sozial-Editorial

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Markus Jantzer
epd-bild/Heike Lyding

die Bundesregierung versucht weiter, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen. Dazu haben die Koalitionsspitzen beschlossen, die zu Beginn der Corona-Krise geänderten Regelungen zum Kurzarbeitergeld zu verlängern. Konkret heißt das: Auch 2021 erhalten Betriebe unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeitergeld, die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes gilt weiter bis März 2021, und die maximale Bezugsdauer wird auf zwei Jahre verlängert.

Auch die finanziellen Corona-Hilfen für die Sozialbranche gehen weiter. Sie wären gemäß dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz am 30. September ausgelaufen. Nun beschloss der Koalitionsausschuss, sie bis Jahresende zu verlängern. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege begrüßte dies als "positives Signal".

In den Pflegeheimen waren die Corona-bedingten Einschränkungen, allen voran die Besuchsverbote für Angehörige und Freunde, besonders schmerzhaft. Dabei hat sich auch gezeigt, dass die Einrichtungen für ihre Bewohner mehr in die digitale Ausrüstung investieren müssen. Denn ohne WLAN und Tablet sind Video-Telefonate mit Heimbewohnern schlicht nicht möglich. Im zweiten Teil unserer Serie zu den digitalen Anforderungen an die Branche geht es um geeignete Angebote in der Altenarbeit.

Bei Fachkräften in der Gesundheits- und Pflegebranche, die für ihre Tätigkeit ein Honorar erhalten, liegt oft eine Scheinselbstständigkeit vor. Wenn Pflegerinnen oder Notärzte voll in den Schichtdienst eingebunden sind und außerdem Weisungen von Angestellten der Einrichtungen befolgen müssen, spricht dies nach der Auffassung von Sozialgerichten für eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit - und kann im Klagefall dem Arbeitgeber erhebliche Nachzahlungen an die Sozialkassen bescheren.

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Hier geht es zur Gesamtausgabe von epd sozial 35/2020. Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen

Markus Jantzer