sozial-Politik

Strafvollzug

Mehr als ein Dach über dem Kopf




Der Haftentlassene Karl-Heinz F. (62) vor der diakonischen Stiftung "Herberge zur Heimat"
epd-bild/Reinhard Elbracht
Ältere Menschen, die aus der Haft kommen, haben es schwer, wieder in der Gesellschaft Fuß zu fassen. Ein Modellprojekt von Kirche und Justizvollzugsanstalt bietet eine Art "betreutes Wohnen" für Senioren nach ihrer Haft.

Wenn Karl-Heinz F. aus dem Fenster schaut, kann er die Justizvollzugsanstalt Detmold sehen. Dort hat er einen Teil seiner zweieinhalbjährigen Haftstrafe abgesessen. "Die Dummheiten liegen hinter mir", sagt der 62-Jährige. Er lebt jetzt in einer ehemaligen Dienstwohnung der Justizvollzugsanstalt. Die neue Unterkunft gehört zu einem Modellprojekt von Lippischer Landeskirche und Detmolder Haftanstalt, das vor gut einem Jahr gestartet wurde.

Der Tag von Karl-Heinz F. ist ausgefüllt: Um acht Uhr beginnt er seinen Fahrdienst für einen Umzugs- und Renovierungsdienst der diakonischen Stiftung "Herberge zur Heimat". "In der Gruppe verstehen wir uns gut", erzählt Karl-Heinz F., dem der Stolz über seinen ehrenamtlichen Fahrerjob anzumerken ist. Ab Mittag stehen dann oft Arzt- und Behandlungstermine auf seinem Programm. Wenn F. nach Hause kommt, widmet er sich seiner Leidenschaft: den großformatigen Puzzlespielen.

Ziel ist die Rückkehr in die Eigenständigkeit

Um F. und einen weiteren älteren Haftentlassenen kümmern sich Mitarbeiter der Stiftung "Herberge zur Heimat". Das Detmolder Projekt will mehr bieten als nur ein Dach über dem Kopf, erläutert Paul Martens vom Sozialdienst der "Herberge zur Heimat". Ziel sei es, nach der Haft den Weg in ein selbstständiges Leben zu ebnen.

Für das Projekt hat die Stiftung "Herberge zur Heimat" die Wohnung gemietet, die zwei Plätze bietet. Finanziert wird das Projekt für Menschen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Nach Angaben der Diakonie Deutschland gibt es bundesweit nur wenig Vergleichbares, beispielsweise ein Wohnprojekt beim Diakonischen Werk im bayerischen Rosenheim.

"Jetzt, wo alles weg ist, habe ich auch keine Freunde mehr", erzählt F.. Seine Frau hat sich während seiner Haft von ihm getrennt. Nur zu zwei seiner sieben Kinder, die überwiegend in Pflegefamilien und Heimen aufwuchsen, hat er Kontakt.

Auf "Dummheiten" folgte das Gefängnis

In die Haft nach Detmold und Bielefeld kam der gebürtige Koblenzer, weil er neue Handys bestellt hatte und sie, ohne sie zu bezahlen, weiterverkaufte. Karl-Heinz F. hatte seinen Job als Binnenschiffer auf der Donau verloren, mit dem Arbeitslosengeld II kam er nicht hin. "Da hat der Vater dann Dummheiten gemacht", sagt er.

Der Theologische Kirchenrat der Lippischen Landeskirche, Tobias Treseler, nennt das Projekt einen "Ausdruck christlicher Nächstenliebe". Es sei wichtig, dass endlich einmal Modellprojekte für ältere Haftentlassene eingerichtet werden, sagt Sabine Bruns von der Straffälligenhilfe der Diakonie Rheinland Westfalen Lippe. Es gebe dafür "einen großen und spezifischen Bedarf, der leider überhaupt nicht abgedeckt wird".

Für ältere Ex-Gefangene gibt es kaum Jobs

Ältere Haftentlassene haben häufig mit den Folgen einer langen Haftzeit zu kämpfen, wie der Experte für Straffälligenhilfe der Diakonie Deutschland, Rolf Keicher, erläutert. Dazu gehörten oft ein Verlust der Selbstständigkeit sowie Antriebslosigkeit. Im fortgeschrittenen Alter kämen reguläre Jobs kaum noch infrage. Dadurch werde es noch schwerer, an eine Wohnung zu kommen.

Eine günstige Voraussetzung in Detmold war, dass die Justizvollzugsanstalt als erste von 38 Vollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen eine eigene Abteilung für ältere Gefangene eingerichtet hat. Bei älteren Menschen, denen sämtliche soziale Bezüge weggebrochen seien, werde es bei der Entlassung schwierig, sagt Direktor Oliver Burlage. Senioren- und Pflegeheime hätten ohnehin lange Wartelisten. Dort gebe es wenig Begeisterung, "wenn wir sie fragen, ob sie einen entlassenen Gefangenen übernehmen können", erzählt der Direktor.

Karl-Heinz F. will jetzt nach vorne schauen. Er sei dankbar, dass er in dem Detmolder Projekt eine Chance habe. "Mir wurde eine helfende Hand entgegengestreckt, und ich habe sie angenommen."

Holger Spierig


Strafvollzug

Expertin: Mehr Angebote für Senioren nach Haft nötig



Für ältere Haftentlassene gibt es nach Experteneinschätzung zu wenig Betreuungsangebote. Die älter werdende Gesellschaft mache sich auch im Strafvollzug bemerkbar, sagte Sabine Bruns von der Straffälligenhilfe der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Die Inhaftierten werden immer älter mit all den Problemen, die sich sonst auch mit dem Älterwerden verbinden."

Viele ältere Häftlinge, die entlassen werden, haben nach Bruns' Worten wegen schwererer Delikte eine lange Haftzeit hinter sich. "Das bedeutet oft, wenn die Entlassung näher rückt, dass sie einen umso größeren Unterstützungs- und Hilfebedarf haben", sagte die Sozialexpertin.

Besonders für ältere Entlassene mit Betreuungsbedarf sei es sehr schwierig, ein Seniorenheim oder ein Pflegeheim zu finden, erklärte Bruns. In diesem Bereich gebe es ähnlich wie in der Gesamtgesellschaft wenig Verständnis. "Wir müssen häufig versuchen zu überzeugen, dass auch diese Menschen ein Anrecht und eine Chance haben müssen, einfach irgendwann in ein normales Leben nach draußen entlassen zu werden."

Um Senioren nach dem Strafvollzug eine bessere Perspektive zu bieten, müssten die normalen Regelsysteme wie Pflegeeinrichtungen und Senioreneinrichtungen für diese Gruppe geöffnet werden, mahnte Bruns. Dort, wo es bereits Modellprojekte gibt, wie beispielsweise das Projekt von Lippischer Landeskirche, Diakonie und Justizvollzugsanstalt in Detmold, sollten diese stärker gefördert werden. "Solche Modelle kann man nur machen, wenn sie auch ausreichend unterstützt und finanziert sind." Das Detmolder Modellprojekt bietet eine Art "betreutes Wohnen" für Senioren nach ihrer Haft an.



Strafvollzug

Senioren hinter Gittern




Ein älterer Strafgefangener in seiner Zelle in der JVA Sehnde
epd-bild/Harald Koch
Der demografische Wandel zeigt sich auch in den Gefängnissen: Rund 2.000 Menschen über 60 Jahre sitzen in Haft. Eine neue Herausforderung für die Haftanstalten: Sie richten sich auf die steigende Zahl älterer Häftlinge ein.

Das Tattoo am Hals ist schon verblasst. "Das sollte mal eine Rose werden", erzählt Klaus N. in sächsischer Mundart und dreht das Kinn ein wenig zur Seite. Eine Erinnerung an bessere Tage. Jetzt sitzt der 62-Jährige im Gefängnis. Das lichte Haar ist angegraut, am Saum des T-Shirts baumelt lässig seine Brille. Einst hat Klaus N. Dächer gedeckt, später als Barkeeper gearbeitet. Doch nach drei Herzinfarkten, einem Schlaganfall und mit einem Augenleiden ging das nicht mehr: "Mich lässt keiner mehr aufs Dach."

Weil er kaum Geld hatte, fuhr er mit öffentlichen Verkehrsmitteln immer wieder schwarz, bezahlte die Strafgelder nicht. Irgendwann holten ihn Polizisten aus dem Zug und brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Sehnde bei Hannover, wo er eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Monaten verbüßt. Hier ist Klaus N. einer von bundesweit rund 2.000 Menschen über 60, die hinter Gittern sitzen.

Vier Prozent der Häftlinge sind Senioren

Vier Prozent der insgesamt mehr als 50.000 Häftlinge zwischen Flensburg und dem Bodensee gehören inzwischen zur Gruppe der Senioren - Tendenz steigend. Ganz überwiegend sind es Männer, die noch im höheren Lebensalter im Knast landen oder dort alt werden, weil sie eine lange Strafe verbüßen. Rund 380 Strafgefangene sind schon über 70.

"Manche werden im Seniorenheim verhaftet und gehen dahin wieder zurück", sagt die stellvertretende Leiterin der JVA Sehnde, Kerstin Buckup. Andere seien schon alte Bekannte im Gefängnis und kämen immer wieder.

Gewaltdelikte wie Körperverletzung oder der Einsatz von Waffen seien bei älteren Häftlingen eher die Ausnahme, erläutert Thomas Bliesener, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen. Ältere Straffällige begingen eher Eigentumsdelikte wie Diebstahl oder Betrug, auch im Internet. "Das Gros sind dabei Personen, die aus prekären Situationen heraus eine Straftat begehen."

Laut Kerstin Buckup ist die zunehmende Zahl älterer und auch körperlich gebrechlicher Menschen eine Herausforderung für den Strafvollzug. Einige Haftanstalten haben deshalb bereits eigene Abteilungen oder sogar eine Außenstelle für Ältere eingerichtet wie etwa in Detmold oder in Singen am Bodensee. Sehnde, eine der größten Vollzugsanstalten in Niedersachsen mit 529 Plätzen für Männer, hat sich für altersgemischte Stationen entschieden: "Die Älteren finden es gut, mit Jüngeren zusammen zu sein."

Manche sind fit, andere total am Ende

Klaus N. bewohnt eine Station im Erdgeschoss mit 22 Gefangenen. In seiner Zelle reihen sich auf dem Regal über dem Bett Kaffee und Tee aneinander, auf einem kleinen Tisch gegenüber Teller und Tassen, ein Aschenbecher, ein Radio. "Ich höre viel Sport und Nachrichten, dann bin ich glücklich." Jeden Tag darf er für vier bis fünf Stunden aus seiner Zelle heraus, dann ist "Aufschluss", vormittags und nachmittags.

"Einige Ältere sind noch total fit, die anderen haben mit dem Leben abgeschlossen", sagt Kerstin Buckup. 76 ist der älteste Gefangene in Sehnde. "Doch er interessiert sich für gar nichts. Er sitzt seine Strafe ab, schaut fern, liest Zeitung und nimmt seine Medikamente."

Der niedersächsische Strafvollzug plant Schulungen für Justizbedienstete, die lernen sollen, wie sie mit älteren Menschen umgehen. "Manche Gefangene erwarten, dass ihnen Tabletten gebracht werden. Andere können die Schuhriemen kaum noch zubinden." Wird ein Häftling pflegebedürftig, kommt ein Pflegedienst von außen in die JVA. Einer der Insassen ist auf einen Rollstuhl angewiesen, ein anderer hat einen Rollator auf seiner Zelle.

Medizinische Versorgung ist gewährleistet

Für die medizinische Versorgung sind mehrere Ärzte zuständig. Einige Insassen seien manchmal schon ein bisschen "tüddelig", sagt Buckup - doch einen Demenzfall gibt es in der barrierefrei gebauten Haftanstalt nicht. Wird jemand sehr schwer krank, kann er in ein Justizkrankenhaus verlegt oder in seltenen Fällen von einem Gericht für haftunfähig erklärt werden.

Klaus N. denkt in seiner Zelle oft an seine Tochter in Süddeutschland. Sie hatten immer sporadisch Kontakt, doch von der Haft und den Schulden bei dem Verkehrsunternehmen hat er ihr nichts erzählt. "Sie würde mir als Vater eine Ohrfeige geben." Seine größte Sorge ist, dass der Kontakt zur Tochter irgendwann abreißt. "Und dass meine Enkel ihren Opa nicht mehr haben wollen."

Bald wird Klaus N. wieder in Freiheit sein. Die Anstalt bereitet jeden Häftling auf diese Situation vor. "Es soll niemand vor der Tür stehen und dann überlegen, wo soll ich eigentlich hin", sagt Kerstin Buckup. Die Wünsche von Klaus N. sind bescheiden: Er hofft auf einen Heimplatz und eine Erwerbsminderungsrente. "Und dass ich noch ein paar Jahre leben kann."

Michael Grau


Strafvollzug

Arbeit im Gefängnis begründet keinen Rentenanspruch



Die innerhalb des Strafvollzugs von Gefangenen ausgeübten Tätigkeiten führen zu keinem Rentenanspruch. In einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag vom 15. März betont die Bundesregierung zwar, dass die Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung deren Arbeit aufwerten könne. Kurzfristig sei jedoch keine Rechtsänderung geplant, weil man zunächst die Meinungsbildung in den der Ländern zu diesem Thema abwarte.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte in ihrer Anfrage darauf verwiesen, dass Beschäftigungen und Berufsbildungsmaßnahmen von Häftlingen außerhalb von Strafanstalten rentenversicherungspflichtig sind. "Diejenigen, die in der Anstalt einer Tätigkeit nachgehen, haben nur die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern, und müssen die Beiträge hierfür selber tragen, obwohl sie in der Regel zur Arbeit verpflichtet sind", schreiben die Grünen. In der Folge würden Teile der Lebensarbeitszeit für die Altersvorsorge entfallen.

