, bei Hausärzten konnten 41 Termine organisiert werden. Zeitgleich wurden im kleinsten Bundesland 2.050 Facharzttermine vergeben.
In Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, vermittelten die Servicestellen bislang 339 Termine bei Haus- und Kinderärzten, während es bei Fachärzten und Psychotherapeuten 23.370 Termine waren. Die meisten Vermittlungen wurden in Hessen (486) und Niedersachsen (480) verzeichnet. Die wenigsten Termine wurden in Schleswig-Holstein vergeben (22).
Das Angebot an Terminen überwiegt häufig die Nachfrage. So haben zum Beispiel im Juli die Berliner Hausärzte rund 1.000 freie Termine gemeldet, von denen nur neun von der Termin-Servicestelle vermittelt werden konnten.
Seit 2016 gibt es Termin-Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), die Patienten Termine bei Fachärzten vermitteln. Mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes im Mai sind sie auch für die Terminvermittlung bei Kinder- und Hausärzten zuständig.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen hatten von vornherein mit einer geringen Resonanz gerechnet, wie die epd-Umfrage ergab. "Die geringe Inanspruchnahme der Terminservicestellen zeigt, dass die bewährten Wege der Terminvereinbarung bei einem Arzt - trotz anderslautender Aussagen der Politik - funktionieren", sagte der Sprecher der KV Schleswig-Holstein, Marco Dethlefsen.
Nach Darstellung der KV Westfalen Lippe lässt sich das geringe Interesse womöglich darauf zurückführen, dass sich Patienten ihren Haus- und Kinderarzt als ersten Ansprechpartner immer noch selbst aussuchen wollen. Die KV Bayern verwies auf OECD-Studien, wonach der Zugang zu niedergelassenen Haus- und Fachärzten sowie Psychotherapeuten in Deutschland niederschwellig möglich ist und die Wartenzeiten als niedrig eingestuft werden.
Der KV-Sprecher in Niedersachsen, Detlef Haffke, kritisierte den hohen organisatorischen Aufwand, der in die Servicestellen investiert werden müsse. Insgesamt hätten die vergangenen drei Jahre gezeigt, dass zwar viele Patienten dort anriefen, es aber nur selten zu Vermittlungen komme: "Patienten wollen bei ihrem Wunscharzt an einem Wunschort einen Wunschtermin. Dies kann die Terminservicestelle nicht leisten."

Frankfurt a.M. (epd). Eine 30-jährige Mutter kommt in die Notaufnahme einer Klinik. Der Kreislauf rast, ihr ist schlecht. Nach einem Urintest nehmen die Ärzte an, dass die Patientin im Frühstadium schwanger sein muss. Doch im Ultraschall zeigt die Gebärmutter keine Auffälligkeit. Weil die Frau keine Papiere hat und zudem die Behandlung nicht selbst bezahlen kann, findet keine spezielle Laboruntersuchung statt. Die Patientin wird nach Hause geschickt. Vier Wochen später wird sie notoperiert. Grund: eine geplatzte Eileiterschwangerschaft.
Grundsätzlich hat jeder Mensch ein Recht auf Zugang zu medizinischer Versorgung im Notfall - unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus. In der Praxis sehe das für die geschätzten 500.000 Menschen ohne Papiere jedoch ganz anders aus, heißt es bei der Diakonie: "Sie haben de facto keinen Zugang zum Gesundheitssystem." Eine Tatsache, die das Deutsche Institut für Menschenrechte schon im Jahr 2008 rügte.
Mehr als zehn Jahre später ist nur wenig passiert, um die Situation zu ändern. Im August publizierte die "Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität" ein neues Forderungspapier. Denn: "Es ist für Menschen ohne Papiere weiterhin schwierig, ihren Rechtsanspruch auf Zugang zur Gesundheitsversorgung umzusetzen. (...) Die strukturell bedingte medizinische Unterversorgung hat weiterhin Bestand."
In Deutschland ist ihre Versorgung auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie die Versorgung bei Schwangerschaft beschränkt, wie die Diakonie erläutert. Doch selbst diese Minimalversorgung funktioniere oft nicht.
Denn die Menschen könnten sich nicht sicher sein, dass ihre Daten nicht doch an die Behörden weitergereicht würden, wenn sie im Notfall ein Krankenhaus aufsuchten, erläutert die Bundesarbeitsgruppe. Zudem greife die Kostenübernahme bei Notfällen durch das Sozialamt nur in einem Bruchteil der Fälle - eine finanzielle Belastung der Kliniken. Deshalb verwehrten die Krankenhäuser den Betroffenen oft eine sofortige Behandlung im medizinisch notwendigen Umfang.
Zwar gebe es inzwischen etliche lokale Projekte etwa zum "Anonymen Krankenschein", zu "Humanitären Sprechstunden" oder Clearingstellen beim Streit mit Krankenkassen, "doch eine flächendeckende Versorgung ist damit noch lange nicht erreicht", betont Marie von Manteuffel, Geschäftsführerin des Katholischen Forums Leben in der Illegalität. Zudem beschränkten sich die meisten dieser Initiativen nur auf eine Grundversorgung.
Für Menschen ohne Papiere müssten strukturelle Lösungen gefunden werden, die einen angstfreien Zugang zu einer menschenwürdigen Gesundheitsversorgung sicherstellten, sagte Peter Bobbert, Menschenrechtsbeauftragter der Bundesärztekammer, dem Evangelischen Pressedienst (epd): "Für Ärztinnen und Ärzte ist es bedeutungslos, woher ein Mensch kommt. Sie behandeln alle Menschen gleich, die in den Wartezimmern von Praxen und Kliniken sitzen."
Die Bundesregierung sieht jedoch keinen Handlungsbedarf: "Die geltende Rechtslage erlaubt eine angemessene gesundheitliche Versorgung des angesprochenen Personenkreises", heißt es in der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion vom Juli 2018. Die Versorgung sei in Not- oder Akutsituationen "über den zuständigen Träger der Sozialhilfe oder über das Asylbewerberleistungsgesetz sichergestellt". Für eine Aufnahme in die gesetzliche Krankenkasse bestehe kein Erfordernis.
"Es ist ein Armutszeugnis, dass diese Menschen keine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung erhalten", kritisiert dagegen Harald Weinberg, der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag. Bei der Bundesregierung sei seine Partei stets auf taube Ohren gestoßen: "Union und SPD wollen hier nicht handeln." Die Linkspartei fordere eine anonyme Gesundheitskarte für Menschen ohne Papiere. Diese müsse, abgesehen vom Passbild, anonymisierte Daten enthalten, denn andernfalls würden die Betroffenen eine Weitermeldung an die Ausländerbehörden befürchten.
