sozial-Recht

Verwaltungsgericht

Grundschullehrer dürfen beim Impfen bevorzugt werden



Gymnasiallehrer können nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes nicht wie Grundschullehrer bevorzugt gegen das Coronavirus geimpft werden. Die höhere Priorisierung der Grundschullehrer habe sachliche Gründe, teilte das Gericht am 29. März in Saarlouis mit. Demnach benötigen Grundschüler etwa mehr Zuwendung und Nähe als Schüler einer weiterführenden Schule. Das mache es schwerer, Abstandsregeln umzusetzen. Das Gericht wies damit den Antrag eines Gymnasiallehrers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurück. Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ist möglich.

Im konkreten Fall sieht der antragstellende Lehrer eine Ungleichbehandlung zu Grundschullehrern. "Er beruft sich darauf, dass ihn als Gymnasiallehrer ein höheres Infektionsrisiko treffe als die priorisierten Lehrer an Grundschulen", erklärte das Gericht. Dem widersprachen die Richter. Sein Ansteckungsrisiko sei nicht gravierender als das vieler anderer Menschen, die ebenfalls am Arbeitsplatz den Kontakt mit vielen Menschen nicht vermeiden können. Eine vorgezogene Impfung für Lehrer an weiterführenden Schulen würde die Impfung anderer Menschen mit höheren individuellen Gesundheitsrisiken "ungerechtfertigterweise zurücktreten lassen".

Außerdem sei dem Erziehungs- und Bildungsbereich für kleinere Kinder eine höhere Bedeutung zugemessen worden, erklärte das Gericht. In Vorschule und Grundschule würden die Grundlagen für alle im späteren Schulleben erforderlichen Kompetenzen gelegt. Ein Ausfall des Präsenzunterrichts könne bei diesen Kindern schwerer digital aufgefangen werden als bei älteren, hieß es. Zudem benötigten sie im größeren Umfang Betreuung, was sich dann auch wieder auf den Berufsalltag der Eltern auswirke.

Az.: 6 L 295/21