

Frankfurt a.M. (epd). Die Höhe des Mindestlohns wird alle zwei Jahre von einer Kommission empfohlen, die sich aus je drei Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften, einer Vorsitzenden und zwei beratenden Wissenschaftlern zusammensetzt. Bis Ende Juni muss die unabhängige Kommission der Bundesregierung einen Vorschlag für den Mindestlohn in den Jahren 2026 und 2027 machen.
Neu ist laut Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, dass die Kommission für ihren Vorschlag künftig nicht nur die Entwicklung der Tariflöhne, sondern auch den Orientierungswert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns berücksichtigen soll. Das folgt der Europäischen Mindestlohnrichtlinie. Der Bruttomedianlohn ist nicht der Durchschnittslohn, sondern bedeutet, dass genau die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr verdient und die andere Hälfte weniger. Auf diese Weise ist laut Koalitionsvertrag ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 „erreichbar“.