Für die Grünen sagte deren Sprecherin für Migrations- und Integrationspolitik, Filiz Polat, dem epd: "Übergeordnetes Ziel muss die Aufnahme der Betroffenen in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung sein." Die Grünen setzten sich deshalb für die Einführung des anonymisierten Krankenscheins ein.

Berlin (epd). Mitten im Raum steht ein Krokodil auf einem Sockel. Das Maul ist leicht geöffnet, die Zähne sind deutlich zu erkennen. 1805 hatte Alexander von Humboldt die antike Skulptur aus Marmor in Rom gesehen, als er seinen Bruder Wilhelm, den Preußischen Gesandten dort, besuchte. Gerade war Alexander von seiner amerikanischen Expedition zurückgekehrt. Mit echten Krokodilen kannte er sich aus. Am Rio Magdalena im tropischen Regenwald Kolumbiens, aber auch auf Kuba hatte er die verschiedensten Arten studiert, sie gezeichnet und seziert.
Hier in Rom nun interessierte ihn, wie genau der Bildhauer der Antike gearbeitet hatte. "Er geht als Naturwissenschaftler daran, fängt an, die Zähne zu zählen und zu gucken, ob das Krokodil eine Zunge hat", erklärt Bénédicte Savoy. Gemeinsam mit David Blankenstein hat sie die erste umfassende Ausstellung über die Humboldt-Brüder im Deutschen Historischen Museum in Berlin kuratiert.
Ausgehend von den unterschiedlichen Lebenswegen der Brüder thematisiert die Schau in sieben Sektionen das Verhältnis von Wissen und Macht, von Reisen und Erkenntnis, von Mensch und Natur. Das Krokodil aus Marmor, das erstmals seit 1774 die Vatikanischen Museen verlassen durfte, ist eines der Highlights. Es schlägt eine Brücke zwischen Amerika und Europa, zwischen der Antike und der Zeit um 1800, aber auch zwischen den Brüdern Humboldt selbst.
Mit rund 350 Objekten aus ganz Europa, darunter zahlreiche, die erstmals präsentiert werden, bettet die Ausstellung ihr Denken und Wirken ein die Strömungen ihrer Zeit. In den vergangenen Jahren, kritisieren die Kuratoren, sei der Name Humboldt zur Formel geworden - Wilhelm als Bildungsreformer, Alexander als Weltbürger und Abenteurer. Bénédicte Savoy: "Wir wollen sie zusammen mit ihrer Epoche denken, zwei Europäer um 1800, und die historischen Tiefe wiederherstellen, die komplett fehlt."
Wilhelm (1767-1835) und Alexander (1769-1859) wuchsen im Schloss Tegel am Rande des damaligen Berlin auf. Bereits als Kinder genossen sie eine umfassende Bildung im Sinne der Aufklärung, der das Auftaktkapitel unter dem Titel "Kindheit ohne Gott" nachgeht. Die Sektion "Offene Beziehungen" schildert das Umfeld der Berliner Gesellschaft, in dem die Brüder ab 1783 lebten und wo sich neue Horizonte öffneten.
Für die Rolle der Brüder in der europäischen Politik der Zeit um 1800 wird Frankreich der zentrale Bezugspunkt. Beide erlebten im revolutionären Paris eine Gesellschaft im Wandel und wurden später selbst zu politischen Akteuren. Alexander lebte ab 1807 als preußischer Kammerherr ständig in Paris und engagierte sich in der Wissenschafts- und Kulturpolitik, Wilhelm verfasste früh staatstheoretische Schriften und setzte sich später als Diplomat mit Fragen von regionaler und lokaler Autonomie und nationalstaatlicher Politik auseinander.
Den größten Kunstraub der Zeit durch Napoleon und die konträre Rolle der Brüder darin symbolisiert ein originaler Pferdekopf der Quadriga vom Brandenburger Tor. Nach dem Einmarsch Napoleons in Berlin 1806 führte Alexander von Humboldt Napoleons Kunstkommissar in Berliner Künstlerkreise ein und machte ihn mit dem Bildhauer Johann Gottfried Schadow bekannt, dem Schöpfer der Quadriga. Kurz darauf wurde die Skulpturengruppe nach Paris abtransportiert und erst 1814 an Preußen zurückgegeben. Wilhelm war als preußischer Bevollmächtigter beim Wiener Kongress an der Neuordnung Europas nach der Niederlage Napoleons beteiligt und auch an der Rückführung der in ganz Europa beschlagnahmten Kunstwerke.
Unter dem Titel "Ausweitung der Denkzone" widmen die Kuratoren den größten Raum den wissenschaftlichen Forschungen Alexander und Wilhelm von Humboldts. Im Mittelpunkt stehen die Amerikanischen Reisetagebücher Alexanders, die während der gesamten Ausstellungsdauer gezeigt werden können, ergänzt durch Instrumente, die er benutzte und Objekte seiner Sammlungen. Zu den Überraschungen der Ausstellung gehört die Entdeckung des Reisenden Wilhelm von Humboldts. Während sein Bruder Alexander 1799 bis 1804 in den Regenwäldern Südamerikas und den Anden unterwegs war, reiste Wilhelm für anthropologische Studien 9.000 Kilometer durch Frankreich und durch das Baskenland bis an die Südküste Spaniens.
Zum Schluss kehrt die Ausstellung zurück nach Berlin, wo zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Forschungsergebnisse und Erkenntnisse der Humboldt-Brüder in der Gründung der Berliner Universität, der Sternwarte und dem ersten preußischen Museum mündeten.

Leipzig (epd). Das Leipziger Museum für bildende Künste präsentiert im kommenden halben Jahr drei wichtige Impressionisten - der Impressionismus, das moderne Malen selbst aber sollen nur eine Nebenrolle spielen. Wichtiger an der Reihe "Impressionismus in Leipzig 1900-1914. Liebermann, Slevogt, Corinth" ist dem Museum die Beschäftigung mit der eigenen Geschichte: "Teil I: Max Liebermann" ist am 23. November eröffnet worden.
Mehrere weitgehend in Vergessenheit geratene Verkaufsausstellungen des Leipziger Kunstvereins zwischen 1904 bis 1911 sollen so rekonstruiert werden, betonen Vize-Direktorin Jeannette Stoschek und Ausstellungskurator Marcus Andrew Hurttig bei einer Vorbesichtigung. Dass diese in der boomenden Messestadt stattgefunden haben, soll zeigen, dass Leipzig aus Sicht der damals führenden Galeristen des Kaiserreichs ein wichtiger Vermittlungsort impressionistischer Kunst gewesen sei.