Die Abgeordneten fordern vom Bund eine Einführung der Rentenversicherungspflicht zum Zweck der beruflichen Integration von Strafgefangenen und um ihnen eine Existenzgrundlage zu ermöglichen. Seit 1976 sei mit der Strafvollzugsreform eine Einbeziehung arbeitender Häftlinge in die Sozialversicherung vorgesehen. Mit Verweis auf die Belastung der Länderhaushalte habe der Staat diese aber nie vollständig umgesetzt.

In Deutschland gibt es in allen Bundesländern außer Sachsen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Brandenburg eine Arbeitspflicht für Strafgefangene.



Arbeit

Minister Heil offen für Gespräche über Grundeinkommen




Michael Müller stieß eine Debatte zu Hartz IV an.
epd-bild/Jürgen Blume
In der Debatte um ein solidarisches Grundeinkommen hat sich nun auch Arbeitsminister Heil (SPD) geäußert. Die Diskussion bei den Sozialdemokraten stößt in der Bevölkerung auf Zustimmung, bei der Opposition auf Skepsis und in der Wirtschaft auf Abwehr.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich offen für Gespräche über die Einführung eines solidarischen Grundeinkommens als Alternative zu Hartz-IV-Leistungen geäußert. Heil sagte der "Bild"-Zeitung: "Das ist eine notwendige Debatte, die wir führen werden." Laut einer Umfrage im Auftrag des Berliner "Tagesspiegel" ist eine große Mehrheit der Bürger für ein Grundeinkommen. Bei den Arbeitgeberverbänden stößt der Vorstoß aus der SPD auf Abwehr. Die Linkspartei und die Grünen forderten umfassendere Reformen.

Heil setzt auf "konkrete Lösungen"

Heil sagte, er setze auf "konkrete und machbare Lösungen, die der Lebensrealität der Menschen entsprechen". Der Minister nahm damit Stellung zur Debatte in der SPD-Führung über eine Reform der Hartz-IV-Gesetze. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte die Einführung eines solidarischen Grundeinkommens als Alternative angeregt und dafür unter anderem die Unterstützung der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) erhalten.

Regierungssprecher Steffen Seibert nannte die Äußerungen aus der SPD-Führung "Diskussionsbeiträge". Union und SPD hätten im Koalitionsvertrag vereinbart, so viele Menschen wie möglich in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Ein sozialer Arbeitsmarkt sei nur für einige Langzeitarbeitslose die richtige Lösung, sagte Seibert. Er verwies auf die Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Sie hatte gesagt, ein staatlich geförderter Arbeitsmarkt dürfe kein Ort der Aussichtslosigkeit werden, sondern müsse durchlässig bleiben.

Die Präsidenten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) warnten in einem Gastbeitrag für die "Wirtschaftswoche" vor den Folgen eines bedingungslosen Grundeinkommens. "Ein bedingungsloses Grundeinkommen reduziert Arbeitsanreize, verschärft den Fachkräftemangel und provoziert damit weitere Beschäftigungsverluste", schrieben Ingo Kramer (BDA) und Dieter Kempf (BDI). "Seine Einführung wäre eine Kapitulation unserer Gesellschaft vor den Herausforderungen der neuen Arbeitswelt."

Zuspruch in der Bevölkerung

Nach dem Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters Müller sollen Arbeitslose künftig einen steuerfinanzierten Vollzeit-Job auf Mindestlohnniveau mit einem Nettoverdienst von 1.200 Euro im Monat angeboten bekommen. Die Annahme sei freiwillig. Wer ablehnt, würde bei der bisherigen Grundsicherung bleiben.

Der SPD-Politiker stößt damit auf großen Zuspruch in der Bevölkerung. Das ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Civey im Auftrag des "Tagesspiegels". Auf die Frage: "Sollte jeder Langzeitarbeitslose in Deutschland das Recht auf eine gemeinnützige, steuerfinanzierte Beschäftigung zum Mindestlohn erhalten?" antworteten knapp 62 Prozent der Befragten mit "Ja, auf jeden Fall" oder mit "Eher ja". 26 Prozent äußerten sich ablehnend. Zwölf Prozent waren unentschieden. Die Ergebnisse basieren auf den Antworten von 5.068 Personen, die vom 26. bis 28. März 2018 befragt wurden. Das Ergebnis ist repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Die Grünen und die Linkspartei begrüßten die Debatte, forderten aber umfassendere Reformen. Die Fraktionschefin der Linken, Sahra Wagenknecht, sagte, es sei gut, dass nun auch in der SPD über die Abschaffung von Hartz IV diskutiert werde. Ein solidarisches Grundeinkommen bedeute aber lediglich, dass noch mehr Menschen für Armutslöhne arbeiten würden.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Anja Hajduk, sagte, die Debatte um die Reform der sozialen Sicherungssystem dürfe nicht auf Einzelvorschläge verengt werden. 900.000 Langzeitarbeitslose, Kinderarmut, die prekäre Lage vieler Alleinerziehender und die Überlastung der Jobcenter zeigten, dass das Thema Hartz IV in seiner Gesamtheit angegangen werden müsse.

Bettina Markmeyer


Arbeit

Familie

Freier Tag fürs Babyschwimmen




Mutter mit ihren Kindern im Büro
epd-bild/Rolf Zöllner
Volle Leistung im Beruf und gleichzeitig die Kinder gut versorgt - das wünschen sich viele junge Eltern. Das kann aber nur gelingen, wenn der Arbeitgeber auf individuelle Wünsche eingeht.

Marie-Christine Lipka arbeitet für die Personalentwicklung bei der Versicherung "Volkswohl-Bund" in Dortmund. Sie erwartet Anfang April ihr erstes Kind. Nach der Elternzeit will sie ins Unternehmen zurückkehren. Während andere werdende Eltern sich um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sorgen, bleibt sie entspannt. "Auf die jeweiligen Bedürfnisse der Mitarbeitenden wird hier sehr geachtet. Wir haben allein 124 verschiedene Teilzeit-Modelle."

"Wir wollen unsere Mitarbeiter halten"

Für einige Mitarbeiter ist es wichtig, mittwochs fürs Babyschwimmen frei zu haben. Für andere ist es nötig, das Haus täglich um 15 Uhr verlassen zu können, weil ab dem Nachmittag ein pflegebedürftiger Angehöriger betreut werden muss. Die Versicherung mit mehr als 550 Beschäftigten ist von der Initiative "Total E-Quality Deutschland" für ihr Gleichstellungsengagement ausgezeichnet worden. Personalentwicklerin Lipka vom "Volkswohl-Bund" sagt: "Wir setzen uns dafür ein, weil wir unsere Mitarbeiter halten wollen und nicht zuletzt auch gemerkt haben, dass sie bei guten Arbeitsbedingungen bessere Leistung erbringen."

Oftmals seien es Betriebe im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen oder die öffentliche Verwaltung, die sich für eine bessere Vereinbarkeit stark machen. Familienfreundlich könnten aber Unternehmen nahezu jeder Größe und Branche sein, sagte eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Auch solche Unternehmen mit hohen Flexibilitätsanforderungen wie Dienstreisen und Rufbereitschaft." Es komme auf den betrieblichen Gestaltungswillen an.

Laut der Studie "Partnerschaftliche Vereinbarkeit - Die Rolle der Betriebe" des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) arbeiten in Deutschland derzeit etwa 20 Prozent der Eltern kleiner Kinder in familienfreundlichen Betrieben. Wenn dem nicht so ist, sind vor allem Frauen von der schlechten Vereinbarkeit betroffen, belegt der Familienreport 2017 des Bundesfamilienministeriums: Oftmals übernehmen sie die Fürsorgepflichten für Kinder und ältere Angehörige.

In der Elternzeit Kontakt zum Betrieb

Yvonne Ziegler, Betriebswirtin an der Frankfurt University of Applied Sciences, forscht zu Karrierechancen und -hindernissen von berufstätigen Müttern. Nach ihren Erkenntnissen wünschen sich Schwangere, dass das Unternehmen mit ihnen gemeinsam nach einer Vertretung sucht und dass der Betrieb ihnen Möglichkeiten zur Kontaktpflege während der Elternzeit anbietet.

Vielfach gelten flexiblere Arbeitszeiten oder Teilzeit als Patentrezepte, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Davor warnt die Psychologin Kathrin Dewender vom Dortmunder Coachingunternehmen "a tempo". Denn Teilzeit könne Arbeitnehmer in finanzielle Engpässe bringen. "Einen pauschalen Rat gibt es nicht. Wichtig sind vor allem enge Absprachen. Eine frühzeitige, realistische Planung ist die halbe Miete." Wenn klar sei, wann der Mitarbeiter mit wie vielen Wochenstunden wiederkomme, könne die Übergangs- und Folgezeit deutlich besser geplant werden.

Außerdem werden Forderungen nach einem gesellschaftlichen Wandel laut: Dazu zählen zum Beispiel bessere Betreuungseinrichtungen für Kinder - mit längeren Öffnungszeiten und ausgebautem Bildungsangebot. Christa Katharina Spieß vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) fordert, mehr in die öffentliche Kinderbetreuung zu investieren und diese stärker auf den Bedarf der Familien auszurichten. "Wenn das Kind gut betreut ist, macht es das für Eltern leichter."

Insa van den Berg


Arbeit

Familie

Interview

"Uns geht es um die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter"




Torsten Heinrich
epd-bild/B·A·D GmbH
Die B.A.D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH ist vier Mal in Folge für ihr vorbildliches Engagement für Geschlechtergleichheit ausgezeichnet worden. Das Unternehmen "fördert die Karriere von Frauen", befand eine Jury.

Die B.A.D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH berät Betriebe in Fragen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes. Das Unternehmen mit rund 4.000 Beschäftigten ist bereits zum vierten Mal mit dem Prädikat "Total E-Quality" ausgezeichnet worden: für sein vorbildliches Engagement in puncto Chancengleichheit. Torsten Heinrich, Referent Personalmarketing, erklärt das Personalkonzept des Bonner Betriebs. Mit ihm sprach Insa van den Berg.

epd sozial: Früher sagte man lapidar: "Kind oder Karriere". Müssen sich im Jahr 2018 Beschäftigte noch immer dazwischen entscheiden?

Torsten Heinrich: Bei uns im Unternehmen nicht. Wir arbeiten hier an verschiedenen Punkten, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. Wir wollen darüber hinaus die Karriereschranken – gerade für Frauen – öffnen und die Durchlässigkeit zu Führungspositionen stärken.

epd: Aus welcher Motivation heraus setzen Sie sich für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein?

Henrich: Uns geht es um die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter. Das heißt: Wenn es für sie möglich ist, alles unter einen Hut zu bringen, stellen wir fest, dass die Kollegen sich wesentlich wohler fühlen. Wir wollen aber auch nach außen ein Zeichen setzen, dass wir ein attraktiver Arbeitgeber sind. Zu einem solchen Image gehört natürlich auch, dass wir uns um eine bessere Vereinbarkeit bemühen.

epd: Was genau bieten Sie Ihren Mitarbeitenden dazu an?

Henrich: Das ist ein ganzes Potpourri an Maßnahmen. Unsere Mitarbeiter haben in erster Linie die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit flexibel und planbar zu gestalten. Ich persönlich muss zum Beispiel einmal in zwei Wochen meine beiden Kinder von der Kita abholen, weil meine Frau um die Zeit einen beruflichen Termin hat. Dafür habe ich mich mit meinem Vorgesetzten auf einen Tag im Home-Office verständigt. Außerdem haben wir einen vollen Überstundenausgleich, der problemlos in Anspruch genommen werden kann. Darüber hinaus bieten wir verschiedenste Teilzeitmodelle an.

epd: Einige sehen Teilzeitmodelle als die beste Lösung für das Problem der Vereinbarkeit von Familie und Beruf an. Andere sagen: Das bedeutet auch finanzielle Einbußen. Drängt Teilzeit Mitarbeitende in ein finanzielles Desaster?

Henrich: Das würde ich nicht so sehen. Wir schauen zum Beispiel, dass es nicht zwangsläufig die Frau ist, die in Teilzeit zurückkommt und dann in der Folge weniger verdient. Bei der Ausgestaltung der Elternzeit unterstützen wir sehr stark auch die Männer, sich diese Zeit für die Familie zu nehmen.

epd: Inwieweit sind Frauen und Männer vor unterschiedliche Anforderungen gestellt, was die Vereinbarkeit angeht?

Henrich: Ich nehme da keinen großen Unterschied wahr. Bei uns fragen sowohl Männer als auch Frauen die Angebote zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf nach.

epd: In welcher Hinsicht will sich Ihr Unternehmen in diesem Zusammenhang noch verbessern?

Henrich: Wir beteiligen uns an Betreuungskosten und kooperieren mit "awo lifebalance", einer bundesweiten Initiative der Arbeiterwohlfahrt. Dadurch können wir unseren Mitarbeitern zum Beispiel bei der Suche nach einer Kinderbetreuung oder für einen pflegebedürftigen Angehörigen helfen. Wir machen also schon wirklich viel. Ich könnte mir aber vorstellen, dass wir noch besser werden können, wenn es um Notsituationen für Eltern geht, wenn sich also sehr überraschend etwas ändert.

epd: Wo sehen Sie die Politik in der Verantwortung?

Henrich: Eines der wichtigsten Themen ist meiner Ansicht nach das Betreuungsangebot für Kinder: Es muss ausreichend gute Plätze geben.



Sucht

Deutsche trinken zu viel Alkohol




Getränkeregal im Supermarkt
epd-bild/Klaus Landry
Deutschland bleibt ein "Hochkonsumland Alkohol". Zwar sinkt der Alkoholkonsum minimal. Eine Entwarnung könne es aber nicht geben, betonen Experten. Der Gesamtverbrauch in Deutschland sei auch im internationalen Vergleich zu hoch.

