Berlin (epd). Ein Mangel an Spezialpapier könnte ukrainischen Schutzsuchenden beim Behördengang Probleme bereiten. „Um Leistungen beim Jobcenter zu beantragen, benötigten die Geflüchteten sogenannte Fiktionsbescheinigungen, die auf speziellem Papier ausgestellt werden müssen“, sagte Markus Mempel vom Landkreistag dem Evangelischen Pressedienst (epd) am 17. Mai in Berlin. Dieses könne die Bundesdruckerei aktuell aber nicht in ausreichender Menge liefern.
Nach Plänen der Bundesregierung sollen Ukraine-Flüchtlinge ab Juni von den Jobcentern Leistungen der staatlichen Grundsicherung erhalten, wenn ihnen ein Aufenthaltstitel erteilt oder eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurde. Jener Anspruch könne allerdings nur geltend gemacht werden, wenn die Bescheinigung „in der vorgesehenen Form ausgestellt worden ist“, teilte das Bundesarbeitsministerium dem epd mit. Die Bescheinigungen dienen als Nachweis für einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis. Aktuell erhalten Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
In den Zeitungen der Funke Mediengruppe forderte der Präsident des Landkreistags, Reinhard Sager (CDU), vom Bund, dass die Jobcenter vorübergehend andere Bescheinigungen der Ausländerämter anerkennen. Der Bund solle pragmatisch handeln, sagte er. „Die Bescheinigungen könnten einfach auch auf anderem Papier der Bundesdruckerei gedruckt werden, das schneller lieferbar ist“, erläuterte Mempel die Forderung.
Die Bundesdruckerei arbeite intensiv daran, die bestellten Fiktionsbescheinigungen so schnell wie möglich auszuliefern, teilte das Bundesinnenministerium wiederum mit. Auf Grund der Dringlichkeit vorliegender Bestellungen würden die Bescheinigungen auch „in Teillieferungen“ versendet. Anfang Mai sei zudem eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zusammengekommen, „um alle Fragen und Probleme in diesem Bereich im Sinne aller Akteure (Bund, Länder, Kommunen) zu klären und zu lösen“, hieß es.
Darüber hinaus gebe es Fälle, in denen Ausländerbehörden „andere Formate für eine Fiktionsbescheinigung“ verwendet hätten, fügte das Arbeitsministerium hinzu. In diesen Fällen müsse geprüft werden, wie mit den bereits ausgestellten Bescheinigungen umgegangen werde.