sozial-Recht

Landessozialgericht

Jobcenter muss vorübergehend zu hohe Miete übernehmen



Hartz-IV-Empfänger dürfen nach einem Urteil des niedersächsischen Landessozialgerichts in eine zu teure Wohnung ziehen. Dennoch muss das Jobcenter vorübergehend die Kosten tragen. Nach dem sogenannten Sozialschutzpaket werde erst einmal nicht geprüft, ob die Miete angemessen sei, weil niemand in der Corona-Pandemie seine Wohnung verlieren soll, teilte das Gericht in Celle am 19. Oktober mit. Nach der Entscheidung des Gerichts gilt dies nicht nur für bestehende Mietverträge, sondern auch für Neuanmietungen.

In der Coronazeit solle nach der neuen Regelung sechs Monate lang nicht geprüft werden, ob eine Wohnung von Sozialleistungsbeziehern zu teuer sei, hieß es. Dies gelte auch für eine gerade erst neu bezogene Wohnung. Weder die Hilfsbedürftigkeit der Familie noch ihr Umzug müsse dabei direkt auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sein.

Das Gericht entschied im Fall einer Familie aus der Region Hannover, die mit zunächst vier Kindern in einer Vierzimmerwohnung lebte. Nach der Geburt des sechsten Kindes zog die Familie zum September 2020 in ein Einfamilienhaus mit sechs Zimmern um. Die Kaltmiete betrug 1.300 Euro monatlich. Das Jobcenter verweigerte die Übernahme der vollen Mietkosten, da die Angemessenheitsgrenze für acht Personen bei 919 Euro liege.

Möglicherweise müssen dem Gericht zufolge sogar exorbitant hohe Mieten oder Luxusmieten übernommen werden, hieß es. Allerdings gelte dies eben nur vorübergehend.

Az.: L 11 AS 508/20 B ER