

Düsseldorf, Kassel (epd). Während Politik und Beamtenvertreter über den Rentenvorstoß von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) diskutieren, erwägen oder planen manche evangelische Landeskirchen bereits ein Ende der Verbeamtung. So strebt die Evangelische Kirche im Rheinland als zweitgrößte deutsche Landeskirche eine Umstellung der Beschäftigung von künftigen Pfarrerinnen und Pfarrern auf privatrechtliche Dienstverhältnisse an. Sie würden dann in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Details sollen zurzeit geklärt und auf der Synode 2026 soll entschieden werden, ab wann die Neuerung gilt.
In der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gibt es noch keinen Beschluss, aber eine Änderung der Anstellungsverhältnisse ist einer der Eckpunkte für die Haushaltskonsolidierung, wie Bischöfin Beate Hofmann sagte. „Jede Ordination ist ein goldener Handschlag über mehrere Millionen Euro aufs Leben gerechnet“, sagte sie dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Die Frage ist schlichtweg: Können wir im Jahr 2060 oder 2070 jemandem seine Pension zahlen?“ Privatrechtliche Anstellungsverhältnisse seien im Blick auf die zukünftigen finanziellen Verpflichtungen der Kirche verlässlicher.
Hintergrund sind die Kosten für die Beamtenversorgung, vor allem die Beihilfekosten zur Gesundheitsversorgung wachsen enorm. Mit jeder neu verbeamteten Pfarr- oder Verwaltungsperson werden zudem Rechtsverpflichtungen für rund 60 Jahre eingegangen: Wenn jetzt jemand mit 30 Jahren verbeamtet wird, könnte die Landeskirche Verpflichtungen bis möglicherweise 2085 eingehen. Diese Versorgungslasten will man künftigen Generationen nicht aufbürden. Anstellungen wären zudem auf Dauer pro Pfarrperson jeweils rund eine Million Euro günstiger.
Voraussetzung für die Umsetzung dieses im Februar beschlossenen Schritts der rheinischen Landeskirche ist, dass sich keine Risiken für die Landeskirche ergeben, „die in einem Missverhältnis zu den Chancen stehen“. Die Umstellung soll möglichst mit allen 20 Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angegangen werden, im Zweifelsfall nur mit einigen oder notfalls auch alleine. Unter anderem denkt auch die westfälische Kirche über eine solche Veränderung nach.
Bundesarbeitsministerin Bas hatte gesagt, dass sich auch Beamte, Selbstständige und Abgeordnete an der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung beteiligen sollten. Über die Ausgestaltung werde die von der Koalition vereinbarte Rentenkommission beraten, erklärte sie. Gegen den Vorschlag gibt es Widerstand, vor allem aus der Union. Einer der Kritikpunkte an dem Vorschlag ist, dass so nicht langfristig mehr Geld in die Rentenkasse käme, da auch die Renten der Beamten daraus bezahlt werden müssten.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist festgehalten, dass das Rentenniveau bei 48 Prozent bis zum Jahr 2031 gesetzlich festgeschrieben wird. Entsprechende Mehrausgaben sollen mit Steuermitteln ausgeglichen werden. In einer Rentenkommission soll bis zur Mitte der Legislaturperiode eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau geprüft werden.