sozial-Editorial

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Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

was immer in der Pflege von den Fachkräften erledigt wird, muss schriftlich festgehalten werden. Diese Dokumentation fresse viel Zeit im Pflegealltag, beklagen die Beschäftigten. Wenn vor lauter Papierkram die Betreuung der Patienten zu kurz kommt, löst das oft Frust bei den Pflegeprofis aus. Ein Grund von mehreren, weshalb viele Pflegekräfte dem Job den Rücken kehren. Wie Intensivkrankenpfleger Benjamin Lutze.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) dominierte gleich nach dem Regierungswechsel die Schlagzeilen. Ihr Thema: die künftige Sicherheit der Renten. Sie schlug vor, auch Selbstständige, Beamte und Abgeordnete Beiträge in die Rentenkasse zahlen zu lassen. Die Union ging prompt auf Gegenkurs. Doch was ist dran an der Idee? Und was würde dieser Kurswechsel bringen? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

In Deutschland dauert es laut dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste im Schnitt 500 Tage, bis eine qualifizierte Pflegefachkraft aus dem Nicht-EU-Ausland ihrer Ausbildung gemäß arbeiten darf. Der Grund: Die Anerkennung ihrer Qualifikation aus den Herkunftsländern samt Nachweis der Sprachkenntnisse dauert Monate. Präsident Bernd Meurer hat eine Lösung für dieses Problem, wie er im Gastbeitrag für epd sozial erläutert. Stichwort: „Kompetenzvermutung“.

Der Familienbund der Katholiken ruft die neue Bundesregierung auf, finanzielle Hilfen für Familien wie etwa die Reform des Elterngelds gesetzlich zu verankern. „Familien brauchen Verlässlichkeit und keine Vertröstungen auf ungewisse Zeit“, sagt Verbandspräsident Ulrich Hoffmann im Gespräch mit epd sozial. Fast alle Vorhaben stünden laut Koalitionsvertrag unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Dabei sei es eine politische Entscheidung, „ob man Haushaltsmittel für soziale Gerechtigkeit oder in anderen Bereichen einsetzen möchte“.

Psychisch kranke Menschen dürfen laut einer Gerichtsentscheidung in einer korrekt erstellten Patientenverfügung ärztliche Zwangsbehandlungen verbieten. Setzt sich ein Gericht über diesen formulierten Willen hinweg und genehmigt eine Zwangsmaßnahme, ist das Recht des Patienten auf körperliche Unversehrtheit und Integrität verletzt, so der Bundesgerichtshof.

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Ihr Dirk Baas