Berlin (epd). Mehr Ganztagsplätze, zusätzliches Fachpersonal, Geld für den Umbau und Ausstattung von Kitaräumen: All das soll möglich werden mit einem Förderprogramm der Bundesregierung, die dafür bis Ende 2027 knapp drei Milliarden Euro als Finanzhilfen für die Länder bereitstellt. Nachdem sich Bund und Länder auf passende Landesprogramme geeinigt hätten, könnten „ab sofort in allen 16 Ländern bei den jeweiligen Ansprechstellen Anträge auf Förderung gestellt werden“, heißt es in einer Mitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 23. August.
Ministerin Lisa Paus (Grüne) sagte: „Wir sehen, dass es aktuell noch eine Betreuungslücke gibt. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Ganztagsangebot stetig. Derzeit nehmen es 1,8 Millionen Grundschulkinder wahr, also 56 Prozent.“ Diesen Trend gelte es zu steigern: zu viele Eltern, vor allem Mütter, arbeiteten aus Betreuungsgründen unfreiwillig in Teilzeit. „Mehr Ganztagsangebot ist entscheidend für die Vereinbarkeit von höheren Arbeitszeiten und Familie, grade in Zeiten des Fachkräftemangels“, so Paus.
Mit dem Finanzprogramm „wollen wir die Voraussetzungen schaffen, dem ab 2026 stufenweise in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter gerecht zu werden“, erläuterte Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP). Kritiker bezweifeln jedoch, dass dieser Anspruch rechtzeitig Realität wird, auch, weil laut Prognosen Tausende pädagogische Fachkräfte fehlen werden.
Das Geld werde den Angaben nach für zusätzliche investive Maßnahmen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zum quantitativen oder qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote gewährt. Grundlage für das Investitionsprogramm Ganztagsausbau ist eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung, die bereits im Frühling 2023 von Bund und Ländern unterzeichnet worden ist.
Das Investitionsprogramm Ganztagsausbau steht in engem Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch für Kinder ab der ersten Klassenstufe. Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.