Zugleich, erklärt Kurator Hurttig, stehe die kurze Dauer der historischen Ausstellungen von nur je vier Wochen sinnbildlich für die Beschleunigung in jenen letzten Jahren vor dem Ersten Weltkrieg, für den Aufbruch in Urbanität und Moderne. Diesem kunst- und sozialgeschichtlichen Hintergrund also will sich die Ausstellung widmen und empfängt den Besucher in Raum Eins recht folgerichtig - und etwas verkopft - mit diversen Zahlenkolonnen: Daten und Statistiken zu Mietpreisen, Kriminalität, Arbeitslosigkeit und Geburten im Leipzig um das Jahr 1900 laufen über die Wände.
Nebenan dann der wohl gelungene Versuch, durch Leihgaben aus Museen in Berlin, Bern, Frankfurt am Main oder Mannheim eben jene Liebermanns (1847-1935) zusammenzutragen, die dort schon vor gut 100 Jahren ausgestellt wurden. Ein Höhepunkt ist hier sicherlich die so farbenfrohe wie flüchtig-alltägliche Abbildung der "Judengasse in Amsterdam" von 1908.
Ein gutes Dutzend Werke Max Liebermanns hat das Museum für die Schau in zwei Räumen zusammengetragen. Überflüssig zu erwähnen, dass es sich hier nicht um eine Retrospektive handelt, wie Hurttig betont, sondern sich die Schau eben mit den damaligen gesellschaftlichen Verhältnissen und ihren sich stetig beschleunigenden Prozessen befassen will - und mit der Rolle des Leipziger Kunstvereins, der noch bis 1933 für das Programm des Museums verantwortlich war.
Und so kommen in den beiden anderen Räumen in vergleichbarer Werkanzahl unbekanntere Maler aus dem damaligen Bestand des Kunstvereins zum Zug. Liebermanns "Stillage", erklärt Hurttig, sei "nur zu verstehen durch den Kontrast". Und in der Tat wirken die Werke des Impressionisten im Vergleich zu jenen eines Friedrich Kaulbach oder eines Erich Erlers wie die kraftvoll-visionären Abbilder einer neuen Zeit. Ob sich dieser Effekt beim Besucher indes auch ohne die klärenden Worte des Kurators einstellt, werden diese nur selbst entscheiden können.
Dreimal wird die Ausstellung in den kommenden Monaten ergänzt und um neue Facetten des Impressionismus angereichert werden. Ab dem 17. Januar werden Liebermanns Werke zunächst mit jenen Max Slevogts (1868-1932) in Beziehung gesetzt, ab dem 26. Februar kommen Bilder Lovis Corinths (1858-1925) hinzu. Liebermann muss bereits zehn Tage vor dem zweiten Umbau weichen.
Sicher werden sich durch die Erweiterungen jeweils neue, spannende Bezüge ergeben. Ob dies jedoch zur Erfüllung des Wunschs von Kurator Hurttig beiträgt, jeder Interessierte möge die Ausstellung möglichst gleich dreimal besuchen, bleibt fraglich.
Hannover, Dortmund (epd). Mehr als 7.000 Menschen haben am 23. November in Hannover überwiegend friedlich für Pressefreiheit und gegen einen Aufmarsch der NPD in der Stadt demonstriert. Die Demonstration der NPD mit rund 120 Teilnehmern richtete sich gegen mehrere namentlich genannte Journalisten, die in der rechten Szene recherchieren. Die Polizei hatte die Demonstration zunächst verboten, das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hatte das Verbot jedoch wieder aufgehoben. Der Deutsche Presserat unterstrich den Verfassungsrang der Pressefreiheit und rief Politik und Sicherheitskräfte auf, Journalisten gegen Bedrohung zu schützen.
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil sagte am Rande der Gegenveranstaltung, die Polizei habe gute Gründe für ein Verbot der NPD-Demonstration gehabt. Diese Gründe seien für die Gerichte nicht gut genug gewesen. Das müsse man akzeptieren, auch wenn es unerträglich sei, wenn Journalisten diffamiert würden.
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius warnte, wenn Journalisten aus Angst aufhörten zu recherchieren und Mandatsträger oder Engagierte in der Flüchtlingsarbeit sich deshalb zurückzögen, dann sterbe die Demokratie von unten. Die Weimarer Republik sei nicht an der Stärke ihrer Gegner zugrunde gegangen, sondern an der Schwäche ihrer Anhänger, unterstrich der SPD-Politiker: "Das darf nie wieder passieren."
Zu den Protesten gegen die NPD hatten zahlreiche Organisationen und Initiativen aufgerufen, darunter auch mehr als 450 Journalisten und die Chefredaktionen mehrerer großer Zeitungen. Nach Angaben der Polizei sei es nur in Einzelfällen zu kurzen Störungen gekommen.
Bei der Gegenveranstaltung sprach auch der neue hannoversche Oberbürgermeister Belit Onay (Grüne). Es dürfe nicht sein, dass es heute besonderen Mut brauche, sich für einen kritischen, freien und unabhängigen Journalismus einzusetzen, sagte er. Die Stadt verurteile jede Art von Hetze und Drohungen gegenüber Journalisten auf Schärfste. Landesbischof Ralf Meister sagte am Rande der Proteste, die NPD dürfe keinerlei Möglichkeit haben, die Kultur und die Meinung von Menschen in irgendeiner Weise zu beeinflussen: "Die NPD nutzt die im Grundgesetz festgeschriebene Meinungsfreiheit, um die Meinungsfreiheit anderer einzuschränken."
Der Sprecher des Deutschen Presserats, Volker Stenner, forderte angesichts der NPD-Demonstration, Politik und Sicherheitskräfte müssten der Pressefreiheit höchste Priorität einräumen. Die Erfahrung in aller Welt zeige, dass die Pressefreiheit insgesamt bedroht sei, wenn einzelne Journalisten und Journalistinnen bedroht würden, sagte er. Diese seien gegen Drohungen und Angriffe zu schützen.
Auch beim Journalistentag NRW ging es am 23. November um die Pressefreiheit: Die Direktorin der Europäischen Journalisten-Förderation, Renate Schroeder, beklagte eine massive Zunahme von Angriffen und Drohungen gegen Journalisten in den vergangenen Jahren. Seitdem der Europarat vor drei Jahren eine Plattform geschaffen habe, auf der Fälle von Übergriffen und Einschüchterungen gemeldet werden können, seien dort 638 Hinweise erfolgt, sagte sie bei dem Branchentreffen in Dortmund.