Jeder Bundesbürger ab 15 Jahren trinkt durchschnittlich 10,7 Liter Reinalkohol pro Jahr. Das geht aus dem am 28. März in Berlin veröffentlichten "Jahrbuch Sucht 2018" der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) hervor. Grundlage für die Berechnungen sind Daten aus dem Jahr 2015. Auf lange Sicht ergab sich ein Rückgang: Im Jahr 1970 lag der Reinalkohol-Verbrauch pro Bundesbürger ab 15 Jahren den Angaben zufolge noch bei 14,4 Litern jährlich.

Der Alkoholkonsum in Deutschland sinke zwar minimal, "doch nur von einem extrem hohen zu einem sehr hohen Verbrauch", betonte DHS-Geschäftsführer Raphael Gaßmann. Im internationalen Vergleich sei Deutschland ein "Hochkonsumland Alkohol". Unter den OECD-Staaten liege die Bundesrepublik unter den Top 10. Rund 95 Prozent der deutschen Bevölkerung tränken Alkohol, "vom maßvollen kleinen Schluck bis zum maßlosen regelmäßigen Konsum".

74.000 Todesfälle durch Alkoholkonsum

Der Gesamtverbrauch an alkoholischen Getränken sank nach Berechnungen des Münchner ifo Instituts für Wirtschaftsforschung im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr um 1,25 Prozent auf 133,8 Liter pro Kopf, hieß es weiter. Davon entfielen - gemessen in Reinalkohol pro Kopf - 5 Liter auf Bier, 2,3 Liter auf Wein, 1,8 Liter auf Spirituosen und 0,4 Liter auf Schaumwein.

Die DHS verwies zudem auf Hochrechnungen des Statistischen Bundesamtes, wonach 3,38 Millionen Erwachsene in Deutschland eine alkoholbezogene Störung in den zurückliegenden zwölf Monaten aufwiesen. Rund 74.000 Todesfälle würden zudem jährlich durch Alkoholkonsum oder den kombinierten Konsum von Tabak und Alkohol verursacht, hieß es.

Gaßmann forderte einen strengeren Jugendschutz in Deutschland auf internationalem Niveau, wonach Alkohol grundsätzlich erst ab einem Alter von 18 Jahren gekauft werden dürfte. Bislang ist der Kauf von Wein und Bier in Deutschland schon für 16-Jährige möglich. Zudem müsse Deutschland eine einheitliche Alkoholsteuer gemessen am Alkoholgehalt einführen. Bislang gelten für alkoholische Getränke unterschiedliche Steuersätze, auf Wein gebe es gar keine spezielle Besteuerung. "Der Kauf von 1 Liter Wodka für 3,99 Euro sollte in Deutschland nicht mehr möglich sein", betonte Gaßmann.

Warnung vor "Passivtrinken"

Die stellvertretende DHS-Geschäftsführerin Christina Rummel warnte vor den Folgen des "Passivtrinkens" für Unbeteiligte. So würden in Deutschland pro Jahr rund 10.000 Babys mit irreversiblen Alkoholschäden (Fetale Alkohol-Spektrum Störung - FASD) geboren. Insgesamt gingen Experten von rund 1,5 Millionen Menschen mit einer FASD in Deutschland aus. Rund 2,65 Millionen Kinder würden in Deutschland zudem in einer Suchtfamilie groß.

Auch seien 2016 im Straßenverkehr insgesamt 225 Menschen bei einem alkoholbedingten Unfall ums Leben gekommen und 16.770 Menschen dabei verletzt worden. Auch im Arbeitsleben seien erhebliche Auswirkungen zu erwarten, wenn ein Kollege oder eine Kollegin Alkohol konsumiere, wie Produktionsausfälle, Arbeitsunfälle, Qualitätsverluste oder fehlerhafte Leistungen, die von anderen Beschäftigten aufgefangen werden müssten, warnte Rummel.

Die DHS ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Verbänden, die in der Suchthilfe und Suchtprävention tätig sind. Der Verein wurde 1947 mit Sitz in Hamm gegründet und wird durch Mittel aus dem Bundeshaushalt, von Renten- und Krankenversicherungen, durch Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert. Neben Alkohol beschäftigt sich die DHS mit Nikotin, Medikamenten, illegalen Drogen sowie pathologischem Glücksspiel und Essstörungen.

Christine Xuân Müller


Sucht

USA im Kampf gegen Medikamentenabhängigkeit




Schmerzstillende Medikamente
epd-bild/Werner Krüper
Die weit verbreitete Medikamentenabhängigkeit in den USA hat bereits Zehntausende Menschen das Leben gekostet. Sie grassiert in dem Land seit fast 20 Jahren. Die Sucht beginnt häufig ganz harmlos mit einem ärztlichen Rezept.

US-Zahnärzte machen mobil gegen Medikamentenabhängigkeit. Der Zahnarztverband hat am Montag erstmals umfassende Richtlinien erlassen, um diese "tragische und verhütbare Krise der öffentlichen Gesundheit" anzugehen, wie Verbandspräsident Joseph Crowley sagte. Die Zahnmediziner sollten Rezepte für Opioid-Schmerzmittel auf maximal sieben Tage begrenzen. Da diese Schmerzmittel abhängig machen können, fordert der Verband verpflichtende Fachkurse zum Thema.

1,3 Billionen Dollar für die Opioid-Krise

Der massenhafte Einsatz der schmerzlindernden Opioide beschäftigt gegenwärtig auch die Politik. Präsident Donald Trump hat einen Plan für Gegenmaßnahmen vorgelegt, darunter bessere Aufklärung, härtere Strafen und sogar die Todesstrafe für die schlimmsten Dealer. Im jüngsten 1,3 Billionen Dollar schweren US-Haushaltsplan hat der Kongress den Etat für den Kampf gegen die Opioid-Krise mehr als verdoppelt auf rund vier Milliarden Dollar.

Die Opioid-Krise ist für die USA eine Katastrophe. In den Jahren 2016 und 2015 ist wegen Opioid-Missbrauchs die Lebenserwartung in den USA zurückgegangen. Nach Angaben der Gesundheitsbehörde "Centers for Disease Control" (CDC) sind 2016 mehr als 42.000 Menschen an einer Überdosis gestorben, bei denen Opioide beteiligt gewesen seien. Die Zahl der Toten sei damit fünfmal so hoch gewesen wie 1999. 215 Millionen Rezepte seien ausgestellt worden.

Trump hatte diese Krise bereits im Wahlkampf angesprochen. Viele Suchtkranke kommen aus Bevölkerungsgruppen, die ihn wählen: Weiße und häufig Menschen aus ländlichen Gebieten, aus Bundesstaaten wie West Virginia, New Hampshire, Ohio und Kentucky. Leute mit wenig Geld kaufen die Pillen, weil sie für sie billiger sind als Behandlungen.

Zu Opioiden zählen Schmerzmittel mit morphinähnlicher Wirkung und bestimmte synthetische Drogen. Viele Abhängige beziehen den Stoff legal mit Rezept, oder sie erhalten Pillen von Freunden und Verwandten. Pharmunternehmen und Großhändler verdienen Milliarden.

Klagen gegen Pharmafirmen und Großhändler

Der Opioid-Experte Andrew Kolodny von der Brandeis Universität in Massachusetts äußerte sich im Fernsehsender PBS skeptisch zur Bereitschaft der Politik, das Problem wirklich anzugehen. Trump erklärte, am wichtigsten im Kampf gegen die Drogenkrise seien vorbeugende Maßnahmen. Er befürworte "eine Menge Geld für großartige Werbespots" gegen Drogen. Kolodny forderte dagegen vom Staat so viel Geld, dass jeder Abhängige "in eine Klinik gehen kann und behandelt wird". Das würde etwa sechs Milliarden Dollar im Jahr kosten - zehn Jahre lang, sagte Kolodny.

Hunderte Kommunen und Bundesstaaten verklagen Pharmafirmen und Großhändler. Diese hätten gewusst, dass Opioid-Schmerzmittel schnell abhängig machen. Typisch ist die Klage des Landkreises Summit im westlichen Bundesstaat Utah. Die 240 Seiten lange Schrift spricht von "unternehmerischer Habsucht" als Motiv. Hersteller hätten die Öffentlichkeit und Ärzte über die Risiken in die Irre geführt. Die Klage richtet sich gegen alle großen Hersteller und Händler.

US-Justizminister Jeff Sessions versprach, er werde Kommunen beistehen. Im vergangenen Jahr hat sich der Medikamentenlieferant McKesson zu einem Vergleich mit dem Justizministerium wegen nicht gemeldeter "verdächtiger" Lieferungen bereiterklärt. In Colorado habe McKesson zwischen 2008 und 2013 nur 16 von 1,6 Millionen Bestellungen als verdächtig gemeldet. Das Unternehmen zahlt nun 150 Millionen Dollar.

Einig sind sich Mediziner und Trump in einem Punkt: Ärzte müssten weniger Rezepte ausstellen. Trump erklärte es zum Ziel, die Anzahl der verschriebenen Opioid-Schmerzmittel binnen drei Jahren um ein Drittel zu reduzieren. Die Zahnärzte haben nun mit ihren neuen Richtlinien einen Schritt in diese Richtung gemacht.

Konrad Ege


Familie

Bundesregierung

Barley: Sorgerechtsreform von 2013 funktioniert offenbar gut



Die Reform des Sorgerechts für unverheiratete Eltern vor fünf Jahren funktioniert offenbar gut. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) erklärte am 28. März in Berlin, die allermeisten Entscheidungen würden von den Betroffenen akzeptiert: "Viele der damals geäußerten Befürchtungen haben sich nicht bestätigt", erklärte Barley. Das Justizministerium hatte dem Bundeskabinett einen Evaluierungsbericht vorgelegt, der dem Bundestag zugeleitet wird.

Mit der Sorgerechts-Reform von 2013 wurden die Rechte lediger Väter gestärkt. Bis dahin stand der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Nur wenn sich beide Eltern einig waren, konnten sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben. Mehr als die Hälfte der Paare entschieden sich schon damals dafür.

Seit der Reform kann der Vater die Mitsorge beim Familiengericht auch gegen den Willen der Mutter beantragen und erhalten, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Außerdem können die Gerichte Vätern das alleinige Sorgerecht - ohne die Zustimmung der Mutter - zusprechen, wenn dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Kritiker der Reform hatten eine Flut von Rechtsstreitigkeiten befürchtet.



Arbeit

Studie: Praktika erleichtern Flüchtlingen die Ausbildungssuche



Praktika und Mentorenprogramme erleichtern Flüchtlingen einer Studie zufolge den Einstieg in eine Berufsausbildung in Deutschland. Wie eine am 27. März in Bonn veröffentlichte Studie der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesinstituts für Berufsbildung ergab, kann auch Probearbeiten ein Türöffner für eine Lehre sein. Dagegen ließ die Studie keinen Zusammenhang zwischen einer erfolgreichen Ausbildungsplatzsuche und der Lage auf dem Arbeitsmarkt oder der Aufenthaltsdauer der Flüchtlinge erkennen.

Befragt wurden für die Studie den Angaben nach rund 1.400 Flüchtlinge aus Ländern außerhalb Europas, die bei der Bundesagentur für Arbeit als Bewerber für eine Ausbildung registriert waren. Zum Zeitpunkt der Umfrage hatten den Angaben nach 31 Prozent von ihnen bereits eine duale Ausbildung aufgenommen, drei Prozent absolvierten eine schulische Ausbildung oder ein Studium.

Bei der Bewerbung waren der Umfrage zufolge vor allem diejenigen Flüchtlinge erfolgreich, die vorher ein Praktikum absolviert oder Unterstützung durch einen Paten oder Mentoren hatten. So hatten 66 Prozent der Befragten mit Lehre ein Praktikum absolviert und 28 Prozent im Betrieb probeweise gearbeitet. Von den Flüchtlingen ohne Ausbildung traf das nur auf 46 Prozent beziehungsweise 13 Prozent zu. Von den erfolgreichen Bewerbern wurden 47 Prozent durch Mentoren oder Paten unterstützt, von den bislang erfolglosen nur 27 Prozent.

Zudem waren die erfolgreichen Bewerber offenbar aktiver: Von den befragten Flüchtlingen mit Ausbildung hatten 58 Prozent schriftliche Bewerbungen verschickt, 37 Prozent hatten direkt bei Betrieben nach Lehrstellen gefragt. Von den Umfrageteilnehmern ohne Lehre hatten das nur 45 beziehungsweise 27 Prozent getan.

Dagegen spielen sozialdemografische Faktoren der Studie zufolge nur eine untergeordnete Rolle: Weder das Geschlecht noch die Aufenthaltsdauer oder das Alter seien für den Zugang zu einer betrieblichen Ausbildung relevant, hieß es. Auch das Verhältnis zwischen der Zahl der offenen Lehrstellen und der Anzahl aller Ausbildungsinteressierten in einem Arbeitsagenturbezirk beeinflusse nicht die Chancen von Flüchtlingen.



Gesundheit

Grüne: Wartezeiten für Psychotherapien müssen verkürzt werden



Die Grünen haben die Bundesregierung aufgefordert, die Wartezeiten für Psychotherapien zu verkürzen. Wenn die zuständigen Gremien im Gesundheitswesen dies nicht leisteten, müsse Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) tätig werden, forderte die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Maria Klein-Schmeink, am 26. März in Berlin. Spahn hatte beim Amtsantritt angekündigt, die Wartezeiten auf Behandlungstermine für Privat- und Kassenpatienten zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit zu machen.

Im Ruhrgebiet sei die Unterversorgung besonders dramatisch, erklärte Klein-Schmeink. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen gehe hervor, dass in dem westdeutschen Ballungsgebiet rund ein Drittel weniger Menschen psychotherapeutisch behandelt würden als in vergleichbaren Regionen. Es würden zu wenige Kassenzulassungen für Therapeuten bewilligt, kritisierte Klein-Schmeink.

Nach Angaben der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung liegen die Wartezeiten für eine ambulante Therapie bei 15 Wochen, in vielen Regionen sind es mehr. Das Bundesgesundheitsministerium hat darüber laut Grünen-Anfrage keine eigenen Erkenntnisse. Ob sich die vor einem Jahr zusätzlich eingeführten Sprechstunden und Akut-Behandlungen bei Psychotherapeuten auf die Wartezeiten für Therapie-Plätze ausgewirkt haben, ist laut Bundesregierung ebenfalls nicht bekannt.

