Frankfurt a.M. (epd). Der globalisierungskritische Verein Attac kämpft weiter juristisch um seine Gemeinnützigkeit. Die Organisation habe Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom Februar dieses Jahres eingelegt, teilte Attac am 8. Juni in Frankfurt am Main mit. Die Revision sei nötig, um den Rechtsweg auszuschöpfen und notfalls Verfassungsbeschwerde einlegen zu können. Damit muss sich der BFH in München nach 2019 zum zweiten Mal mit der Gemeinnützigkeit von Attac befassen. Das Hessische Finanzgericht in Kassel hatte entschieden, dass Attac wegen seiner allgemeinpolitischen Forderungen nicht gemeinnützig sei und deshalb auch keine steuerbegünstigten Spenden entgegennehmen dürfe.
Das Finanzamt Frankfurt am Main III hatte dem Attac-Trägerverein für die Streitjahre 2010 bis 2012 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Attac hat seitdem keine für den Steuerabzug vorgesehenen Spendenbescheinigungen mehr ausgegeben. Auch die Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Organisationen oder Stiftungen wurde erschwert. Bei erhaltenen Schenkungen oder einem Erbe werden zudem Schenkungs- und Erbschaftsteuer fällig. Die Finanzbehörde hatte den Entzug der Gemeinnützigkeit mit den tagesaktuellen allgemeinpolitischen Forderungen von Attac begründet. Dies sei keine "Volksbildung" oder politische Bildung mehr, für die ein Verein Gemeinnützigkeit beanspruchen könne.
In einem ersten Verfahren hatte 2016 das Hessische Finanzgericht Attac noch recht gegeben. Dieses Urteil hatte der BFH jedoch am 10. Januar 2019 aufgehoben und damit für erhebliche Verunsicherung bei Vereinen gesorgt, die nun nicht wissen, wann sie sich zu politischen Themen äußern dürfen (AZ: V R 60/17). Die obersten Finanzrichter verwiesen darauf, dass das Gesetz 25 gemeinnützige Zwecke vorsehe, wie Umweltschutz, Tierschutz, Wohlfahrt und auch "Volksbildung". Letztere müsse aber in "geistiger Offenheit" erfolgen. Daran gebe es bei Attac Zweifel.