Ein weiteres schwerwiegendes Problem sowohl für den Journalismus als auch für das Demokratie insgesamt sei die Verbreitung sogenannter Fake News, sagte Schroeder weiter. Solche Falschnachrichten bergen nach ihren Worten die Gefahr, ein rechtsstaatliches System, wie es in Europa etabliert sei, auszuhöhlen. Gleichzeitig würden Redaktionen personell immer weiter ausgedünnt. Vor diesem Hintergrund stehe die neue Europäische Kommission vor der besonderen Herausforderung, die Pressefreiheit entsprechend zu schützen.
Bei dem Treffen im Ruhrgebiet diskutieren mehr als 500 Journalisten in Workshops und Foren unter anderem über den Umgang mit Hass im Netz, den Einfluss von Algorithmen und das Radio der Zukunft. Mit einer spontanen Protestkundgebung wandten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch gegen Einschüchterungsversuche rechter Parteien und Gruppierungen.
Rom, Valetta (epd). Die maltesischen Behörden haben im Zusammenhang mit Ermittlungen um den Mord an der Investigativjournalistin Daphne Caruana Galizia einen Geschäftsmann festgenommen. Yorgen Fenech wurde am 20. November beim Versuch, mit seiner Yacht einen Hafen in der Nähe von Valletta zu verlassen, von der Polizei festgehalten, wie die Tageszeitung "Times of Malta" (Online) berichtete.
Fenech ist Mitinhaber der Offshore-Firma 17 Black, über die die Journalistin kurz vor ihrem Tod geschrieben hatte. Er ist zugleich Direktor einer Unternehmensgruppe, die im Auftrag der maltesischen Behörden ein Gaswerk errichtet und betreiben soll.
Am Vortag war bekannt geworden, dass die maltesische Regierung einem Mittelsmann Straffreiheit anbietet, sollte er die Namen der Auftraggeber für den Mord an der Journalistin preisgeben.
Premierminister Joseph Muscat betonte nach der Festnahme den Angaben zufolge, es gebe "zum jetzigen Zeitpunkt" keine Hinweise auf Verbindungen von Energieminister Konrad Mizzi und Stabschef Keith Schembri zu dem Mordfall. Firmen der beiden Politiker waren zuvor in Medienberichten mit 17 Black in Verbindung gebracht worden. Sie tauchten überdies in den "Panama Papers" über Offshore-Firmen auf. Die 2016 an die Öffentlichkeit gelangten Dokumente lösten in mehreren Ländern Ermittlungen und Debatten über Steuer- und Geldwäsche-Delikte aus.
Die Investigativjournalistin Galizia war am 16. Oktober 2017 durch eine Autobombe getötet worden. Sie hatte unter anderem über Korruption und Geldwäsche berichtet. Drei Männer wurden wegen Mordes vor Gericht gestellt. Die Behörden suchen weiter nach den mutmaßlichen Auftraggebern.
Berlin (epd). Das Bundespresseamt hat während des G20-Gipfels im Juli 2017 in Hamburg zwei Journalisten unrechtmäßig die Akkreditierung entzogen. Der Entzug sei rechtswidrig gewesen, heißt es in einem am 20. November gefällten Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin. Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Widerruf hätten nicht vorgelegen. (VG 27 K 516.17, 519.17)
"Nachträglich eingetretene Tatsachen, die das Bundespresseamt berechtigten, die Akkreditierung nicht zu erlassen, seien in Bezug auf die Kläger nicht erkennbar", betonte das Gericht. Auch dass ein Widerruf zur Verhütung oder Beseitigung schwerer Nachteile für das Gemeinwohl hätte erfolgen dürfen, lasse sich nicht feststellen. Davon abgesehen sei die Widerrufsentscheidung auch nicht frei von Ermessensfehlern ergangen, insbesondere sei eine Abwägung der widerstreitenden Interessen im konkreten Einzelfall unterblieben, urteilten die Richter.
Den zwei Journalisten war die Presseakkreditierung entzogen worden. Zur Begründung hatte das Bundespresseamt den Angaben zufolge ausgeführt, dass die massiven Ausschreitungen während des Gipfels und neue nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu vier anderen ebenfalls akkreditierten Journalisten eine Neubewertung der Sicherheitslage erforderlich gemacht hätten.
Während des Treffens der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer Anfang Juli 2017 in Hamburg war es zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen. In der Folge hatten das Bundespresseamt und Bundeskriminalamt insgesamt 32 Journalisten die bereits genehmigten Akkreditierungen wieder entzogen.

Berlin (epd). Nach Bekanntwerden der Stasi-Vergangenheit des Verlegers Holger Friedrich wünscht sich der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, von der "Berliner Zeitung" eine intensive Auseinandersetzung mit dem Unrecht in der DDR. "Ich hoffe, dass es dem Berliner Verlag und der Redaktion insgesamt darum geht, über die SED-Diktatur aufzuklären und nicht nur darum, schnell aus den negativen Schlagzeilen zu kommen", sagte Jahn dem Evangelischen Pressedienst (epd). Er warnte zugleich vor der Erwartung, im Fall Friedrich zu einem letztgültigen Urteil zu kommen: "Es geht um Aufklärung, nicht um Abrechnung."
Jahn sagte, die aktuelle Situation sei eine Chance, sich der Geschichte im geteilten Deutschland intensiver zu stellen. Nach Recherchen der "Welt am Sonntag" hatte der neue Eigentümer des Berliner Verlags, Holger Friedrich, bestätigt, dass er Inoffizieller Mitarbeiter (IM) der Stasi war. Die Redaktion der zum Verlag gehörenden "Berliner Zeitung" hat angekündigt, den Fall journalistisch aufklären zu wollen. Bei der Sichtung der Akten sollen die frühere Leiterin der Stasi-Unterlagen-Behörde, Marianne Birthler, und der Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk unterstützen.
Jahn sagte, der Fall Friedrich habe deutlich gemacht, "dass die Vergangenheit die Gesellschaft immer wieder einholt, wenn sie nicht aufgearbeitet wird". Es reiche nicht, Konflikte von damals zuzudecken. "Es gilt, sie zu bereinigen", sagte der 66-Jährige. Dazu gehöre Transparenz und eine Auseinandersetzung über die individuelle Verantwortung, die jeder Einzelne für sein Verhalten im Unrechtsstaat DDR hatte, ergänzte Jahn, der seit 2011 Bundesbeauftragter ist.
"Wenn jemand in die Öffentlichkeit tritt oder sich zur Öffentlichkeit in Beziehung setzt - beispielsweise als Verleger - ist es schon angebracht, transparent mit der eigenen Biografie umzugehen", sagte Jahn. Das gelte besonders dann, wenn man Betrachtungen zur DDR-Vergangenheit publiziere. "Da sollte man dann auch bei sich selbst mit der Auseinandersetzung anfangen und relevante Ereignisse nicht verschweigen", sagte Jahn. Holger Friedrich und seine Frau Silke, die den Berliner Verlag im September übernommen hatten, hatten in einem Grundsatztext in einer Sonderausgabe zum 30. Jahrestag des Mauerfalls Lob für den letzten DDR-Staatsratsvorsitzenden Egon Krenz geäußert und damit für Irritationen gesorgt.