Psychische Erkrankungen verursachen steigende Kosten. Sie stehen bei den Ursachen für Fehltage am Arbeitsplatz an zweiter Stelle und sind Hauptursache für dauerhafte Erwerbsunfähigkeit.



Kriminalität

Bayern will Betrug in Pflege und Arztpraxen gezielter bekämpfen



Schwarze Schafe unter Ärzten, Therapeuten und Pflegern sollen es in Bayern künftig schwerer haben, Kassen und Patienten zu betrügen. In jedem Polizeipräsidium im Freistaat konzentriere man künftig 30 Ermittler, die speziell gegen Betrug im Gesundheitswesen vorgehen sollen, kündigte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am 27. März in Nürnberg an. Davon erhoffe er sich eine "bessere Bekämpfung dieser speziellen Kriminalitätsform".

Herrmann sagte, der Betrug im Gesundheitswesen liege in einem Dunkelfeld. Den jährlichen Schaden würden die Kassen bundesweit im Jahr auf rund 14 Milliarden Euro schätzen. 2017 sind laut Kriminalstatistik in Bayern 325 Fälle verfolgt worden, bei denen 5,9 Millionen Euro Schaden entstand.

Man stoße im Bereich der Pflege auf Abrechnungen für Leistungen, die nicht erbracht worden seien, ergänzte der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU). Aber auch Ärzte würden Geld für Behandlungen wollen, die nicht sie, sondern ihr Assistenzpersonal ausgeführt haben. Besonders dreist nannte er "Abrechnungsringe", in denen Arzt, Patient, Pflegedienste oder Reha-Zentren gemeinsame Sache machten.




sozial-Branche

Pflege

Ausbildungsreform: Ungewissheiten belasten Schulen und Einrichtungen




Pflege-Azubis lernen Haarwäsche am Krankenbett.
epd-bild/Annette Zoepf
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geht die Ausbildungsreform in der Pflege mit Tempo an. Sein Ministerium hat nun einen Entwurf zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung ausgearbeitet und stimmt ihn mit anderen Bundesministerien, Ländern und Verbänden ab. Die Pflegebranche drängt zur Eile, denn es fehlen noch die Voraussetzungen, um neue Schulcurricula zu entwickeln.

Der Startschuss für die neue Pflegeausbildung fällt am 1. Januar 2020. Ab diesem Tag soll bei der Kranken-, Kinder- und Altenpflege nicht mehr getrennt, sondern gemeinsam ausgebildet werden. "Das hört sich weit weg an, das ist es aber nicht. Im Ausbildungsbereich steht der Termin quasi vor der Tür", sagt der Berliner Schulleiter Ulrich Söding. Am Institut für berufliche Bildung im Gesundheitswesen der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH ist Söding für insgesamt 1.000 Ausbildungsplätze, davon 530 in der allgemeinen Kranken-, 57 in der Kinder- und 185 in der Altenpflege, verantwortlich. In Zukunft wird er es dann für die generalistische Ausbildung sein.

Ehrgeiziger Starttermin für neue Ausbildung

Er würde es begrüßen, wenn der Stichtag um ein Jahr nach hinten auf 2021 gelegt würde. Das Bundesgesundheitsministerium hat indes am 23. März mitgeteilt, dass die neue Pflegeausbildung am 1. Januar 2020 starten soll.

Die Generalistik sei eine Herkulesaufgabe, sagt Söding: "Drei ehemals voneinander getrennte Ausbildungen laufen aus und werden in einer neuen, dann generalistischen Ausbildung zusammengeführt. Aus drei mach eins", erklärt der Schulleiter. Erst wenn die neuen Rahmenpläne und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung auf seinem Tisch liegen, können er und sein Stab einen neuen schulinternen Lehrplan entwickeln. Wenn es für den Start der neuen Ausbildung tatsächlich beim Stichtag 1. Januar 2020 bleibe, "wird dies nur mit heißer Nadel gestrickt werden können", befürchtet Söding.

Wolfgang Fischbach, Vorstandsmitglied im Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) und seit 30 Jahren Schulleiter der Fortbildungsakademie für Gesundheitshilfe im nordrhein-westfälischen Olpe mit 250 Ausbildungsplätzen für Alten- und Krankenpflege, gibt sich hingegen gelassen. "Wir haben schon vielfältige Reformen erlebt und unsere Reformfähigkeit unter Beweis stellen müssen", sagt er selbstbewusst.

Eine Veränderung stellt er fest: Die Anfragen von Bewerbern hätten aufgrund der bevorstehenden generalistischen Ausbildung spürbar zugenommen. "Es gibt einen erhöhten Beratungs- und Informationsbedarf", schildert Fischbach." Vor allem seien die Menschen verunsichert, ob sie noch in die alte Pflegeausbildung einsteigen oder doch lieber auf die generalistische Ausbildung warten sollten. Auch gingen beim VKAD Fragen von Einrichtungen ein. Denn sie müssen später federführend die Praxisanteile der generalistischen Ausbildung übernehmen. Es gebe hier einen großen Schulungs- und Qualifizierungsbedarf.

Zusammenführung der Ausbildungsinhalte

"Es handelt sich um ein schweres Aufgabenbündel", beschreibt Fischbach die Herausforderungen für die Branche. Als Schulleiter wartet er wie viele seiner Kollegen auf die Rahmenpläne, die Ausbildungs- und Prüfungsordnung und die Finanzierungsmodalitäten. "Ich weiß, dass die Fachkommissionen aus den Ministerien intensiv daran arbeiten. Aber dann muss im zweiten Schritt jedes einzelne Bundesland seine Richtlinien und Ausbildungscurricula ergänzen und erweitern. Erst dann sind wir an der Reihe, schulinterne Curricula zu entwickeln", schildert er den arbeits- und zeitintensiven Prozess.

"Die Zeitfrage ist aber ein gewichtiger Faktor für einen erfolgreichen Start", meint der Experte. Denn schon im nächsten Jahr würden die individuellen Verträge für eine Ausbildung ab 2020 abgeschlossen. Deshalb müssten "quasi übermorgen" die Rahmenbedingungen für die generalistische Ausbildung feststehen.

Wolfgang Fischbach ist froh, dass seine Fortbildungsakademie einen Vorteil hat: Hier werden schon lange sowohl Kranken- als auch Altenpfleger ausgebildet. Somit können diese Erfahrungen für die Zusammenführung der Ausbildungsinhalte zu einer generalistischen Pflegeausbildung genutzt werden. Ähnlich sieht es sein Kollege Ulrich Söding, dessen Institut gar für alle drei Pflegeberufe ausbildet. "Kleinere Schulen, die bislang nur einen Ausbildungsgang anbieten, müssen sich Kooperationspartner suchen und die Generalistik im Verbund mit anderen umsetzen." Söding fordert für Schulen und Einrichtungen eine finanzielle Unterstützung, damit sie den personal- und zeitintensiven Prozess schultern können.

Verena Mörath


Kirchen

Gastbeitrag

Dienstgemeinschaft: Gelebte Form von Kirche in der Welt




Ulrich Lilie
epd-bild/Rolf Zöllner
Was qualifiziert aus kirchlich-diakonischer Sicht den Begriff Dienstgemeinschaft? Was kann eine kirchlich-diakonische Dienstgemeinschaft tun, um dem Leistungsdruck in ihren Einrichtungen etwas entgegenzusetzen? Auf diese Kernfragen kirchlichen Selbstverständnisses gibt der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, ein seinem Gastbeitrag für epd sozial Antworten.

Theologisch – so hat der Nürnberger Hochschullehrer Peter Dabrock es einmal auf den Punkt gebracht – bedeutet Dienstgemeinschaft, "sich jenseits von möglichen Interessengegensätzen als eine Gemeinschaft zu verstehen, die die Liebe Christi in der Welt zum Vorteil der Benachteiligten wirklich werden lässt". Diese besondere Form der Gemeinschaft wird als eine geschenkte Gemeinschaft, als eine Gabe verstanden.

Ein solches Verständnis der Dienstgemeinschaft ist eng mit der IV. These der Barmer Theologischen Erklärung verbunden, in der es heißt, dass "die verschiedenen Ämter in der Kirche keine Herrschaft der einen über die anderen begründen, sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes" erwarten lassen.

Dienstgemeinschaft als Vergewisserungsraum

Was heißt das im Blick auf die Führungs- und Leitungskräfte wie für die Mitarbeitenden? Und was heißt das im Blick auf die Organisationsentwicklung von diakonischen und caritativen Einrichtungen?

Der Gottesdienst hat eine diakonische Dimension, wie auch das diakonische Engagement etwas mit dem Bezeugen des Glaubens zu tun hat. Kirchliche Einrichtungen sind dadurch geprägt, dass in ihnen diese Grundvollzüge von Kirche bereitgestellt und gelebt werden. Dazu benötigen Einrichtungen Leitungs- und Führungskräfte ebenso wie Mitarbeitende, die diese Grundvollzüge leben und tragen. Dienstgemeinschaft kann ein gemeinsamer Reflexions- und Vergewisserungsraum für die diakonische Arbeit sein. Dies wiederum erfordert Raum für Dialog, unter Umständen auch für kräftigen Streit, um sich aufeinander zuzubewegen, um verlässliche Absprachen zu treffen und um integer miteinander umzugehen.

Für die unterschiedlichen Ausprägungsformen der Diakonie ergeben sich damit besondere Herausforderungen und Verpflichtungen der Organisationen und Träger - und damit der Führungen und Leitungen. Es geht um eine diakonische Führungskultur, die in einem besonderen Grundverständnis begründet ist.

• Mitarbeitende sind in Sozialunternehmen außerordentlich bedeutsam. Der Gedanke der Dienstgemeinschaft, in der gegenseitige Wertschätzung, Achtung und Augenhöhe großgeschrieben werden, beinhaltet eine Leitvorstellung eines entsprechenden Miteinanders. Dienstgemeinschaft bewahrheitet sich also in einer besonderen Führungskultur, die Partizipation, die Teilhabe aller Mitarbeitenden lebt und gestaltet.

Angebote zum geistlichen Auftanken

• Wird die Kirchenmitgliedschaft aller Mitarbeitenden zukünftig als wichtiges, aber nicht mehr als einziges Identitätsmerkmal einer Einrichtung verstanden, führt dies zu einer besonderen Verantwortung der Aufsichtsorgane und der Leitungen sowohl für die Qualität als auch für die Gestaltung des christlich-ethischen Profils in den Arbeitsvollzügen, den geistlichen Angeboten und der Organisation einer evangelischen Einrichtung.

• Dienstgemeinschaft lebt von Rücksicht und Anerkennung, Vertrauen und Transparenz von Entscheidungen.

• Trotz alles Leistungsdrucks oder gerade deswegen sollten Freiräume für Mitarbeitende eröffnet werden: als Burnout-Prophylaxe und im Sinne des betrieblichen Gesundheitswesens, aber auch als Angebote zum geistlichen Auftanken. Formate wie "Oasentage", kleine geistliche Impulse im Alltag und eine Kultur der Unterbrechungen können zu echten Kraftquellen werden. Mir ist es ein Anliegen, dass wir in unseren diakonischen Einrichtungen das Zentrum der Dienstgemeinschaft nicht aus den Augen verlieren: das ermutigende, ermunternde, neue Perspektiven aufweisende Wort Gottes, das den Quellgrund gelebter und lebbarer Spiritualität bildet und heilsame Unterbrechungen schafft in der Betriebsamkeit und der Alltagsgeschäftigkeit – und dem eben nicht wegzudiskutierenden Leistungsdruck.

Belastungssituationen der Mitarbeitenden

• Ein weiterer wichtiger Bestandteil einer Kultur der Unterbrechung sind geistliche Bildungsangebote - nicht nur für neue Mitarbeitende. Dafür müssen Beschäftigte trotz knapper Personalschlüssel freigestellt werden.

• Seelsorgeangebote für Mitarbeitende werden angesichts von zunehmendem Stress und Leistungsdruck in der Diakonie immer wichtiger. Als Folge auch von beruflicher Überforderung zerbrechen Partnerschaften, geraten Familiengefüge in Schieflage, geraten Kinder mit in Schwierigkeiten. Eltern werden älter und pflegebedürftig. Wenn Diakonie den eigenen Mitarbeitenden in ihren Belastungssituationen hier gleichgültig gegenüber bleibt, verliert sie nicht nur an Glaubwürdigkeit. Sie verliert auch ihren Auftrag aus den Augen, die Liebe Christi in der Welt zum Vorteil der Benachteiligten wirklich werden zu lassen.

• Entscheidungen, die Mitarbeitende im Berufsalltag am Anfang und am Ende des Lebens genauso wie in dessen Mitte zu treffen haben, werden zunehmend komplexer. Daher werden sozialethische, bioethische, lebensethische Orientierungen immer wichtiger. Ob es sich um den Streit um den assistierten Suizid handelte oder den aktuellen Diskurs um die Beibehaltung Paragraf 219a - solche Debatten gilt es nicht nur an Akademien zu führen, sondern auch in unseren diakonischen Einrichtungen.

Unterbrechungskultur im Alltag

• Zur Leitungsaufgabe gehört es auch, gottesdienstliche Angebote zu initiieren und regelmäßig durchzuführen, die sich an alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende richten.

• Eine Unterbrechungskultur sollte selbstverständlich im Alltag gelebt werden können. Vor einiger Zeit ist eine leitende Mitarbeiterin in der Pflege einer diakonischen Einrichtung in Hamburg sehr plötzlich im Dienst verstorben. Das ganze Krankenhaus war geschockt. Daraufhin hat die Leitung beschlossen, den OP-Betrieb für zwei Stunden auszusetzen. In der Kirche am Krankenhaus standen Seelsorgende für Gesprächsangebote oder für ein stilles Gebet bereit. Es konnte und durfte miteinander geweint und getrauert werden. Diese Unterbrechung hat das Haus Zeit und Geld gekostet. Aber dem reinen Funktionieren, dem allgegenwärtigen Leistungsdruck wurde ein klares Zeichen entgegengesetzt. Und der Geist des Hauses hat sich anschließend nachhaltig verändert.

