sozial-Politik

Missbrauch

Kabinett billigt schärfere Strafen für sexuelle Gewalt gegen Kinder



Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll künftig "ohne Wenn und Aber" als Verbrechen verfolgt werden, sagt Bundesjustizministerin Lambrecht. Schärfere Strafen, ein erhöhter Ermittlungsdruck und mehr Prävention sollen die Kinder besser schützen.

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll in Deutschland schärfer verfolgt und bestraft werden. Das Bundeskabinett beschloss am 21. Oktober in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), der höhere Strafen, eine effektivere Strafverfolgung, mehr Prävention und eine bessere Qualifizierung der Justizbehörden vorsieht. Lambrecht sagte nach dem Beschluss: "Wir nehmen den Kampf gegen diese widerlichen Straftaten auf." Die Taten würden "ohne Wenn und Aber" als Verbrechen eingestuft. Jedem Täter müsse klar sein, dass es keine Einstellungen mehr geben werde, sagte sie.

Bis zu 15 Jahren Haft

Sie hoffe, dass das Gesetz schnell in Kraft treten könne, erklärte die SPD-Politikerin. Es handele sich um ein umfassendes Paket mit dem Ziel, Kinder besser zu schützen. Juristen- und Kinderschutzverbände zweifelten an der Wirksamkeit des Gesetzes. Es muss noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Vorgesehen ist, sogenannte Kinderpornografie härter zu bestrafen. Die Verbreitung und der Besitz von Bildern und Filmen, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder zeigen, sollen mit Freiheitsentzug zwischen einem Jahr und 15 Jahren geahndet werden. Vorher drohte Tätern eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Dasselbe gilt für sexualisierte Gewalt gegen Kinder, bisher meistens Missbrauch genannt. Der Kauf und Besitz von Sexpuppen, die Kindern nachgebildet sind, ist künftig strafbar.

Im Strafgesetzbuch heißt es nicht mehr "sexueller Missbrauch von Kindern", sondern "sexualisierte Gewalt gegen Kinder", um das Unrecht der Taten klar zu benennen. Sie gelten nicht länger als Vergehen, sondern als Verbrechen. Das Gesetz umfasst weitere Änderungen, um Kinder besser zu schützen. Eintragungen über sexuelle Übergriffe im Führungszeugnis bleiben 20 Jahre stehen und damit doppelt so lange wie bisher, damit potenzielle Täter nicht beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern arbeiten. Familienrichter sollen besser geschult und Strafverfahren mit minderjährigen Opfern beschleunigt werden.

Kindgerechtere Gerichtsverfahren

Um den Ermittlungsdruck zu erhöhen, werden die Telefonüberwachung und die Online-Durchsuchung erleichtert. Lambrecht zufolge soll auch die Vorratsdatenspeicherung bei der Verfolgung von Internet-Kriminalität eingesetzt werden, sobald diese zugelassen würde. Derzeit ist sie ausgesetzt.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) erklärte, das Gesetz werde für kindgerechtere Verfahren in Strafprozessen und bei Familiengerichten sorgen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erklärte, das Gesetz sei "ein Meilenstein für die Bekämpfung der abscheulichsten Straftaten, die man sich vorstellen kann". Justizministerin Lambrecht hatte das Reformpaket angesichts immer neuer Fälle von organisierter sexueller Ausbeutung von Kindern wie etwa in Münster erarbeiten lassen. Sie ging damit auch auf Forderungen aus der Union nach härteren Strafen ein.

Praktiker und Verbände bezweifelten, dass die Strafen wirksam werden. Der Deutsche Richterbund erklärte, mit Verschärfungen sei wenig zu erreichen, wenn es bei der Anwendung des Gesetzes klemme und forderte die Bundesländer auf, ihre Jugendämter, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte personell besser auszustatten.

Die Polizei hat im vergangenen Jahr rund 13.700 Missbrauchstaten registriert. Die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen im Internet steigt besonders stark. Wegen der hohen Dunkelziffern geht man davon aus, dass rein statistisch gesehen in jeder Schulklasse ein bis zwei Kinder sitzen, die Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind.

Bettina Markmeyer