Jahn warnte dennoch vor schnellen Verurteilungen. "Keiner sollte sich anmaßen, den Oberrichter zu spielen", sagte er. "Mir geht es weniger um Schuldfragen, sondern um Verantwortung für das individuelle Verhalten in der Diktatur", ergänzte er.
Nach der Finanzkrise läuft im New Yorker Stripclub „Moves“ nicht mehr viel. Die alleinerziehenden Poledancerinnen Ramona und Destiny werden kreativ: Sie bilden eine kleine Bande, die reiche Männer mit Drogen betäubt und ihre Kreditkartenlimits ausreizt. Der Film von Lorene Scafaria beruht auf einer wahren Geschichte und beschwört die Solidarität unter ausgebeuteten Frauen. Die Ansätze von Sozialkritik gehen in der Inszenierung allerdings unter – zwischen ausgedehnten Shopping-Streifzügen und dem ehernen Glam-Image der Hauptdarstellerin Jennifer Lopez.
Hustlers (USA 2019). R u. B: Lorene Scafaria (nach einem Roman von Jessica Pressler). Da: : Jennifer Lopez, Constance Wu, Lili Reinhart, Julia Stiles, Cardi B, Mercedes Ruehl. 107 Min.
Victor (Daniel Auteuil) will nicht mit der Zeit gehen. Computer, Smartphones, die ganze Digitalisierung lehnt er ab; sie hat ihn schließlich schon den Job gekostet. Mit seiner schlechten Laune geht er seiner Frau Marianne (Fanny Ardant) auf die Nerven, so lange, bis sie ihn vor die Tür setzt. Da greift Victor zu einem Strohhalm: Sein Sohn hat ihm eine Zeitreise zum Geburtstag geschenkt, die ein Freund im Stil von Kostümfilmen geschäftsmäßig organisiert. Nun nutzt Victor die Gelegenheit. Er weiß genau, wohin er will: zurück ins Jahr 1974, in eine ganz bestimmte Bar, an einem ganz bestimmten Tag. Nämlich dem, an dem er dort Marianne kennenlernte. Nicolas Bedos‘ Komödie „Die schönste Zeit unseres Lebens“ wechselt gekonnt und amüsant hin und her zwischen den Epochen. Und wie nebenbei regt der Film neben kurzweiligem Vergnügen auch noch dazu an, über das Wesen der Erinnerung und wie sie uns und unsere Beziehungen formt nachzudenken.
Die schönste Zeit unseres Lebens (Frankreich 2019). R u. B: Nicolas Bedos. Da: Daniel Auteuil, Fanny Ardant, Guillaume Canet, Dora Tillier, Pierre Arditi. 115 Min.
Robert Eggers („The Witch“) erzählt in seinem neuesten Film von zwei Leuchtturmwärtern im 19. Jahrhundert, die isoliert auf einer kleinen Felseninsel Dienst tun. Und zumindest einer von ihnen fällt allmählich dem Wahnsinn zum Opfer: er hat bizarre Visionen und entwickelt eine Obsession für das Leuchtfeuer. Trotz seiner Horrorelemente ist „Der Leuchtturm“ weniger ein Gänsehaut erzeugender Spuk als vielmehr eine Farce, ein wahnwitziger Rausch aus Fusel, Sturmflut und Testosteron. Eggers gelingt mit den beiden hervorragenden Darstellern Willem Defoe und Robert Pattinson ein grandios gespieltes Charakterstück, inspiriert von Tarkovskij, Bergman und Kubrick.
Der Leuchtturm (USA 2019). R: Robert Eggers. B: Robert Eggers, Max Eggers. Da: Robert Pattinson, Willem Dafoe, Valeriia Karaman. 99 Min.
1972 gab Aretha Franklin in der Missionary Baptist Church in Los Angeles ein Konzert, das sich zu einer Sternstunde der Soul- und Gospelgeschichte entwickelte. Dabei ist „Aretha Franklin: Amazing Grace“ kein gewöhnlicher Konzertfilm. Er dokumentiert auch, wie die Sängerin, Tochter eines Baptistenpredigers, zurückzukehren versucht zu den religiösen Wurzeln ihrer Kunst. Vom Soul zum Gospel ist es für sie nur ein kleiner Sprung, neben den der Gemeinde vertrauten Hymnen interpretiert sie auch Stücke von Marvin Gaye und Carole King, ohne dass ein spiritueller Unterschied zu spüren wäre. Regisseur Sydney Pollack dokumentierte das legendäre Konzert mit einem Team von Kameraleuten, doch verhinderten technische und juristische Probleme die Fertigstellung. 47 Jahre nach dem Konzert und ein Jahr nach dem Tod der Sängerin kommt der Film endlich in die Kinos.
Aretha Franklin: Amazing Grace (USA 1972/2019). R: Allan Elliott, Sydney Pollack. Mit: Aretha Franklin, Reverend James Cleveland, Southern California Community Choir. 89 Min.
www.epd-film.de

Tapachula (epd). Wenn der Kongolese Ilson all die Länder aufzählt, die er in den vergangenen Monaten durchquert hat, kann er es selbst kaum glauben: Äthiopien, Brasilien, Ecuador, Kolumbien, Panama, Costa Rica, Nicaragua, Honduras, Guatemala. Seit April dieses Jahres ist er unterwegs, und nun hängt er ausgerechnet in der südmexikanischen Grenzstadt Tapachula fest. Der schlanke junge Mann wartet darauf, dass er seinen Weg Richtung Norden fortsetzen kann. Ob ihm die Behörden je die nötige Papiere ausstellen, steht jedoch in den Sternen.
So geht es auch Charly aus Ghana. "Ob in Panama oder Costa Rica, überall haben wir uns bei der Migrationspolizei gemeldet und die Dokumente bekommen", sagt er. "Warum nicht in Mexiko?" Ilson und Charly, die ihre Nachnamen nicht genannt haben möchten, wollen nach Kanada oder in die USA, um dort zu arbeiten. Doch nun fristen sie seit Monaten ihr Dasein vor dem Auffanglager "Siglo 21" in einem Außenbezirk von Tapachula, so wie viele weitere Afrikanerinnen und Afrikaner, die aus ihrer Heimat vor Verfolgung oder Armut geflüchtet und nach Lateinamerika geflogen sind.
