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Was bedeutet und was bringt die Wohngeldreform?



Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat am 28. September in Berlin eine Wohngeldreform auf den Weg gebracht. Mehr als dreimal so viele Haushalte sollen ab 2023 den Wohnkostenzuschuss bekommen können, der sich zudem im Durchschnitt mehr als verdoppelt. Hintergrund der Reform sind die hohen Mieten und enorm steigenden Energiekosten. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.

Was ist und wer bekommt Wohngeld?

Wohngeld ist ein Zuschuss für Mieter- oder Eigentümer-Haushalte mit geringen Einkommen, die ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Unterstützung bestreiten. Auch Rentnerinnen und Rentner haben Anspruch auf Wohngeld. Es wird für jeden Haushalt individuell berechnet und richtet sich nach dem Einkommen, der Zahl der Haushaltsmitglieder und den örtlichen Miethöhen. Auch Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner sollen Wohngeld als Zuschuss zu den stark steigenden Eigenanteilen für die Heimkosten beantragen können.

Was soll sich zum 1. Januar 2023 ändern?

Nach dem Gesetzentwurf aus dem Bundesbauministerium soll das Wohngeld im Durchschnitt um 190 Euro auf 370 Euro pro Monat steigen. Es wird damit mehr als verdoppelt. Bisher erhalten die Haushalte laut Statistischem Bundesamt (Daten von 2020) durchschnittlich rund 180 Euro. Statt rund 620.000 Haushalten sollen künftig rund zwei Millionen Haushalte Wohngeld beziehen können, also mehr als dreimal so viele.

Was ist neu bei den Heizkosten?

Bisher wird die Kaltmiete bezuschusst, künftig die Warmmiete. Dafür wird eine Heizkostenkomponente eingeführt, die im Durchschnitt zu einer Erhöhung des Wohngeldes um 1,20 Euro pro Quadratmeter führt. Für die Berechnung des Zuschlags wurde eine Verdopplung der Heizkosten seit 2020 angenommen. Außerdem gibt es als Klimakomponente einen pauschalen Zuschlag von 40 Cent pro Quadratmeter, um Mieterhöhungen nach energetischen Sanierungen zu berücksichtigen.

Was ist der zweite Heizkostenzuschuss?

Wohngeldempfängerinnen und -empfänger erhalten noch für den Rest dieses Jahres einen weiteren Heizkostenzuschuss von 415 Euro. Er ist Teil des dritten Entlastungspakets. Ein Zwei-Personen-Haushalt bekommt 540 Euro, für jede weitere Person gibt es 100 Euro mehr. Auch ein Teil der Studierenden (Bafög-Empfänger) und der Auszubildenden erhält einen Zuschuss in Höhe von 345 Euro. Der Bund muss dafür rund 1,4 Milliarden Euro aufbringen. In diesem Jahr ist schon einmal ein Heizkostenzuschuss gezahlt worden.

Wie verbreitet ist Wohngeld und was kostet es?

Ende 2020 erhielten rund 618.000 Haushalte Wohngeld. Das sind 1,5 Prozent aller privaten, als Hauptwohnsitz gemeldeten Haushalte. Mecklenburg-Vorpommern lag mit 2,7 Prozent Wohngeld-Haushalten an der Spitze, in Bayern war der Anteil mit 0,9 Prozent am niedrigsten. 40 Prozent der Bezieher sind Familien, fast die Hälfte Rentnerhaushalte. Bund und Länder, die das Wohngeld je zur Hälfte finanzieren, gaben 2020 zusammen rund 1,3 Milliarden Euro aus. Die Bauminister der Länder rechnen für 2023 mit Mehrausgaben von vier Milliarden Euro und fordern, dass der Bund künftig das Wohngeld allein finanziert.

Wird das Wohngeld regelmäßig erhöht?

Das Wohngeld ist zuletzt jeweils zu Beginn der Jahre 2020, 2021 und 2022 erhöht worden, nachdem es jahrelang in etwa gleich geblieben war. 2020 stieg es um durchschnittlich 30 Prozent. 2021 kam mit dem Einstieg in die CO2-Bepreisung eine CO2-Komponente hinzu. Dadurch stieg das Wohngeld um knapp 15 Euro (Single). Dieses Jahr wurde das Wohngeld erstmals infolge der 2020 eingeführten Anpassung an die Miet- und Einkommensentwicklung erhöht. Das passiert künftig alle zwei Jahre.

Bettina Markmeyer


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