

Ansbach (epd). Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie (BAG Psychiatrie) fordert eine einheitliche Definition und gleiche Kriterien für die Erfassung und das Monitoring von Zwangsmaßnahmen. Sie diskutierte das Thema bei ihrer jüngsten Jahrestagung in Ansbach. Im Kern ging es dabei auch um mehr Patientensicherheit. Erörtert wurden bauliche Konzepte, Schutzmaßnahmen, der Personaleinsatz sowie das Konfliktmanagement, heißt es in einer Mitteilung.
Die zentrale Erfassung von Zwangsmaßnahmen sei dringend erforderlich, betonten die Fachleute. Es gehe um Fixierungen, Medikationen, das Anlegen von Schutzkleidung, aber auch ärztliche Behandlungen und die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. „Der Rechtsrahmen dafür ist bewusst sehr restriktiv gehalten und es gibt zahlreiche Regelungen, die dafür sorgen sollen, dass kein Missbrauch erfolgt“, hieß es.
Allerdings sei es bislang nicht möglich, eine bundesweite valide Übersicht über alle vollzogenen Zwangsmaßnahmen zu erhalten. „Das liegt daran, dass es keine einheitliche Definition gibt und auch keine zentral gesteuerte Erfassung.“ Die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern seien vielfältig. So könne es sein, dass beispielsweise eine Fixierung nur dann als Zwangsmaßnahme zähle, wenn alle Extremitäten fixiert seien. Unterschiedliche Interpretationen gibt es den Angaben nach auch bei der Dauer der Maßnahmen. Schon an diesen beiden Beispielen zeige sich das Problem.
Die BAG fordert daher eine einheitliche Definition und einheitliche Kriterien für die Erfassung und das Monitoring dieser hochsensiblen, mitunter aber erforderlichen Maßnahmen. Nur dann könne man Transparenz schaffen und andererseits die Qualität sichern. „Gerade in der jetzigen Phase des Voranschreitens der Gesundheitsgesetzgebung in der neu gebildeten Bundesregierung sollte dieses Thema zwingend definiert werden“, hieß es.