• Aufgabe von Führungs- und Leitungskräften ist, das anwaltschaftliche Mandat öffentlich auszuüben und für gute Rahmenbedingungen des diakonischen Handelns zu sorgen. Dazu gehört beispielsweise, nicht nur die unmittelbare Arbeit am Patienten zu kalkulieren, sondern bei Pflegesatzverhandlungen auch Wege- und Begleitzeiten zu verhandeln.

Dienstgemeinschaft in Kirche und Diakonie lebt davon, dass sie im Miteinander verantwortet und gestaltet wird, von allen Mitarbeitenden: Top down genauso wie bottom up. Dienstgemeinschaft braucht zudem einen Geist der verbindenden Widerständigkeit, die dem Leistungsdruck, dem "immer schneller, besser, günstiger", gemeinsam etwas entgegensetzt. Dienstgemeinschaft konstituiert sich in theologischer Perspektive als Antwort auf den Dienst Gottes, die Diakonie Gottes an allen Menschen, aus der Christinnen und Christen und auch die Kirche leben. Christliche Gemeinschaft versteht sich vor diesem Hintergrund nicht einfach als zwischenmenschliche Gemeinschaft. Dabei dürfen Risiken, Konflikte und Fallstricke des Gabe-Geschehens nicht unterschätzt werden: Machtmissbrauch, bewusste oder unbewusste Abhängigkeiten, Kalkül und wechselseitige Projektionen greifen eine so verstandene Dienstgemeinschaft an der Wurzel an. Es braucht Good Governance in der Diakonie und Caritas. Und es braucht Menschen, denen Führung nicht nur ein Anliegen ist, sondern die das aus dem Geist des Evangeliums auch gelernt haben.

Nicht alle müssen in der Kirche sein

Wir brauchen also Mitarbeitende, die in der Lage sind, mit ihrem Dienst dazu beizutragen, dass die Grundvollzüge von Kirche in der Einrichtung erkennbar und erfahrbar werden. Diakonische Einrichtungen können ein besonderes Maß an Verbundenheit und Loyalität zu ihrem Sendungsauftrag verlangen, müssen aber auch ihrerseits die Voraussetzungen dafür schaffen, dass diese Loyalität im Dienst ohne Überforderung gelebt werden kann. Dazu ist es notwendig, Anforderungsprofile für die verschiedenen Dienste zu definieren. Nicht alle Mitarbeitende müssen die Loyalität durch Kirchenmitgliedschaft zum Ausdruck bringen, alle Mitarbeitenden müssen aber die sich aus ihrer Verbundenheit ergebenden besonderen Pflichten als wesentlichen Bestandteil ihrer Vertragsbeziehung gegenüber ihrem Dienstgeber anerkennen und akzeptieren.

Die Mitarbeit von Nicht-Christen in diakonischen Einrichtungen kann in dieser Sichtweise nicht mehr vorwiegend defizitorientiert, sondern vielmehr als Quelle von Reichtum und Vielfalt angesehen werden. Dieser Reichtum kann darin liegen, dass die betreffenden Personen sich mit ihren je eigenen kulturellen und fachlichen Kompetenzen konstruktiv in die Dienstgemeinschaft einbringen.

Dabei ist Dienstgemeinschaft kein Selbstzweck. Ihre Aufgabe vollzieht sich als gemeinsamer Dienst am Nächsten, gerade an den Schwächsten. Vor diesem Hintergrund entspricht das Modell einer Konfliktlösung mit paritätisch besetzten und auf Augenhöhe verhandelnden Arbeitsrechtlichen Kommissionen und einer verbindlichen Schlichtung dem Gedanken, dass diejenigen, die sich aus strukturellen Gründen in einer Vorteilsposition befinden, diese Position nicht gegenüber anderen Mitgliedern der Gemeinschaft ausnutzen.

Streikrecht trifft Selbstverständnis

Die Bezeugung des Glaubens und die Gestaltung des gottesdienstlichen Lebens sowie die christliche Gemeinschaft können von ihrem Wesen her nicht suspendiert werden. Eine Bestreikung des gemeinsamen Dienstes der Nächstenliebe an Klienten würde dazu führen, dass Ersatz für die streikenden Mitarbeitenden gefunden werden müsste. Denn Nächstenliebe kann es nicht verantworten, auf Hilfe angewiesene Menschen den notwendigen Dienst zu versagen. Kurzfristig eingesetzte Mitarbeitende könnten aber nicht in kurzer Zeit die notwendige Loyalität und Identifikation mit dem christlichen Auftrag erwerben. Insofern würde das Streikrecht die Dienstgemeinschaft und damit das Selbstverständnis evangelischer Einrichtungen im Kern treffen.

Diakonie und Caritas unter Leistungsdruck? Schneller, besser, immer günstiger? Ich bin überzeugt, die die Diakonie tragende Überzeugung und Haltung in einer älter, bunter und ungleicher werdenden Gesellschaft keinesfalls an Bedeutung verlieren wird. Im Gegenteil: Bei vielen Vorortbesuchen und -gesprächen begegnen mir immer wieder aus Glauben und humanen Geist motivierte und fachlich versierte Menschen. Ohne sie wäre unser Gemeinwesen nicht nur ärmer, sondern wirklich aufgeschmissen. Es ist Zeit, dass sie entsprechende Anerkennung erfahren. Solche Anerkennung drückt sich gesellschaftlich zuerst auch in einer angemessenen Bezahlung sowie in sicheren und guten Arbeitsverhältnissen aus.

Gerade diakonische Arbeit mit solch hoher Motivation steht angesichts der Erfahrung des nicht einfach abzuschaffenden Leids immer wieder in der besonderen Gefahr der Selbstüberforderung. Dann ist die Botschaft von der Rechtfertigung des Menschen, der nicht genügen kann und genügen braucht, weil der barmherzige und allmächtige Gott allein genügt, im Wortsinn Evangelium, gute Botschaft für Menschen in freiwilligem Engagement und helfenden Berufen.

Ulrich Lilie ist Präsident der Diakonie Deutschland.


Familie

Internet

Pornos im Kinderzimmer




Mädchen surfen auf ihrem iPad.
epd-bild/Anke Bingel
Kinder und Jugendliche werden oft schon früh mit pornografischen Inhalten im Internet konfrontiert. Eltern sollten das Thema aktiv ansprechen, raten Experten.

"Wir haben dicke Frauen mit Riesenbusen geguckt". Ursula Müllers war entsetzt, als sie hörte, womit ihre zwölfjährige Tochter den Nachmittag bei ihrer Freundin verbracht hatte. Auch deren Eltern fielen aus allen Wolken, als sie erfuhren, was die beiden Mädchen auf dem Laptop des älteren Bruders so alles zu sehen bekommen hatten. Ursula Müllers Tochter ist kein Einzelfall. Etwa ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen kommt unfreiwillig mit pornografischen Inhalten im Internet in Kontakt, sei es zufällig beim Surfen oder durch gezielte Übermittlung von Pornografie durch andere Personen, wie es in einer Expertise für den Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, heißt.

Keine wirksame Zugangsbeschränkung

Während Mädchen Pornos oft abstoßend fänden, suchten Jungen erheblich häufiger zielgerichtet im Internet nach erotischen Inhalten, sagt der Berliner Medienwissenschaftler Daniel Hajok, Experte für Jugendmedienschutz: "Studien zeigen, dass der Einstieg in die Welt der Pornos bei männlichen Jugendlichen heute schon zwischen dem zwölften und 13. Lebensjahr erfolgt."

Dabei sollten Heranwachsende in Deutschland eigentlich gar keinen Zugang zu Pornos haben. Harte pornografische Darstellungen mit Gewalt oder sexuellen Handlungen an Tieren sind in ohnehin grundsätzlich verboten. Laut Gesetz müssen aber auch Anbieter legaler pornografischer Internet-Seiten in Deutschland gewährleisten, dass nur Erwachsene diese sehen können, etwa durch eine Identifizierung mit dem Postident-Verfahren.

"Eine wirksame Zugangsbeschränkung gibt es aber nicht", weiß Hajok. Denn die Server der Porno-Seiten stünden meist im Ausland und hielten sich nicht an deutsche Gesetze.

Traumatische Erlebnisse möglich

Pornografische Filme könnten Kinder und Jugendliche erschrecken und verstören, sagt Kristin Langer, Mediencoach bei der Initiative "Schau hin! – Was dein Kind mit Medien macht", die vom Bundesfamilienministerium unterstützt wird. Psychisch stabile Heranwachsende verkrafteten eine solche Erfahrung. "Im Einzelfall kann es aber auch zu traumatischen Erlebnissen kommen."

Medienpädagogen empfehlen Eltern deshalb, den Computer in jedem Fall mit Jugendschutzfilter und Sicherheitseinstellungen auszurüsten. Allerdings bietet auch das keine absolute Sicherheit, wie Medienexperte Hajok sagt. Wie im Fall der Tochter von Ursula Müller können Kinder zum Beispiel auch bei Freunden mit Pornos konfrontiert werden. Manche Jugendliche seien auch findig und versuchten, die Filter gezielt auszuhebeln.

"Ich rate Eltern deshalb, sich mit ihren Kindern vorbeugend über irritierende Inhalte im Internet zu unterhalten", sagt Langer. Eltern könnten Kindern erklären, dass es im Netz verstörende Darstellungen gibt, die mit Erlebnissen und Erfahrungen aus dem echten Leben nichts zu tun hätten. Pornos transportierten meist ein höchst fragwürdiges Bild von Sexualität, insbesondere hinsichtlich der Unterwürfigkeit von Frauen und der klischeehaften Zuschreibung sexueller Eigenschaften, wie die Initiative "Schau hin" betont.

Wenn Kinder unfreiwillig auf eine Pornoseite stießen, sei es wichtig, dass sie sich jemandem anvertrauen könnten, sagt Langer. Sie bräuchten jemanden, der ihnen einen Maßstab gebe und erkläre, dass Pornos nichts mit Liebe zu tun hätten, sondern in erster Linie produziert würden, um Erwachsene sexuell zu stimulieren und damit Geld zu verdienen. "Eltern sollten die Haltung vermitteln: Wenn du dich mal im Internet verirrt hast, komm zu uns, du wirst nicht bestraft," empfiehlt Langer.

Verirrt im Internet

Gleichzeitig müsse auch mehr für die Medien- und Sexualerziehung in den Schulen getan werden, fordert Hajok. Am wirkungsvollsten sei es, wenn Schulen sich externe Sexualpädagogen ins Haus holten. "Die kommen mit den Schülern praktisch automatisch auf das Thema Pornos zu sprechen", weiß Hajok aus Erfahrung.

Hier könnten Pädagogen einhaken und den Schülern erklären, wo sie wirklich Antworten auf ihre Fragen zur Sexualität finden können, etwa beim Internetportal loveline.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) oder der Website sextra.de von pro familia. Mit entsprechendem Wissen zu Sexualität können Jugendliche einen selbstbestimmten Umgang damit entwickeln, erklärt "Schau hin".

Beruhigend für Eltern: Die verstärkte Konfrontation mit Pornografie muss bei Jugendlichen keine negativen Folgen hinterlassen. Entscheidend für den Umgang mit Sexualität und dem anderen Geschlecht seien vor allem die frühkindliche Prägung und das soziale und familiäre Umfeld, sagt Hajok.

Trotz der zunehmenden Verfügbarkeit von Pornos seit Anfang des Jahrhunderts stellten Wissenschaftler bislang auch keine messbaren Veränderungen beim Sexualverhalten von Jugendlichen fest. "Annahmen, wonach immer mehr junge Menschen immer früher sexuell aktiv werden, bestätigen sich nicht", stellt BZgA-Leiterin Heidrun Thaiss fest. Laut einer Bundeszentralen-Studie von 2015 liegt der Anteil der sexuell aktiven 14- bis 17-Jährigen mit 34 Prozent auf dem Niveau von Mitte der 90er Jahre.

Claudia Rometsch


Missbrauch

Ex-Bundesrichter hilft bei Aufklärung von Kinderporno-Fall



Im Fall des ehemaligen Leiters einer evangelischen Kindertagesstätte in Heilbronn, der Kinderpornografie besessen und hergestellt haben soll, hat die Kirche einen früheren Bundesrichter eingeschaltet. Ulrich Hebenstreit, vormals Richter am Bundesgerichtshof, soll prüfen, ob die kirchliche Verwaltungsleitung in Heilbronn im Umgang mit dem Tatverdächtigen Fehler gemacht hat, teilte die Evangelische Landeskirche in Württemberg am 28. März in Stuttgart mit. Der Verwaltungsleiter, Kirchenpfleger Rolf Krieg, hatte beim Oberkirchenrat Selbstanzeige erstattet.

Auslöser für das Disziplinarverfahren sind Vorwürfe, der Kita-Leiter sei zu spät von seiner Stelle entfernt worden. Die polizeilichen Ermittlungen liefen seit Anfang 2016, im Sommer 2017 gab es erste Informationen an die Gesamtkirchengemeinde Heilbronn. Dennoch dauerte es bis Januar 2018, bis sich die Kirche von dem Erzieher trennte. Bislang war dafür ein Konflikt zwischen dem Arbeitsrecht und dem Kinderschutz vermutet worden.

Auf dem Computer des in Haft sitzenden Erziehers waren 2016 Tausende Dateien mit kinderpornografischen Bildern gefunden worden. Erst im Zuge der Ermittlungen kam Anfang März heraus, dass der Verdächtige offenbar auch selbst pornografische Aufnahmen mit einem Kind gemacht hat - ein Fall von schwerem sexuellen Missbrauch. Die Landeskirche legt Wert darauf, dass die Ermittlungen von einer externen Person geführt werden.