Sie schlafen unter provisorisch gespannten Plastikplanen, in Billigzelten oder einfach auf der Straße. "Wenn es regnet, stehen wir auf und bleiben stehen, bis der Regen aufhört", sagt Charly. Die sanitären Anlagen sind 20 Minuten entfernt. Für ein Hotel oder eine Wohnung fehlt ihm das Geld, in den Herbergen ist kein Platz. Überdies wurden Charly und seine Mitreisenden auf dem Weg von Kolumbien nach Panama überfallen. "Sie haben uns alles abgenommen", erzählt er.
Einen Monat hat er gebraucht, um den Regenwald zu durchqueren. Viele sind in dem von Kriminellen kontrollierten Dschungel gestorben, andere wurden krank. Ilson hat dort seinen Vater verloren. "Aber die gesamte Strecke in Südamerika ist sehr gefährlich", erklärt der Kongolese. Dennoch bewegen sich immer mehr Afrikaner auf diesem Weg nach Norden.
Etwa 3.500 Menschen aus Ghana, Kongo, Kamerun und weiteren Staaten des Kontinents hängen derzeit in Tapachula fest. Die Stadt nahe der guatemaltekischen Grenze ist ein Nadelöhr: Hunderttausende Flüchtlinge und Migranten, mehrheitlich aus Mittelamerika, Kuba und Haiti, kommen dort an. Tendenz steigend. Die Zahl der Asylanträge sei seit 2013 von 1.900 auf 40.000 jährlich gestiegen, sagt die Leiterin des dortigen Büros der Flüchtlingsbehörde Comar, Alma Delia Cruz Márquez. Die Migrationsbehörde INM spricht von 460.000 Menschen, die im ersten Halbjahr 2019 ohne Einreisepapiere ins Land kamen - die meisten über Tapachula.
Doch seitdem der mexikanische Staatschef Andrés Manuel López Obrador sich dem Druck von US-Präsident Donald Trump beugte und einen Pakt zur Migrationsbekämpfung mit Washington vereinbarte, hat sich die Lage für die Schutzsuchenden verschlechtert. Trump hatte mit Strafzöllen gedroht, wenn Mexiko nicht dafür sorgt, dass weniger Migranten und Flüchtlinge an die US-Grenze gelangen. Nun patrouillieren an der mexikanischen Südgrenze 6.000 Nationalgardisten, um illegal Einwandernde aufzugreifen.
Zudem handhaben die Behörden die Einreisebestimmungen immer restriktiver. Nur wer Angehörige in Mexiko hat oder hier Opfer eines Gewaltverbrechens wurde, bekommt ein "humanitäres Visum", das einen einjährigen Aufenthalt garantiert. "Die einzige Alternative dazu ist, Asyl zu beantragen", erklärt Fermina Rodríguez vom Menschenrechtszentrum Fray Matías de Córdova in Tapachula. Nach Comar-Angaben wurden in diesem Jahr 37,68 Prozent der Anträge genehmigt.
Doch Ilson, Charly und die anderen afrikanischen Migranten wollen kein Asyl in Mexiko. Sie wollen nur durchreisen. Früher war das relativ unbürokratisch möglich. Doch heute sind selbst die wenigen legalen Wege kompliziert. Falsch geschriebene Namen verzögern die Bearbeitung von Anträgen, niemand hilft. "Von was sollen wir leben, wenn wir noch sechs Monate hier festhängen?" fragt sich Charly. "Hier gibt es keine Jobs."
Mitte Oktober beteiligte er sich an einem Marsch von 3.000 Migranten, die sich auf den Weg Richtung Norden gemacht hatten. Doch nur wenige Kilometer hinter Tapachula wurden sie von Nationalgardisten gestoppt. Wer Geld hat, versucht mit Hilfe von Schleppern in Transportern und auf Schleichwegen an die US-Grenze zu gelangen. Oder übers Meer: Vor wenigen Wochen kenterte ein Boot mit 20 afrikanischen Migranten vor der Pazifikküste. Der 39-jährige Emmanuel Chel Ngu ertrank.
Illegal weiterreisen? Für den Kongolesen Ilson ist das eine schlechte Option. Der große schwarze Mittzwanziger würde sofort auffallen - anders als die Menschen aus Honduras, Guatemala oder El Salvador, die sich auf den ersten Blick von vielen Mexikanern kaum unterscheiden. Dass sie aus einem anderen Kulturkreis stammen, bekommen die Afrikaner auch in Tapachula zu spüren. "Sie behandeln uns wie Tiere", sagt er, ständig werde er rassistisch beschimpft. Früher sei er ein Fan von Mexiko gewesen. Jetzt will er nur hier weg. "Irgendwo hin, wo das Leben sicher ist."
Berlin (epd). Mit Krediten, Risikoabsicherungen und dem Einsatz von Vermittlern will die Bundesregierung mehr deutsche Firmen zu Investitionen in Afrika animieren. Noch immer müssten Unternehmen zu einem solchen Schritt ermutigt werden, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei einer Ansprache vor afrikanischen Staats- und Regierungschefs am 19. November in Berlin. Ihre Regierung könne dafür aber die Rahmenbedingungen verbessern und Vertrauen schaffen.
Merkel setzt sich dafür ein, in Afrika Zukunftsperspektiven zu schaffen, damit die Menschen nicht als Flüchtlinge oder Migranten nach Europa kommen. Sie hatte dafür die zwölf afrikanischen Partnerländer der Initiative "Compact with Africa" eingeladen. Es war das dritte Treffen des Formats, das im Juni 2017 startete, als Deutschland die Präsidentschaft der G20, der führenden Industrie- und Schwellenländer, innehatte.
Als Vertreter der Afrikanischen Union trat Ägyptens Präsident Abdel Fattah al-Sisi auf, der derzeit den Vorsitz innehat. Ägypten biete große Gelegenheiten für Investitionen und sei für deutsche Unternehmen ein Tor nach Afrika, betonte er. Mit Hinweis auf Flüchtlingsboote auf dem Mittelmeer fügte er hinzu, dass seit 2017 kein einziges Boot von der Küste Ägyptens nach Europa abgelegt habe.
Am Vormittag kamen die Regierenden aus Afrika mit deutschen Unternehmern zusammen - darunter war auch Siemens-Chef Joe Kaeser. Am Nachmittag berieten sie gemeinsam mit Vertretern von Weltbank, Internationalem Währungsfonds (IWF) und Afrikanischer Entwicklungsbank (AfDB) im Kanzleramt über das weitere Vorgehen.
Bei "Compact with Africa" geht es darum, dass afrikanische Länder sich verpflichten, Korruption zu bekämpfen. Im Gegenzug werden deutsche und europäische Firmen, die sich für Investitionen in diesen Ländern entscheiden, gefördert. Bisher machen zwölf Staaten mit: Ägypten, Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Ghana, Guinea, Marokko, Ruanda, Senegal, Togo und Tunesien.
