Mannheim (epd). Alleinstehende gesunde Männer im arbeitsfähigen Alter dürfen nach Afghanistan abgeschoben werden. Dies entschied der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Asylverfahren eines afghanischen Staatsangehörigen am 23. Oktober in Mannheim. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.
Geklagt hatte ein Afghane, der im Iran aufgewachsen und im Herbst 2015 nach Deutschland gekommen war. Mit seinem Asylantrag hatte er geltend gemacht, dass er nicht abgeschoben werden dürfe. Die Sicherheitslage und die humanitären Bedingungen seien in Afghanistan extrem schlecht. Als abgeschobener Rückkehrer aus Westeuropa werde er dort zudem stigmatisiert. Er habe auch kein Netzwerk in Afghanistan, das ihn unterstützen könne.
Seiner Argumentation, wonach ihm in Kabul die Verelendung drohe, folgten die Mannheimer Richter nicht. Zwar träfen Rückkehrer dort auf extrem widrige Lebensbedingungen. Die verfügbaren Erkenntnisse ließen aber nicht den Schluss zu, dass "schlichtweg jede aus Europa abgeschobene Person in Kabul so gefährdet sei, dass ihr eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention drohe", heißt es in der Urteilsbegründung.
Az.: A 11 S 316/17