Gesundheit

Apotheken

Wenn das Kinder-Antibiotikum ausverkauft ist




Logo einer Apotheke in Würzburg
epd-bild/Daniel Peter
Nach dem Arztbesuch mit dem Rezept zur Apotheke. Sollte kein Problem sein. Wenn die verschriebene Arznei denn verfügbar ist. Immer mal wieder sind Medikamente in Deutschland nämlich nicht lieferbar. Das hat diverse Gründe, sagen Experten.

Er sei "richtig froh", dass es bald vorbei ist, sagt Wolfgang Müller (Name geändert). Für ihn, meint er. Der Apotheker geht demnächst in den Ruhestand, seine kleine Apotheke im ländlichen Unterfranken schließt, niemand will sie übernehmen. Einer der möglichen Gründe: Erst vor ein paar Tagen hat Müller eine junge Mutter mit krankem Kind wieder wegschicken müssen, ohne ihr das verschriebene Kinder-Antibiotikum aushändigen zu können. "Das Medikament des Herstellers ist schon seit Wochen nicht lieferbar", berichtet Müller. Weil die Krankenkasse der Frau mit dem Arzneihersteller einen Vertrag hat, durfte er kein Alternativprodukt aushändigen, sagt er.

Verband der Klinikapotheken besorgt

Von Fällen wie diesem hört man immer wieder: Patienten bekommen die verschriebenen Medikamente in der Apotheke nicht, weil sie nicht lieferbar sind. Seit Jahren schon gibt es zum Beispiel Probleme beim "Flüssig-Aspirin". Die Arznei wird vor allem in Notfällen bei Herzinfarkt-Patienten verwendet, um das Blut zu verflüssigen. Hersteller Bayer hat erst vor kurzem wieder einmal Lieferprobleme eingeräumt - wegen Herstellungsproblemen im Werk in Frankreich. "Wir betrachten diese Situation seit einiger Zeit mit Sorge", sagt Jürgen Bieberstein vom Bundesverband der Klinikapotheken.

Auch Martha Binder von der Bayerischen Landesapothekerkammer ist das Problem bekannt: "Die Gründe dafür sind vielfältig." Zum einen die Globalisierung des Arzneimittelmarktes: Für viele Standard-Medikamente wie Kinder-Antibiotika oder Schilddrüsen-Tabletten gebe es weltweit oft nur noch ein, zwei Fabriken, in denen mehrere Pharma-Firmen ihre Medikamente mit dem selben Wirkstoff herstellen lassen. "Wenn es dort zu Problemen kommt und einige Tage, Wochen oder Monate nicht produziert werden kann, wird die Versorgungslage schnell kritisch", sagt sie. Denn Vorratslager hätten europäische Pharma-Konzerne kaum.

Zum anderen sei Deutschland kein Hochpreis-Land für Medikamente, sagt Thomas Metz vom Bayerischen Apothekerverband: "Die Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel liegen im Ausland teils deutlich höher." Und weil Pharma-Unternehmen natürlich an Gewinn interessiert sind, werden gerade knappe Medikamente lieber in Hochpreis-Länder wie die USA und Großbritannien verkauft, erläutert Metz. Ein weiteres Problem seien die Rabattverträge, bei denen Krankenkassen mit einem Hersteller Verträge für bestimmte Medikamente schließen. Außer in Notfällen darf die Apotheke dann nur das Produkt des Herstellers aushändigen und nichts sonst.

Apotheke bleibt auf Kosten sitzen

Im Extremfall bedeutet das: Ist das verschriebene Produkt aktuell nicht lieferbar, muss die Apotheke den Patienten zu einer anderen Apotheke schicken - in der Hoffnung, dass das bestimmte Produkt dort noch auf Lager ist. Gibt die Apotheke außerhalb von Nacht- und Notdiensten ein Produkt anderer Hersteller mit dem gleichen Wirkstoff aus, bleibt sie im dümmsten Fall auf den Kosten sitzen, weil die Krankenkasse nicht zahlt. "Retaxation" heißt dieses Apotheken-Schreckgespenst. "Dieser Zustand ist nicht das beste Zeugnis für das deutsche Gesundheitssystem", findet der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Krankenhausapotheken, Jürgen Bieberstein.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) ist der Auffassung, dass für bestimmte Arzneimittel "erst gar keine Rabattverträge abgeschlossen werden sollten" - und nennt als Beispiel Standard-Antibiotika. Grundsätzlich gefährde aber ein Lieferengpass nicht gleich die Versorgungssicherheit.

Der Bayerische Apothekerverband findet hingegen, dass Rabattverträge ein "gutes Mittel" sind, um Kosten zu begrenzen. Fälle wie der von Apotheker Müller und der jungen Mutter seien "ärgerliche Ausnahmen, aber es gibt sie", sagt Verbandssprecher Metz. Die Mutter hat übrigens das Kinder-Antibiotikum am Ende doch bekommen - in der dritten Apotheke, nach 30 Minuten Fahrerei.

Daniel Staffen-Quandt


Armut

Neues Onlineregister zu Einrichtungen für Wohnungslose



Deutschlandweit können wohnungslose Menschen ab sofort online einsehen, wo sie in ihrer Umgebung Unterstützung bekommen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe stellte am 27. März in Berlin das Onlineverzeichnis WO+WIE vor, das auch Sozialarbeitern sowie interessierten Bürgern Informationen über deutschlandweite Hilfen in Wohnungsnotfällen gibt.

"Ab jetzt steht allen wohnungslosen Menschen ein umfangreiches Verzeichnis der Hilfeangebote zur Verfügung", erklärte die Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft, Werena Rosenke. Menschen, denen der Verlust ihrer Wohnung droht, könnten nun leichter frühzeitig Beratung finden. Gleiches gelte für Personen, die auf Wohnungslose treffen und Hilfe vermitteln wollen. Nach Schätzungen sind derzeit 860.000 Menschen in Deutschland ohne Wohnung.

Viele von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen haben laut Bundesarbeitsgemeinschaft bislang wenig oder gar keine Informationen über Hilfsangebote. Deshalb werde Hilfe in den meisten Fällen zu spät in Anspruch genommen. Auf www.woundwie.de können sich Hilfesuchende über ärztliche Versorgung, Notübernachtungen oder betreutes Wohnen informieren. In Kombination mit Ort und Postleitzahl erhalten Suchende eine Übersicht zu passenden Angeboten inklusive Adresse, Kontaktdaten und Lagedarstellung.



Bildung

Caritasverband: Kinder früh für Digitalisierung fitmachen



Der Verband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) will Jungen und Mädchen schon vor der Grundschule auf die digitalisierte Welt vorbereiten. "Als früheste Bildungsinstitution müssen Kitas allen Kindern gleichberechtigte Teilhabe und Befähigung ermöglichen", erklärte der KTK-Vorsitzende Clemens Bieber am 27. März in Freiburg. Dazu gehöre der Umgang mit dem Tablet so selbstverständlich wie mit Bauklötzen und Fingerfarben.

KTK-Geschäftsführer Frank Jansen betonte: "Auch Ökologie und Wirtschaft sind komplexe Themen, trotzdem werden nachhaltige Entwicklung oder der Umgang mit Geld von den Kita-Teams seit langem kindgerecht vermittelt." Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertageseinrichtungen müsse jetzt mit Blick auf die Möglichkeiten und Herausforderungen des digitalen Zeitalters weiterentwickelt werden.

Nach Vorstellungen des Kita-Verbands muss die Politik zu diesem Zweck die Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte und eine angemessene Ausstattung in den Einrichtungen sicherstellen. Notwendig sei ebenso die Weiterentwicklung gesetzlicher Rahmenbedingungen zum Datenschutz und zur Kennzeichnung kindgerechter Angebote. Nach Auffassung des Verbandes haben sich Union und SPD im Koalitionsvertrag beim Thema Digitalisierung zu sehr auf den Bildungsort Schule beschränkt.



Notfälle

Luftretter 100 Mal pro Tag im Einsatz



Die Hubschrauber der DRF Luftrettung werden bundesweit pro Tag rund 100 Mal alarmiert. Im vergangenen Jahr wurden dort 36.283 Einsätze registriert, teilte die Organisation am 27. März in Filderstadt bei Esslingen mit. Im Vorjahr seien es 35.846 gewesen, es gab also ein Plus von über einem Prozent. Jede fünfte Hilfe per Hubschrauber fand in den Nachtstunden statt.

Die Organisation will die nächtliche notfallmedizinische Versorgung künftig verstärken. Als Grund nannte die DRF, dass es bei Herzinfarkten, Schlaganfällen oder schweren Unfallverletzungen auf jede Minute ankomme. Nur bei schneller Hilfe habe ein Patient Chancen, sich wieder vollständig zu erholen. Bislang sei an den meisten Hubschrauberstationen in Deutschland mit Einbruch der Dämmerung Dienstschluss.



Finanzbranche

Evangelische Bank steigert Überschuss und Bilanzsumme



Die Evangelische Bank verzeichnet für 2017 einen Jahresüberschuss von 10,2 Millionen Euro (Vorjahr: 10,1 Millionen Euro). Neue Kredite zur Finanzierung von Einrichtungen aus der Gesundheits- und Sozialwirtschaft konnten in Höhe von rund 735 Millionen Euro vergeben werden, wie die Bank am 27. März in Kassel mitteilte. Trotz des nicht einfachen Umfelds habe die Bank ihren Wachstumskurs fortsetzen können, erklärte der Vorstandsvorsitzende Thomas Katzenmayer.

Die Entwicklung habe auch zu einem Anstieg der Bilanzsumme um 2,5 Prozent auf insgesamt rund 7,3 Milliarden Euro geführt, sagte Katzenmayer. Besonders erfreulich sei das Kreditgeschäft mit Kunden aus Kirche, Diakonie, Gesundheits- und Sozialwirtschaft verlaufen, hier hätten sich die Forderungen an die Kunden um 10,5 Prozent auf insgesamt 4,32 Milliarden Euro erhöht.

Die Evangelische Bank (EB) ist ein genossenschaftlich organisiertes Kreditinstitut, das spezielles Know-how und umfassende Finanzlösungen für den kirchlich-diakonischen und sozialen Bereich sowie für private Kunden mit christlicher Werteorientierung bietet. Mit einer Bilanzsumme von 7,3 Milliarden Euro ist die EB die größte Kirchenbank und zählt zu den zehn größten Genossenschaftsinstituten in Deutschland. 470 Mitarbeiter betreuen bundesweit etwa 19.000 institutionelle Kunden und etwa 72.000 private Kunden an 13 Standorten.



Bundesländer

Saarland testet optimale Versorgung von Pflegeheimbewohnern



Im Saarland startet am 1. April ein dreijähriges Projekt zur besseren medizinischen Versorgung von Bewohnern in Altenpflegeeinrichtungen. Das kleinste Flächenbundesland eigne sich aufgrund seiner Strukturen besonders für das Testprojekt, erklärte die Barmer-Landesgeschäftsführerin für Rheinland-Pfalz und das Saarland, Dunja Kleis, am 28. März in Saarbrücken. Der Bund fördere das Projekt aus seinem Innovationsfonds mit 5,5 Millionen Euro.

Konkret bilden bei dem Projekt "Saarphir" (Saarländische Pflegeheimversorgung Integriert Regelhaft) den Angaben zufolge niedergelassene Ärzte regionale Versorgerteams, die für Altenpflegeeinrichtungen erreichbar sind. Geschulte Pflegekräften stünden wiederum den Ärzten als Ansprechpartner zur Verfügung. Gemeinsam sollen sie individuelle Versorgungspläne für die Bewohner erstellen.

Die zentrale Steuerung übernehmen laut Kleis die Kassenärztliche Vereinigung und die saarländische Pflegegesellschaft. Die Teilnahme für Ärzte, Bewohner und Einrichtungen sei freiwillig. Das Projekt startet in Saarbrücken und soll Stück für Stück auf das ganze Saarland ausgeweitet werden.

Der Vorsitzende der saarländischen Pflegegesellschaft, Harald Kilian, betonte, jede Krankenhauseinweisung, die verhindert werden könne, sei ein Gewinn für die Patienten und die Pflegekräfte. Das Projekt könne zudem bei Erfolg ohne größere Probleme in die Regelversorgung integriert werden. Der stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland, Joachim Meiser, betonte, dass das Projekt auch den Blick auf sinnvolle Medikamentenversorgung richten solle.

An dem Projekt nehmen neben Barmer, Kassenärztlicher Vereinigung und Pflegegesellschaft viele weitere Krankenkassen teil. Die Bergische Universität Wuppertal, die Hochschule für Technik und Wirtschaft sowie die Universität des Saarlandes begleiten das Projekt wissenschaftlich.




sozial-Recht

Bundesarbeitsgericht

Geriatriezulage für Pflegekräfte im Seniorenwohnheim




Bewegungsübungen in einem Seniorenwohnheim
epd-bild/Stefan Trappe
Für die Betreuung von alten- und krankenpflegebedürftigen Bewohnern in Seniorenwohnheimen kann Pflegekräften eine "Geriatriezulage" zustehen. Die Zulage können nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht nur Klinikbeschäftigte verlangen.

Befinden sich in einem Seniorenheim alten- und krankenpflegebedürftige Bewohner, kann sich dies in einem höheren Verdienst der Pflegekräfte niederschlagen. So steht Pflegepersonen in Seniorenheimen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) mit überwiegend krankenpflegebedürftigen Bewohnern eine monatliche "Geriatriezulage" zu, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am 23. März veröffentlichten Urteil.

Die entsprechende Bestimmung in dem DRK-Reformtarifvertrag zur Geriatriezulage erfasse nicht nur Kliniken oder Reha-Einrichtungen, sondern auch Seniorenwohnheime, so das BAG. Vergleichbare "Geriatriezulagen" gibt es auch im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und den Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas.

