sozial-Editorial

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Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

Reformen in der Pflegeversicherung gab es schon etliche in den zurückliegenden 30 Jahren. Doch die überschaubaren Korrekturen verpufften zumeist. Heute sind deshalb mehr denn je massive strukturelle Eingriffe nötig, um das System der gesetzlichen Pflegekassen zu retten. Doch Reformer brauchen viel Geduld, wie am Beispiel der Initiative Pro-Pflegereform zu sehen ist. Sie hat nun ihr drittes Gutachten vorgelegt - die „Vision einer neuen Pflegeversicherung 2.0“. Das Gesamtkonzept komme ohne die Aufteilung in Ambulant und Stationär aus, hieß es. „Stattdessen ermöglicht es individuelle Pflegearrangements nach dem Prinzip Wohnen und Pflege und wirft damit Bürokratielasten über Bord.“ Und: Die Eigenanteile von Pflegebedürftigen in Heimen sollen sinken. Jetzt sei die künftige Bundesregierung am Zug, so das Bündnis.

Der Sozialforscher Stefan Sell erwartet nach der möglichen Bildung einer Koalition von Union und SPD die Rückabwicklung des Bürgergelds. „Die SPD wird sich vermutlich an dieser Stelle nicht verkämpfen, denn ihr sind die rentenpolitischen Punkte wichtiger, die sie der Union abverhandeln muss“, sagte der Koblenzer Professor im Interview mit epd sozial. Vermutlich werde die im Sondierungspapier von Union und SPD angekündigte neue Grundsicherung „zu einem Hartz V im Sinne von noch härter daherkommenden Regelungen“.

Die Frage, wie viel Kontrolle Pflegeheime brauchen, damit deren Qualität gesichert ist, wird immer wieder mal kontrovers diskutiert. Aktuell in Baden-Württemberg. Landessozialminister Manfred Lucha (Grüne) will per Gesetz weniger Kontrolle, mehr Vertrauen in die stationären Einrichtungen. Doch der gesetzliche Weg dahin ist umstritten. So sollen die bislang seit den 1970er Jahren bindenden Heimbeiräte im Zuge des Bürokratieabbaus gestrichen werden. Nicht allen im Südwesten gefällt das, doch es gibt auch Befürworter der geplanten Reform.

Arbeitnehmer können irren, wenn sie davon ausgehen, dass gleiche Arbeit im Unternehmen auch gleich bezahlt werden muss. Den Unterschied machen die berufliche Qualifikation und die Berufserfahrung, wie jetzt das Landesarbeitsgericht Rostock befand. Arbeitgeber können sich bei der Vergütung auf die Vertragsfreiheit berufen. Aber: Sie dürfen nicht willkürlich einzelne Mitarbeitende schlechter bezahlen als ihre Kolleginnen und Kollegen in gleicher Funktion.

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Ihr Dirk Baas