

Berlin (epd). Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) plädiert dafür, den sogenannten präventiven Hausbesuch als gesetzliche Krankenkassenleistung einzuführen. „Entscheidend für die Entwicklungszahlen des Pflegebedarfs wird künftig sein, ob und wie frühzeitig kritische Lebenslagen alter Menschen identifiziert werden, um notwendige Interventionen einzuleiten. Hier bietet sich das Konzept des Präventiven Hausbesuchs (PHb) an“, sagte Verbandschef Wilfried Wesemann am 26. Oktober in Berlin.
Der DEVAP hat ein Positionspapier mit zwei wesentlichen Kernforderungen zur Operationalisierung des Präventiven Hausbesuchs (PHb) veröffentlicht, heißt es weiter in der Mitteilung. Darin wird für das Konzept geworben. „Mit vergleichsweise geringen personellen und finanziellen Ressourcen können so die ambulanten und familiären Hilfestrukturen gestärkt, die Pflegebedürftigkeit verzögert und der Verbleib in der Häuslichkeit deutlich verlängert werden.“
Wesemann: „Schon heute wissen wir aus Berechnungen des Statistischen Bundesamts, dass in 30 Jahren mehr als 25 Prozent der deutschen Bevölkerung über 67 Jahre alt sein wird. Damit verbunden ist die Perspektive, dass deutlich mehr Ältere pflegebedürftig sein werden als die vier Millionen Pflegebedürftigen heute. Dem muss mit allen Mitteln entgegengewirkt werden“, so der DEVAP-Chef weiter.
Bereits im dritten Altenbericht von 2003 seien Präventive Hausbesuche bei alten Menschen als geeignete Methode beschrieben worden, um Risikofaktoren für Erkrankungen frühzeitig zu erkennen. Sie seien aber bislang nur in ganz wenigen kommunalen Hilfestrukturen verankert worden. Auch die Einführung des Präventionsgesetzes 2015 habe daran wenig ändern können.
Der DEVAP hat ein Positionspapier, in dem zwei Kernforderungen sowie Operationalisierungsschritte zum Präventiven Hausbesuch beschrieben werden. Das seien die Einführung eines jährlichen Präventiven Hausbesuchs für Menschen ab 75 Jahren und die Förderung sowie Finanzierung dieser Untersuchungen als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. „Der PHb sollte leistungsrechtlich im SGB V verortet werden, weil Prävention in die finanzielle Zuständigkeit der Krankenversicherung fällt“, so Wesemann weiter.