Im konkreten Fall bekam eine examinierte Altenpflegerin recht, die in einem Seniorenzentrum des DRK im Raum Oberhausen als Pflegefachkraft im Nachtdienst arbeitet und bei den Bewohnern die Grundpflege macht. In dem Seniorenzentrum mit seinen 125 Langzeit- und 14 Kurzzeitpflegeplätzen sind in den einzelnen Wohnbereichen alle Bewohner pflegebedürftig. Sie leiden unter chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Gefäßerkrankungen oder Inkontinenz. Die Pflegekräfte führen nach ärztlicher Anordnung Medikamentengaben, Blutzuckerkontrollen, Verbandswechsel oder auch eine Dekubitus-Prophylaxe durch. Über ärztliches Personal verfügt das Seniorenheim nicht.

Von ihrem Arbeitgeber verlangte die Altenpflegerin die im DRK-Tarif enthaltene "Geriatriezulage" in Höhe von 60 Euro monatlich. Die Zulage sei nicht nur auf Beschäftigte in geriatrischen Abteilungen und Stationen in Krankenhäusern anwendbar, sondern auch in Seniorenheimen, meinte sie.

Der Betreiber des Seniorenzentrums lehnte dies ab. Das Seniorenheim sei weder als geriatrische Einrichtung anerkannt, noch würden dort Leistungen erbracht, die die Anforderungen an eine Rehabilitationseinrichtung erfüllten. Rehabilitation sei aber ein notwendige Voraussetzung der geriatrischen Behandlung. Ohne "Geriatrie" könne es auch keine Geratriezulage geben.

Um diese beanspruchen zu können, müssten die Bewohner nicht nur altersgerecht medizinisch versorgt werden, es müsse auch ein "behandlungsbedürftiges Akutereignis" wie etwa ein Schlaganfall hinzutreten. Eine derartige Behandlung finde in der DRK-Einrichtung aber nicht statt.

Doch ganz so eng sah das BAG die tariflichen Bestimmungen nicht. Diese zielten ausdrücklich auf "Angestellte in Alten- und Pflegeheimen mit überwiegend krankenpflegebedürftigen Bewohnern". Solche Bewohner leiden meist nicht an akuten, sondern an chronischen Erkrankungen, die auch im Seniorenzentrum behandelt werden.

Voraussetzung für den Erhalt der "Geriatriezulage" sei es, dass sich in der Einrichtung überwiegend krankenpflegebedürftige Bewohner befinden. Hier habe die Klägerin mit der Grundpflege auch Krankenpflege an chronisch Kranken geleistet. Es sei auch nicht erforderlich, dass in der Einrichtung angestellte Ärzte die Versorgung der Bewohner durchführen. Es reiche aus, wenn Hausärzte in die Einrichtung kommen oder die Bewohner die Ärzte aufsuchen können.

Zwar löse nicht jede Pflegetätigkeit in einem Altenheim die "Geriatriezulage" aus, urteilten die obersten Arbeitsrichter. Hier seien die Bewohner über die normale altersbedingte Pflegebedürftigkeit hinaus jedoch wegen ihrer chronischen Erkrankungen auch krankenpflegebedürftig. Der Klägerin stehe daher die "Geriatriezulage" als Erschwerniszulage zu.

Az.: 10 AZR 387/17

Frank Leth


Bundesverwaltungsgericht

Abschiebungen von Gefährdern bestätigt



Die Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern nach Tunesien und Algerien ist nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts rechtmäßig. Den Männern droht dort nach Auffassung des Gerichts keine Folter. Den beiden Sympathisanten der Terrorgruppe "Islamischer Staat" (IS) drohe in ihren Heimatländern keine "menschenrechtswidrige Behandlung" nach Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, teilte das Gericht am 27. März in Leipzig mit.

Im Fall eines islamistischen Gefährders aus Tunesien gestatteten die Leipziger Richter dessen Abschiebung, obwohl dem Mann in seinem Heimatland womöglich ein Todesurteil droht. Dies könne das Gericht nach Auskünften des Auswärtigen Amtes nicht ausschließen, hieß es. Dass ein mögliches Todesurteil auch vollstreckt werde, drohe dem Mann wegen eines "seit Jahren bestehenden Moratoriums" allerdings nicht, argumentierte das Gericht.

Die tunesischen Behörden werfen dem Mann vor, im März 2015 an einem Terroranschlag auf das Bardo-Museum in Tunis mit mehreren Toten beteiligt gewesen zu sein. Der Tunesier war im selben Jahr nach Deutschland gereist. Tunesien stellte ein Auslieferungsgesuch, der Mann wurde festgenommen.

In einem zweiten Fall bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines islamistischen Gefährders nach Algerien durch den Stadtstaat Bremen vor einem Jahr. Der seit 2003 mit Unterbrechungen in Deutschland lebende IS-Sympathisant gehörte nach Überzeugung des Gerichts "seit längerem der radikal-islamistischen Szene in Deutschland an" und habe "Gewalttaten unter Einsatz von Waffen angekündigt". Der Mann wurde demnach im Januar 2018 nach Algerien abgeschoben, wo er in Haft sitzt.

Auch in diesem Fall hatte das Leipziger Gericht die Abschiebung den Angaben nach von der Zusage abhängig gemacht, "dass dem Kläger in Algerien keine Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung droht". Nach einer entsprechenden Bestätigung des Leiters der algerischen Polizei sei das Gericht zu dem Ergebnis gekommen, dem Mann drohe zum Zeitpunkt seiner Abschiebung "nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit" eine Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Az.: BVerwG 1 VR 1.18

Az.: BVerwG 1 A 5.17



Oberverwaltungsgericht

Kein Asyl für Syrer wegen drohendem Wehrdienst



Die Furcht vor einem zwangsweisen Wehrdienst in Syrien begründet nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) noch keine Anerkennung als Flüchtling in Deutschland. In zwei am 22. März in Berlin veröffentlichten Berufungsentscheidungen des Gerichtes heißt es, die Gewährung "subsidiären Schutzes" durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sei nicht zu beanstanden.

Es sei unbestritten, so das Gericht, dass syrischen Männern im wehrdienstfähigen Alter bei einer Rückkehr nach Syrien eine Gefahr für Leben oder körperliche Unversehrtheit drohe. Es fehle jedoch derzeit an gesicherten Erkenntnissen, dass diese Gefahr gerade darauf beruht, dass den betroffenen Männern ohne weiteres eine regimefeindliche politische Überzeugung unterstellt wird. Danach hängt die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab und könne nicht generell bejaht werden.

Das OVG hatte in zweiter Instanz darüber zu entschieden, ob wegen des Bürgerkriegs geflohene syrische Männer, die ihren Wehrdienst nicht geleistet haben oder denen die Heranziehung zum Reservedienst bevorsteht, subsidiären Schutz oder darüber hinaus die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft beanspruchen können. Diese Frage werde in der Rechtsprechung der OVG der einzelnen Bundesländer unterschiedlich beantwortet, hieß es. Laut Bamf greift der subsidiäre Schutz, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.

Az.: OVG 3 B 23.17

Az.: OVG 3 B 28.17



Oberlandesgericht

Haftstrafe wegen Gewalt an Helfer der Tafel-Ausgabe



Ein Mann, der einen Mitarbeiter der Tafel in Höxter angegriffen hat, muss eine fünfmonatige Haftstrafe antreten. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die fünfmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen Körperverletzung und Beleidigung, wie das Gericht am 27. März in Hamm mitteilte. Strafverschärfend sei, dass sich die Tat gegen den Mitarbeiter einer Hilfsorganisation gerichtet habe, die dem Angeklagten Unterstützung angeboten habe. Außerdem sei das mehrfache Spucken ins Gesicht und auf die Kleidung des Mitarbeiters besonders ehrverletzend gewesen.

Der heute 37 Jahre alte Mann aus Höxter, der staatliche Unterstützung erhält, bezog gelegentlich Lebensmittel von der Tafel in Höxter, wie das Gericht mitteilte. Dort gibt es keine Selbstbedienung, sondern die ehrenamtlichen Helfer händigen die Lebensmittel den Kundenwünschen entsprechend aus. Als der Mann im vergangenen Jahr einen Brotkorb durchwühlte, habe ihn eine ehrenamtliche Mitarbeiterin aufgefordert, die Selbstbedienung zu unterlassen, so das Gericht. Darauf habe der Mann zunächst versucht, die Mitarbeiterin zu attackieren. Als ein anderer Mitarbeiter der Frau zur Hilfe kam, habe der Angeklagte den Mitarbeiter zweimal ins Gesicht geschlagen und bespuckt.

Der ehrenamtliche Mitarbeiter habe durch den Angriff leicht an der Nase geblutet, außerdem sei durch den Schlag seine Brille verbogen worden, erklärte das Gericht. Der Angeklagte habe danach noch weitere Lebensmittel in der Auslage angespuckt, die dann aus hygienischen Gründen entsorgt werden mussten. Weil der Mann bereits wegen Diebstahls zu Bewährungsstrafen verurteilt ist, hatte das Amtsgericht Höxter keine Bewährung auf die aktuelle Verurteilung gewährt. Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung, die nun rechtskräftig ist.

Az.: 4 RVs 19/18 OLG Hamm



Landesarbeitsgericht

Anweisung zu geringerwertiger Arbeit unwirksam



Ein Arbeitnehmer darf im Arbeitsvertrag nicht dazu verpflichtet werden, "im Bedarfsfall auf Anweisung auch eine andere ihm zumutbare Arbeit zu übernehmen". Wird nicht gewährleistet, dass mit der Anweisung eine mindestens gleichwertige Tätigkeit verbunden ist, benachteiligt die Klausel den Arbeitnehmer unangemessen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem am 21. März veröffentlichten Urteil. Dies gelte selbst dann, wenn die andere Tätigkeit nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist.

Geklagt hatte ein als Betriebselektriker angestellter Mann, der mehrfach versetzt wurde und dann ganz andere Tätigkeiten als zuvor ausüben musste. Der Arbeitgeber verwies auf sein Direktionsrecht und auf den Arbeitsvertrag, nach dem der Arbeitnehmer im Bedarfsfall auch eine "andere ihm zumutbare Arbeit" übernehmen muss. Eine Lohnminderung darf mit der Versetzung laut Vertrag aber nicht verbunden sein.

Der Elektriker wollte die Umsetzung nicht akzeptieren. Er führe nun Hilfstätigkeiten aus, wenn auch mit seinem vereinbarten Lohn.

Das LAG entschied, dass die im Streit stehende arbeitsvertragliche Versetzungsklausel unwirksam ist und den Beschäftigten unangemessen benachteiligt. Die Nürnberger Richter verwiesen auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Mai 2006. Danach darf eine Arbeitsvertragsklausel eine Zuweisung zu einer anderen Tätigkeit nur vorsehen, wenn diese mindestens mit der bisher ausgeübten Arbeit gleichwertig ist.

Dies sei im konkreten Rechtsstreit aber nicht der Fall. Denn die arbeitsvertragliche Klausel, die die Anordnung einer "zumutbaren Arbeit" erlaubt, umfasse auch geringerwertige Tätigkeiten, rügte das LAG. Die im Streit stehende Klausel dürfe daher nicht angewendet werden.

Az.: 2 Sa 57/17

Az.: 9 AZR 424/05 (Urteil des BAG)



Landesarbeitsgericht

Betriebsrente wegen Erwerbsminderung auch rückwirkend möglich



Arbeitnehmer müssen auch rückwirkend eine Betriebsrente wegen Erwerbsminderung erhalten können. Wird bei einem Beschäftigten zu Unrecht die Erwerbsminderung verweigert, darf eine für die Betriebsrente zuständige Pensionskasse die Zahlung nicht erst "ab Antragstellung" vorsehen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf in einem am 19. März bekanntgegebenen Urteil. Auch eine rückwirkende Betriebsrentenzahlung müsse möglich sein.

Damit steht einem früheren, nun erwerbsgeminderten Arbeitnehmer für die Zeit vom Februar 2013 bis zum Oktober 2015 rückwirkend eine Betriebsrentennachzahlung in Höhe von insgesamt 21.783,96 Euro zu.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hatte bei dem Mann erst eine Erwerbsminderung abgelehnt, diese Entscheidung aber später wieder aufgehoben und rückwirkend eine gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung gewährt. Knapp drei Wochen später beantragte der Mann bei der zuständigen Pensionskasse rückwirkend die Gewährung einer Betriebsrente wegen seiner Erwerbsminderung.

Die Pensionskasse lehnte ab und verwies auf ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Diese sehen eine Betriebsrentenzahlung erst "ab Antragstellung" mit entsprechenden zeitgleich vorgelegten Nachweisen der Erwerbsminderung vor.

Diese Klausel benachteiligt aber vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausgeschiedene Mitarbeiter unangemessen und ist unwirksam, so das LAG. Das Vorgehen der Pensionskasse führe dazu, dass der Mitarbeiter selbst dann keinen Anspruch habe, wenn der Rentenversicherungsträger oder auch ein Amts- oder Werksarzt zu Unrecht das Vorliegen einer Erwerbsminderung verneint hat. Der Beginn der Rentenbezugsberechtigung hänge dann davon ab, wie schnell die maßgeblichen Stellen im konkreten Fall arbeiten.

Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließen die Düsseldorfer Richter die Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu.

Az.: 6 Sa 983/16



Sozialgericht

Krankenkasse muss Dolmetscher nicht zahlen



Gesetzliche Krankenkassen müssen nach einem Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen die Kosten für einen Dolmetscher nicht übernehmen. Das Gericht urteilte im Fall eines mittlerweile verstorbenen Blutkrebspatienten, der aus dem heutigen Serbien stammte und in Hannover lebte. Er hatte 2010 und 2011 für Arztbesuche, Strahlentherapien und Behördengänge die Hilfe eines Dolmetschers in Anspruch genommen. Dieser wiederum wollte die Kosten von rund 4.900 Euro gegenüber der Krankenkasse abrechnen. Dafür sah das Gericht in seinem am 22. März bekanntgemachten Urteil von 23. Januar keine Grundlage.

