Ausgabe 42/2016 - 21.10.2016
Berlin, Dortmund (epd). Die katholische Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) hat den Beschluss von Bund und Ländern gelobt, den Unterhalt für Alleinerziehende zu verbessern. "Endlich wurde richtige Entscheidung getroffen", teilte die Organisation am 19. Oktober in Dortmund mit. Für diese Reform habe man gemeinsam mit anderen Familienverbänden seit Jahren gekämpft. Am 14. Oktober hatten sich Bund Länder darauf verständigt, den Unterhaltsvorschuss ab dem 1. Januar 2017 von 12 auf 18 Jahre anzuheben und die Bezugsdauergrenze von sechs Jahren aufzuheben.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Caren Marks (SPD), sagte am 19. Oktober im Familienausschuss auf eine Frage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sie sei "optimistisch", dass das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werden kann. Marks konnte aber keinen konkreten Termin nennen, wann der Gesetzentwurf vorgelegt wird und wie sich die konkrete Kostenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen gestaltet.
Bislang erhalten Kinder von Alleinerziehenden nur maximal bis zum 12. Lebensjahr einen staatlichen Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Die Entscheidung, diese Altersgrenze zu erhöhen sowie die dazu erforderlichen Finanzmittel bereit zu stellen, ist ein wichtiger Schritt, um die wirtschaftlichen Bedingungen für das Aufwachsen in Alleinerziehendenfamilien deutlich zu verbessern. "Zu rund 90 Prozent sind es Frauen, die ihre Kinder alleine erziehen. Etwa 38 Prozent von ihnen beziehen Leistungen nach dem SGB II", teilte AGIA mit.
Reformbedarf bestehe allerdings weiterhin bei der Höhe des Unterhaltsvorschusses und bei der Anrechnung des Kindergeldes. Die Arbeitsgemeinschaft fordert, das Kindergeld nicht länger vollständig, sondern wie beim Unterhalt, nur hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Alle Erhebungen zeigten, dass das Armutsrisiko von Kindern und Alleinerziehenden trotz einer hohen Erwerbsquote besonders hoch ist: "Bessere Regelungen beim Unterhaltsvorschuss sind ein sinnvolles und wirksames Mittel, um Armut von Kindern in Alleinerziehendenfamilien zu verringern."
Die Neuregelung betrifft zur Zeit rund 260.000 Alleinerziehende, die für ihre Kinder einen Unterhaltsvorschuss bekommen, da das andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt oder zahlen kann. Seit dem 1. Januar 2016 beträgt der Unterhaltsvorschuss 145 Euro monatlich für Kinder bis fünf Jahren und 194 Euro Euro für Kinder von sechs bis elf Jahren.