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Corona

Sozialverbände beurteilen Impfstatusabfrage unterschiedlich



Die Änderung des Auskunftsrechts zum Impfstatus von Beschäftigten in Schulen, Kitas und Pflegeheimen ruft bei Sozialverbänden geteilte Meinungen hervor. Wegen des akuten Personalmangels in der Pflege sei es nicht möglich, ungeimpftes Personal an anderen Stellen einzusetzen, sind sich der Deutsche Caritasverband und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) einig.

Frankfurt a.M. (epd). Die Diakonie und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) begrüßten indes die Möglichkeit zur Abfrage des Impfstatus ihrer Beschäftigten. Nicht erst seit dem Beschluss des Bundestages am 7. September, für bestimmte Berufsgruppen das Abfragen des Impfstatus zu gestatten, gelte für Personal in Einrichtungen der Caritas: „Wer nicht geimpft ist, muss regelmäßig getestet werden“. Erst ein an den Impfstauts angepasster Testrhythmus ermögliche es, ungeimpftes Pflegepersonal weiterhin in der Pflege und Betreuung einsetzen zu können, so der katholische Wohlfahrtsverband.

Der DBfK sieht in der Änderung des Auskunftsrechts jedoch keinen Nutzen für die Pflegebranche. „Weil sich die Regeln für geimpfte oder genesene und nicht geimpfte Mitarbeitende insbesondere bei den vorgeschriebenen Testrhythmen deutlich unterscheiden, geben die Kollegen und Kolleginnen schon längst Auskunft, wenn sie geimpft sind“, sagte Präsidentin Christel Bienstein. Um das Infektionsrisiko zu senken, sei ein einfacher Zugang zu Impfungen sowie die Aufklärung darüber weitaus wirksamer.

bpa: Wichtiger Baustein für Sicherheit in Einrichtungen

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) hingegen begrüßte die Möglichkeit zur Abfrage des Impfstauts seiner Beschäftigten. Sie sei ein „wichtiger Baustein für anhaltende Sicherheit und einen funktionierenden Infektionsschutz“, so der bpa-Präsident Bernd Meurer. Nun gelte es, von Seiten der Politik weitere Schlüsse aus den abgefragten Daten zu ziehen und Maßnahmen für die Praxis folgen zu lassen.

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie beurteilte die Änderungen während der Pandemielage als sach- und verhältnismäßig. Für funktionierende Hygienekonzepte und die Verringerung von Infektionsrisiken sei die Kenntnis relevant, ob Mitarbeitende geimpft sind oder nicht. Die Arbeiterwohlfahrt prüft nach eigenen Angaben derzeit die Folgen und Umsetzbarkeit der jetzt geltenden Änderungen.

Die jetzige Auskunftspflicht gilt solange die „epidemische Lage“ andauert. Zuletzt wurde sie vom Bundestag bis zum 24. November verlängert. Zuvor hatte der Haushaltsausschuss des Parlaments am Freitag eine Vorlage von Union und SPD gebilligt

Inga Jahn