Der Dolmetscher hatte den Angaben zufolge darauf verwiesen, dass die medizinische Versorgung ohne die Übersetzung gefährdet gewesen wäre und daher auch vom behandelnden Arzt als notwendig befürwortet worden sei. Das Gericht bestätigte dagegen die Auffassung der Krankenkasse. Abrechnungsfähige ärztliche Behandlungen im Sinne des Gesetzes seien nur solche, die der Arzt selbst ausführe, begründete es sein Urteil. Tätigkeiten von Hilfspersonen seien nur dann abrechenbar, wenn sie unmittelbar zur ärztlichen Behandlung zählten und vom Arzt fachlich überwacht und angeleitet würden.

Dabei komme es auch nicht darauf an, ob ein Dolmetscher für die Behandlung hilfreich oder nötig sei. Auch eine Regelungslücke sieht das Gericht nicht. Der Gesetzgeber habe die nichtmedizinischen Nebenleistungen bereits ausdrücklich geregelt und auf wenige Fälle wie etwa Gebärdendolmetscher beschränkt.

Az.: L 4 KR 147/14



Mordserie

Gericht lässt Schuldfähigkeit von Ex-Krankenpfleger Niels H. prüfen



Die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichts will erneut die Schuldfähigkeit des wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten früheren Krankenpflegers Niels H. überprüfen lassen. In den Ermittlungen habe H. erheblich voneinander abweichende Aussagen gemacht, teilte das Landgericht am 28. März mit. Das Gutachten solle auch klären, ob er seine Taten habe steuern können.

Ab Oktober soll sich H. wegen der größten Mordserie im Nachkriegsdeutschland verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft H. 97 weitere Morde an Patienten in Oldenburg und Delmenhorst vor. Für sechs Taten verbüßt er bereits eine lebenslange Haftstrafe.

Niels H. hatte Patienten Medikamente gespritzt, um absichtlich lebensbedrohliche Herzprobleme bis hin zum Herzflimmern auszulösen. Anschließend versuchte er seine Opfer zu reanimieren, um als Held zu erscheinen. Wegen der Schwere der Tat darf er nicht nach 15 Jahren entlassen werden.

Die Ergebnisse des Gutachtens habe auch Auswirkungen auf die Verfahren gegen drei Beschäftigte des Klinikums Delmenhorst, hieß es. Sie sollen nach dem Tod von Patienten weitere Tötungsdelikte durch Niels H. für möglich gehalten haben, seien aber nicht eingeschritten. Ihr Prozess werde sich verzögern, weil H. angekündigt habe, in diesem Verfahren von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, um sich nicht selbst zu belasten.

Allerdings verliere H. dieses Recht, sobald er selbst in seinem Verfahren rechtskräftig verurteilt worden sei. Die Schwurgerichtskammer kündigte an, den Ausgang des Verfahrens gegen H. abzuwarten und erst dann die Sitzungstermine gegen die Beschäftigten zu benennen. H. war von 1999 bis 2005 als Krankenpfleger in Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst tätig.

Az.: 5Ks 1/18




sozial-Köpfe

Vorstand

Neuer Chef für die Johannes-Diakonie Mosbach




Martin Adel
epd-bild/privat
Die Johannes-Diakonie Mosbach bekommt einen neuen Vorstandsvorsitzenden: Martin Adel wechselt am 1. Oktober zum diakonischen Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Mosbach.

Martin Adel tritt zum 15. November die Nachfolge von Hanns-Lothar Förschler an, der nach fast neun Jahren an der Spitze der Johannes-Diakonie in den Ruhestand gehen wird. Adel kommt von der Stuttgarter Nikolauspflege nach Mosbach. Bei der Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen war der 57-Jährige zuletzt stellvertretender Vorstandsvorsitzender.

Der gebürtige Karlsruher wuchs in Wilhelmsdorf bei Ravensburg auf, absolvierte nach dem Abitur eine Lehre zum Bankkaufmann und studierte anschließend in Mannheim Betriebswirtschaftslehre. Nach neun Jahren als Filialleiter der Evangelischen Kreditgenossenschaft in Stuttgart übernahm er 2002 die Leitung des Bereichs Finanz- und Rechnungswesen bei der Diakonie Stetten. 2010 wurde Adel Vorstand Finanzen und Liegenschaften der Stiftung Evangelische Altenheimat in Stuttgart, ehe er 2016 schließlich zur Nikolauspflege wechselte.

Bei der Johannes-Diakonie bildet Adel künftig als Vorstandsvorsitzender und kaufmännischer Vorstand gemeinsam mit dem Pädagogischen Vorstand Jörg Huber die Spitze des Unternehmens und wird für über 2.800 Mitarbeitende an fast 30 Standorten im Norden und in der Mitte Baden-Württembergs verantwortlich sein.



Weitere Personalien



Nils Möller, Geschäftsführer des hessischen Landesverbands des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), hat für zwei Jahre den Vorsitz der der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen übernommen. Er löst in dieser Funktion turnusgemäß den Diözesandirektor der Caritas in Mainz, Hans Domnick, ab. Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege ist der Zusammenschluss der sechs hessischen Wohlfahrtsverbände. Unter ihrem Dach arbeiten etwa 7.300 Einrichtungen und Dienste mit rund 113.000 Beschäftigten sowie rund 160.000 ehrenamtlich Engagierten.

Thomas Katzenmayer (52) bleibt Vorstandsvorsitzender der Evangelischen Bank eG in Kassel. Der Aufsichtsrat der Bank hat den laufenden Vertrag des Vorsitzenden um weitere sechs Jahre verlängert. Katzenmayer hatte 2014 nach dem Zusammenschluss der Evangelischen Kreditgenossenschaft (EKK, Kassel) und der Evangelischen Darlehnsgenossenschaft (EDG, Kiel) zur Evangelischen Bank (EB) den Vorstandsvorsitz übernommen.

Klaus Engelberty (44) ist seit 1. März neuer Leiter des Diakonischen Werks Worms-Alzey. Der Sozialpädagoge hat damit die Nachfolge von Anne Fennel angetreten. Sie hat das Diakonische Werk zum Jahresanfang verlassen und ist zum Diakonischen Werk an der Saar gewechselt. Stellvertretende Leiterin des Diakonischen Werks Worms-Alzey bleibt Karin Mettner. Das Diakonische Werk Worms-Alzey mit Sitz in Worms ist eines von 18 regionalen Diakonischen Werken in Trägerschaft der Diakonie Hessen.

Laura Rinderspacher wird neue Referentin des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt in der Region Hannover. Die 27-jährige Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlerin tritt Anfang April nach einer längeren Vakanzzeit die Nachfolge der im September 2016 verstorbenen Gerda Egbers an. Rinderspacher will für die evangelische Kirche Kontakte zu Unternehmen und Gewerkschaften aufbauen und dabei vor allem das Gespräch über wirtschaftsethische Fragen befördern. Die Stelle ist auf vier Jahre befristet.

Matthias Röhl, Richter am Bundessozialgericht, ist vom Düsseldorfer Landtag zum Richter am Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen gewählt worden. Das Amt des Landesverfassungsrichters wird Röhl im Nebenamt ausüben. Röhl gehört seit 2014 dem Bundessozialgericht an. Dort ist er im 9. und 10. Senat zuständig für Fragen der Kriegsopfer- und Soldatenversorgung, des Impfschadensrechts, der Gewaltopferentschädigung, des Schwerbehindertengesetzes, der Entschädigung bei überlanger Verfahrensdauer, der landwirtschaftlichen Altersversorgung sowie des Elterngelds.

Gérard Nisal Bischof erhält den mit 10.000 Euro dotierten Kurt-Kaufmann-Preis der Alzheimer-Forschungs-Initiative (AFI). Der wissenschaftliche Mitarbeiter der Uni Köln und des Forschungszentrums Jülich bekommt die Auszeichnung für seine Arbeit zu geschlechtsspezifischen Unterschieden bei der Alzheimer-Krankheit. In seiner Arbeit befasst sich der 37-jährige Mediziner damit, welche Faktoren - abgesehen von einer höheren Lebenserwartung - genau zu einem höheren Erkrankungsrisiko von Frauen führen. Ziel sei es, neue Erkenntnisse zu gewinnen, die zu einer geschlechtsspezifischen und damit wirksameren Alzheimer-Therapie führen können.




sozial-Termine



Die wichtigsten Fachveranstaltungen bis Mai

April

9.4. Berlin:

Seminar "Aktuelle Fragen zum Vergaberecht nach der Reform der EU-Vorschriften zum öffentlichen Beschaffungswesen - Fokus soziale Dienste"

des Deutschen Vereins

Tel.: 030/62980606

http://u.epd.de/yrf

10.4. Berlin:

Fachtagung "Geriatrische Rehabilitation – Versorgung bedarfsgerecht gestalten"

der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation

Tel.: 06221/1879010

http://u.epd.de/yyz

9.-10.4. Münster:

Seminar "Kinderschutz in Migrantenfamilien"

der FH Münster

Tel.: 0251/8365720

http://u.epd.de/yoi

9.-11.4. Loccum:

Tagung "Zwangsmassnahmen in der Psychiatrie mindern - alternative Ansätze für die Alltagspraxis"

der Evangelischen Akademie Loccum

Tel.: 05766/81108116

http://u.epd.de/yha

10.4. Münster:

Seminar "Die AÜG-Reform und ihre Auswirkung auf den Drittpersonaleinsatz"

der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG

Tel.: 0251/48204-12

http://u.epd.de/yh3

10.-11.4. Filderstadt:

Seminar ""Das geht ja gar nicht!?" - Sozialpsychiatrie hinter geschlossenen Türen"

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 030/48837488

http://u.epd.de/yhf

12.4. Münster:

Grundlagenseminar "GEPA NRW: Neuregelung der Investitionskostenfinanzierung"

der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG

Tel.: 0251/48204-12

http://u.epd.de/yoc

13.4. Bamberg:

Seminar "Lass' dein Herz sprechen - Einsatz von Therapiepuppen bei Menschen mit Demenz"

des Caritasverbandes der Erzdiözese Bamberg

Tel.: 0951/8604-0

http://u.epd.de/ywh

16.-18.4. Freiburg:

Seminar "Wenn Führung nervt. Sich selbst und andere erfolgreich führen - Lernen im 'Common Space'"

der Fortbildungsakademie der Caritas

Tel.: 0761/200-1700

http://u.epd.de/yra

17.4. Münster:

Seminar "Management von Bildungseinrichtungen"

der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG

Tel.: 0251/48204-12

http://u.epd.de/yoe

19.4. Münster:

Seminar "Kirchliche Stiftungen: rechtliche Grundlagen, Rechnungslegung, Gemeinnützigkeitsrecht, Zusammenarbeit mit der Stiftungsaufsicht"

der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG

Tel.: 0251/48204-12

http://u.epd.de/yrc

19.4. Münster:

Seminar "Organhaftung bei gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen - Einführung von Risikomanagementsystemen"

der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG

Tel.: 0251/48204-12

http://u.epd.de/ywl

19.-20.4. Erfurt:

Tagung "9. Europarechtliches Symposium beim Bundesarbeitsgericht"

Tel.: 0361/26361400

http://u.epd.de/yh4

23.-24.4. Witten/Herdecke:

Tagung "Multiprofessionelle Versorgung chronisch kranker Menschen"

der Universität Witten/Herdecke

Tel.:02302/926360

www.uni-hw.de

24.4. Mainz:

Seminar "ABC des Umsatzsteuer- und Gemeinnützigkeitsrechts"

der Unternehmensgruppe Solidaris

Tel.: 02203/8997-221

http://u.epd.de/xwx

24.-25.4. Frankfurt a.M.:

Seminar "Einführung in Digitale Kommunikation - Wie der Social-Media-Einsatz in der Caritas gelingen kann"

der Fortbildungs-Akademie der Caritas

Tel.: 0761/2001700

http://u.epd.de/yrb

24.-25.4. Paderborn:

Seminar "Plötzlich Vorgesetzte/r! Du bist doch eine/r von uns"

der IN VIA Akademie

Tel.: 05251/2908-38

http://u.epd.de/xr4

26.4. Köln:

Seminar "Vergütungsverhandlungen in der Behindertenhilfe: Vorbereitung, Strategie und Verhandlungsführung"

der Solidaris Unternehmensgruppe

Tel.: 02203/8997221

http://u.epd.de/yh8

26.-27.4. Fulda:

Fachtagung "Stark. Verletzlich. Jugendliche in Beratung"

der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung

Tel.: 0911/977141

http://u.epd.de/yhc

26.-27.4. Eichstätt:

Fachtagung "Ökonomie und Management der Sozialimmobilie"

der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt

Tel.: 08421/9321673

http://u.epd.de/yof

Mai

3.5. Berlin:

Seminar "ABC des Umsatzsteuer- und Gemeinnützigkeitsrechts"

der Unternehmensbeartung Solidaris

Tel.: 030/723823

http://u.epd.de/ywm

7.-9.5. Berlin:

Seminar "Betreuung und Unterstützung bei Menschen mit Demenz und Behinderungen"

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 030/48837-495

http://u.epd.de/ywo

15.5. Köln:

Seminar "Chancen- und Risikomanagement in Einrichtungen der Sozialwirtschaft - vom Umgang mit rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken"

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356-159

http://u.epd.de/ywi

15.5. Köln:

Seminar "Richtige Lizenzierung von Software im Gesundheitswesen"

der Unternehmensbeartung Solidaris

Tel.: 02203/8997-221

http://u.epd.de/ywn

15.-17.5. Stuttgart:

Tagung "81. Deutscher Fürsorgetag - Zusammenhalt stärken, Vielfalt gestalten"

des Deutschen Vereins

Tel.: 030/62980-620

http://u.epd.de/ywk

16.5. Berlin:

Seminar "Fördermittelgewinnung bei Stiftungen"

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356-159

http://u.epd.de/ywj