sozial-Editorial

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Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

Schätzungen zufolge wählen höchstens 20 Prozent der in Pflegeheimen lebenden Menschen. Dabei wäre es wichtig, dass die Hilfsbedürftigen mit ihrem Stimmrecht ausdrücken, welche Politik und damit auch Reformen in der Pflege sie haben wollen. Doch wer sich vor Ort und bei den Verbänden umhört, erfährt, dass viele Heimbewohner keinerlei Interesse mehr an der Stimmabgabe haben. Und so laufen gut gemeinte Wahlhilfen in den Einrichtungen oft ins Leere.

Der Sozialverband VdK begrüßt den Bundestagsbeschluss des Gewalthilfegesetzes. Doch damit der Schutz von Frauen wirklich besser werde, bedürfe es weiterer Schritte, mahnt der Verband. Vor allem die verlässliche Finanzierung von mehr Frauenhäusern und Beratungsstellen müsse geklärt werden, sagt Annemarie Schoß, VdK-Referentin für Frauen- und Familienpolitik, im Interview mit epd sozial. Dass das Gesetz erst nach Jahren greift, sei ein Problem. „Für gewaltbetroffene Frauen heißt es, dass zunächst einmal alles so bleibt wie bisher.“

Fast vergessen ist die Idee von Gesundheitsminister Lauterbach, bundesweit 1.000 Gesundheitskioske zu eröffnen. Sie sollten eigentlich Teil der Regelversorgung werden, doch wurde der Gesetzentwurf im Sommer 2024 überraschend geändert. Die Einrichtungen sollten sozial benachteiligten Menschen einen einfachen Zugang zu ärztlicher Versorgung eröffnen und die Prävention verbessern. Die Kioske, die es gibt, beweisen für Fachleute, dass eine bessere Gesundheitsversorgung im Quartier möglich ist.

Falsche Annahme des Gesetzgebers: Alleinstehende Asylbewerber in Sammelunterkünften wirtschaften nicht mit anderen Bewohnern gemeinsam. Das hat das Bundessozialgericht festgestellt. Der Gesetzgeber kann demnach die Kürzung von Asylbewerberleistungen um zehn Prozent nicht damit rechtfertigen, dass das „Wirtschaften aus einem Topf“ in einer Sammelunterkunft die Kosten senkt. Das Bundessozialgericht hat das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

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Ihr Dirk Baas