Kritik gab es daran, dass die afrikanische Zivilgesellschaft nicht zum Treffen zugelassen war. Trotz vieler Versuche sei kein Vertreter zu der Konferenz zugelassen worden, sagte der Abteilungsleiter Afrika des evangelischen Hilfswerks "Brot für die Welt", Reinhard Palm, dem epd.
Der Direktor des kongolesischen Denkfabrik Pole Institute, Nene Morisho, hob im epd-Gespräch hervor, bei Investitionen müsse sichergestellt sein, dass die Interessen der lokalen Bevölkerung berücksichtigt werden. Er betonte zugleich: "Würden die ausländischen Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Steuern bezahlen - und nicht um Ausnahmen bitten, was sie häufig tun - könnten diese Gelder in wichtige Infrastrukturprojekte wie Schulen investiert werden."
Der Deutschland-Direktor der Entwicklungsorganisation One, Stephan Exo-Kreischer, erklärte, so sehr Merkel das abstreite, "Compact with Africa" sei effektiv eine deutsche und keine G20-Initiative. Dabei bräuchte es seinen Worten nach die G20, um internationale Steuerhinterziehung und illegale Kapitalabflüsse anzugehen. "Dadurch gehen afrikanischen Ländern Milliardenbeträge verloren."
Herzstück der aktuellen "Compact"-Bemühungen ist ein Entwicklungsinvestitionsfonds, der mit einer Milliarde Euro ausgestattet wird. Die Gelder aus diesem Topf fließen über die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) in drei Programme: Europäische Firmen bekommen Kredite und Risikoabsicherungen über "AfricaConnect" (Volumen: 400 Millionen Euro), afrikanische Mittelständler werden über "AfricaGrow" (400 Millionen Euro) gefördert, das "Wirtschaftsnetzwerk Afrika" (200 Millionen Euro) stellt Ansprechpartner vor Ort.
Zu den Firmen, die gefördert werden, gehört die Initiative "Fairafric" aus München, die in Ghana Bio-Schokolade herstellt. Das Unternehmen wird nach eigenen Angaben über die DEG mit zwei Millionen Euro unterstützt und kann somit eine neue Produktionsstätte im Süden Ghanas aufbauen und 50 neue Arbeitsplätze schaffen.

München, Genf (epd). Tausende Menschen sind laut einem Expertenbericht im vergangenen Jahr Opfer von Landminen und Blindgängern geworden. Im Jahr 2018 seien 6.897 Fälle registriert worden, bei denen die Sprengkörper Menschen verletzten oder töteten, teilte die Hilfsorganisation Handicap International am 21. November in München mit. Die Dunkelziffer sei jedoch höher.
Die Menschen seien hauptsächlich in den Konflikten in Afghanistan, Libyen, Nigeria, Syrien und anderen Ländern verstümmelt worden oder zu Tode gekommen. Damit seien im vierten Jahr in Folge ungewöhnlich hohe Opferzahlen zu verzeichnen gewesen, heißt es im Landminen Monitor 2019. Die Zahl der Opfer stieg demnach zwischen 2014 und 2018 sehr stark an. Im Jahr 2014 wurden 3.998 Tote und Verletzte verzeichnet.
Der Bericht beobachtet die Wirkung des Ottawa-Vertrags von 1997, der den Einsatz, die Herstellung, den Handel und die Lagerung von Antipersonenminen verbietet und die Räumung verminter Regionen sowie die Unterstützung der betroffenen Menschen fordert. Zahlreiche Opfer wurden dabei gar nicht erfasst, da es in einigen Gegenden Schwierigkeiten gab, die Daten zu ermitteln.
Vom 25. bis 29. November treffen sich die Ottawa-Vertragsstaaten zur Überprüfungskonferenz in Oslo. Handicap International forderte die Staaten auf, das humanitäre Völkerrecht durchzusetzen und Druck auf die Kriegsparteien auszuüben, damit sie den Einsatz der Minen beenden. Handicap unterstützt Menschen mit Behinderung und andere besonders schutzbedürftige Menschen.
Dubai, Kabul (epd). In Afghanistan sind zwei Professoren der Amerikanischen Universität nach drei Jahren Geiselhaft freigelassen worden. Wie der afghanische TV-Sender "Tolo News" am 19. November berichtete, fand die Übergabe des US-Bürgers Kevin King und des Australiers Timothy Weeks in der Provinz Sabul im Süden des Landes, statt. Im Gegenzug hatte die afghanische Regierung am Vortag drei hochrangige Taliban-Kämpfer aus einem Gefängnis in Bagram bei Kabul freigelassen.
Der bereits vor einer Woche angekündigte Gefangenenaustausch hatte sich zunächst aus unklaren Gründen verzögert. Der spektakuläre Austausch gilt als ein erster Schritt, die im Sommer gescheiterten Friedensgespräche in Afghanistan wiederzubeleben. Der 63-jährige Amerikaner King und der 50-jährige Australier Weeks waren im August 2016 in Kabul nahe ihrer Universität verschleppt worden. Die beiden Geiseln sollen sich in einem schlechten Gesundheitszustand befinden.
Die Regierung hatte drei Kämpfer des mit dem Taliban verbündeten Hakkani-Netzwerks freigelassen. Unter ist Anas Hakkani, dessen älterer Bruder Siradschuddin Anführer des Terrornetzwerkes ist, das für zahlreiche blutige Anschläge in Afghanistan verantwortlich gemacht wird.
Die drei Freigelassenen sollen umgehend in das Wüstenemirat Katar ausgeflogen worden sein, wo sie weiterhin "unter Hausarrest" bleiben sollen. Katar war bereits Schauplatz monatelanger Friedensverhandlungen zwischen den USA und den Taliban. Die Taliban unterhalten in Katars Hauptstadt Doha ein Verbindungsbüro.
Die Freilassung der drei Hakkani-Häftlinge stieß in Afghanistan auf viel Kritik: Die Terrororganisation hat eine Reihe schwerer Attentate in Afghanistan verübt. Unter anderem soll sie für den Anschlag in Kabul im Januar 2018 mit über 100 Toten verantwortlich sein, bei dem ein Krankenwagen voller Sprengstoff detonierte. Das Hakkani-Netzwerk soll auch hinter dem Attentat vor der deutschen Botschaft in Kabul mit über 150 Toten im Mai 2017 stehen.
