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Medizinische Leistungen für Asylsuchende




Zahnarztpraxis in Berlin
epd-bild/Jürgen Blume

Frankfurt a.M. (epd). Eine Äußerung von CDU-Chef Friedrich Merz über abgelehnte Asylbewerber sorgt für Diskussionen. „Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen, und die deutschen Bürger nebendran kriegen keine Termine“, sage Merz in einer Fernsehsendung. Es gebe die „volle Heilfürsorge“ für diese Migranten. Was ist dran?

Tatsächlich haben alle Asylsuchenden spätestens nach 18 Monaten eine Krankenversicherung, auch sogenannte Geduldete - also abgelehnte Asylbewerber, deren Abschiebung ausgesetzt ist. Sie erhalten dieselben Leistungen wie andere Krankenversicherte, müssen aber auch dieselben Zuzahlungen leisten, etwa beim Zahnersatz. Wie das Bundesinnenministerium dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte, gab es Ende 2022 knapp 250.000 geduldete Personen in Deutschland. Merz hatte von 300.000 abgelehnten Asylbewerbern, die nicht ausreisen, gesprochen.

Versorgung unaufschiebbar

Wenn Asylsuchende in Deutschland ankommen, sind sie zunächst nicht krankenversichert. Sie erhalten nur reduzierte medizinische Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dessen Paragraf 4 sagt hierzu: „Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.“ Laut Bundesgesundheitsministerium gibt es eine Zahnbehandlung demnach nur bei Schmerzen oder akuten Erkrankungen im Mundraum. Auch andere medizinische Hilfe bekommen sie nur dann, wenn sie akut krank sind oder Schmerzen haben.

Vor einer Behandlung müssen Asylsuchende bei einer staatlichen Stelle, etwa dem Sozialamt, einen Behandlungsschein beantragen, der nur für kurze Zeit gilt. Die zuständige staatliche Stelle legt den Umfang der Leistungen fest. Eine Arzneimittelverordnung oder eine Krankenhauseinweisung muss sie erst genehmigen. Einige Bundesländer haben eine elektronische Gesundheitskarte, die den Behandlungsschein ersetzt.

Nach 18 Monaten Wartezeit oder sobald sie einen Schutzstatus erhalten, werden Asylsuchende von den gesetzlichen Krankenkassen betreut. Personen, deren Asylverfahren schon vor Ablauf der 18 Monate mit einer Duldung endet, erhalten aber erst nach dieser Zeit eine Krankenversicherung.

Nils Sandrisser


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