Ausgabe 34/2017 - 25.08.2017
Wiesbaden (epd). Bei der Bundestagswahl am 24. September können blinde und sehbehinderte Menschen nach Mitteilung des Bundeswahlleiters ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Die Stimmzettelschablonen würden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben, teilte der Wahlleiter am 21. August in Wiesbaden mit. Auch Behinderte mit anderen körperlichen Einschränkungen würden bei der Stimmabgabe unterstützt.
Stimmzettelschablonen werden bundesweit seit der Bundestagswahl 2002 und der Europawahl 2004 angeboten. Die Kosten für die Herstellung der Schablonen werden den Blindenvereinen von der Bundesregierung erstattet.
Die Schablonen könnten sowohl zur Briefwahl als auch am Wahltag in der Wahlkabine benutzt werden. Wer im Wahllokal wählt, sollte die Wahlschablone wieder mit nach Hause nehmen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Auf dem Stimmzettel selbst sei kein Unterschied festzustellen, teilte der Wahlleiter mit.
Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen wird auf der Wahlbenachrichtigung darüber informiert, ob der Wahlraum barrierefrei zugänglich ist, wie es weiter heißt. Ist der Wahlraum nicht barrierefrei zugänglich, kann ein Wahlschein beantragt und damit in einem anderen, barrierefrei zugänglichen Wahlraum in diesem Wahlkreis gewählt werden.
Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, könne sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Der Behinderte könne im Wahlbüro ein Mitglied des Wahlvorstandes zur Hilfsperson bestimmen.