Verhandlungen zwischen den Taliban und der US-Regierung waren im September von US-Präsident Donald Trump abgebrochen worden. Die afghanische Regierung war an den Gesprächen nicht beteiligt. Laut den Vereinten Nationen hat die Zahl der zivilen Oper in Afghanistan in diesem Sommer einen neuen Höchststand erreicht. Zwischen Juli und September kamen 1.174 Zivilisten bei dem Konflikt ums Leben. Etwa die Hälfte des Landes wird von den Taliban kontrolliert. Ein Ende des 18 Jahre dauernden Konflikts am Hindukusch ist nicht abzusehen.
Genf (epd). Die Vereinten Nationen haben Nicaragua aufgefordert, in Kirchen protestierende Oppositionelle zu schützen. Gewaltsame Angriffe auf die verschiedenen Gruppen müssten verhindert, ihre Versorgung sichergestellt werden, sagte der Sprecher des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, Rupert Colville, am 19. November in Genf. Man sei sehr besorgt über die Lage der Oppositionellen, von denen sich einige im Hungerstreik befinden. Darüber hinaus müsse die Regierung von Präsident Daniel Ortega die gewaltsame Unterdrückung und Kriminalisierung ihrer Kritiker beenden sowie willkürlich Verhaftete freilassen.
In Nicaragua begeben sich Regimekritiker immer wieder in Kirchen, um der massiven staatlichen Repression zu entgehen. 13 Personen hatten in der Vorwoche in einer Kirche in der Stadt Masaya einen Protest zur Freilassung von 130 Oppositionellen begonnen. Neun von ihnen traten in einen Hungerstreik. Die Polizei umstellte daraufhin das Gebäude, stellte Wasser und Strom ab und sperrte jeden Zugang zum Gebäude.
Als 13 Unterstützer daraufhin in der Nacht Wasser und Insulin für den an Diabetes erkrankten Pfarrer in die Kirche brachten, wurden sie verhaftet. Die Staatsanwaltschaft des autoritär regierten Landes wirft ihnen Waffenschmuggel vor. Bei den Verhafteten sind auch prominente Menschenrechtler.
Die UN verurteilten zudem die Gewalt von Regierungsanhängern, die am 18. November eine Kirche in der Hauptstadt Managua stürmten und unter Schutz der Polizei Demonstranten, den Priester und eine Nonne mit Steinen bewarfen und bedrängten. In der Kirche hatten sich acht Personen aufgehalten, die aus Solidarität mit den Verhafteten ihrerseits einen Hungerstreik begonnen hatten, außerdem ein Arzt und ein elfjähriges Kind.
Die Hungerstreiks sind Teil einer Kampagne "Weihnachten ohne politische Gefangene". Mindestens 130 Menschen befinden sich den UN zufolge nach Protesten gegen die Regierung in Haft. Nach Angaben der Interamerikanischen Menschenrechtskommission sind bei Auseinandersetzungen zwischen Polizisten, Paramilitärs und Demonstranten bislang 325 Menschen getötet worden. Zehntausende Nicaraguaner flohen ins Exil.
Berlin, La Paz (epd). Das Parlament in Bolivien hat ein Gesetz für Neuwahlen verabschiedet. Nach dem Senat stimmte auch das Abgeordnetenhaus für das Vorhaben, wie die Tageszeitung "Los Tiempos" am 23. November berichtet. Gleichzeitig wird damit die umstrittene Präsidentschaftswahl am 20. Oktober annulliert. Das Gesetz sieht auch die Neubesetzung der Wahlkommission und des Obersten Wahlgerichts vor. Der zurückgetretene Staatschef Evo Morales und alle Politiker, die in den vergangenen zwei Legislaturperioden durchgehend ein Amt innehatten, dürfen nicht erneut für die gleiche Position kandidieren. Übergangspräsidentin Jeanine Áñez kündigte an, das Gesetz am Sonntag zu unterschreiben.
Auch Abgeordnete von Morales‘ Partei "Bewegung für Sozialismus" MAS stimmten für das Gesetz. Der Präsident des Abgeordnetenhauses, Sergio Choque, sagte, unabhängig von der politischen Ausrichtung unter den Parlamentariern habe das Interesse für das bolivianische Volk im Vordergrund gestanden.
Áñez machte zugleich deutlich, dass sie ein Gesetz, das Morales Immunität gewährt, ablehnt. Die Übergangsregierung will Morales wegen Terrorismus und Anstiftung zur Aufruhr anklagen. Morales habe Straßenblockaden organisiert, damit Lebensmittel nicht in die Städte gelangen können, sagte Innenminister Arturo Murillo. "Wir verlangen die Höchststrafe", betonte er. In einem Video soll Morales den Führer der Gewerkschaft der Kokabauern, Faustino Yucra Yarwi, entsprechend angewiesen haben.
Morales wies via Twitter die Anschuldigungen als gefälscht und manipuliert zurück. Er erklärte, die sozialen Bewegungen in Bolivien kämpften für Demokratie. 30 Menschen seien erschossen worden. Über die Täter gebe es keine Ermittlungen. Der Generalstaatsanwalt von Bolivien bat das Außenministerium, die mexikanischen Behörden über die Ermittlungen gegen Morales zu informieren und zu kooperieren.
Sei den umstrittenen Präsidentschaftswahlen befindet sich Bolivien in Aufruhr. Nachdem Morales auf Druck des Militärs zurückgetreten war, hatte sich die Oppositionspolitikerin Áñez zur Übergangspräsidentin erklärt. Daraufhin eskalierte die Gewalt zwischen Anhängern von Morales und den Sicherheitskräften. Morales befindet sich in Mexiko im Exil.
6.-8.12. Hofgeismar
Wege zum Frieden. Erfahrungen von Gewalt, Zerstörung und Schuld ziehen sich durch die Menschheitsgeschichte. Wie konnte dennoch friedliches Zusammenleben gelingen? Welche Ideen und Verfahren haben sich bewährt, was hat sich als problematisch erwiesen und zum Scheitern des Friedens geführt? www.akademie-hofgeismar.de
6.-8.12. Zingst
Vom Zauber der Weihnacht. Zeit der Besinnung? Die Advents- und Weihnachtszeit soll sich aus dem Alltag herausheben und etwas Besonderes sein. Wir wünschen uns Ruhe, Besinnlichkeit und ... – ja, was eigentlich? Das Wunder der Weihnachtsgeschichte? Die Augenblicke zum Staunen? Zeit, um Unscheinbares wahrzunehmen? Viel zu oft holen uns stattdessen der Alltag und die Hektik ein. https://akademie-nordkirche.de
12.-13.12. Berlin
Die Welt als Bedrohung. Der Ausweg heißt Nachhaltige Entwicklung. Nach einem Jahr Arbeit der Großen Koalition soll auf Fortschritte in der Kommunikation von Themen der Nachhaltigkeit und Entwicklungspolitik geschaut werden. www.eaberlin.de